Hallo,
es geht um einen Mehrfamilienblock. Die Hofseite dieses Blocks wurde im letzten Jahr wärmegedämmt. Die Fassadenseite nicht.
Im Januar wurden die Bauarbeiten beendet. Nun erhielten alle Mieter eine Mitteilung über die Mieterhöhung ab November in diesem Jahr.
Die Begründung stützt sich auf den §559 BGB. Mit der Wärmedämmung soll Energie eingespart werden und deshalb wird die Miete erhöht. (Laut Vermieter)
Eine Rechnung war ebenfalls beigefügt. Der Gesamtbetrag der Kosten der Modernisierung wurde auf die 44 Wohnungen aufgeteilt wobei die m² bei jeder Wohnung berücksichtigt wurden. Der Betrag der sich daraus ergab wurde durch 12 Monate geteilt und damit stand die Mieterhöhung um 33,43€ im Monat für meine Wohnung fest.
Jetzt kommt der Teil den ich in Frage stelle:
Ich habe 3 Zimmer + Küche + Bad. Meine 3 Zimmer liegen an der Fassadenseite des Gebäudes. Also dort wo NICHT gedämmt wurde. Die wärmegedämmte Wand ist nur bei unserer Küche. Flur und Bad haben keine Außenwand da sie zum Flur "zeigen".
Warum sollte ich den gleichen Anteil an Mieterhöhung zahlen obwohl nur meine kleine Küche (die nur 7m² von meinen 67m² Wohnfläche inne hat) wärmegedämmt wurde. Ich spare doch keine Energiekosten auf 67m² (die ja vorher bei der Rechung berücksichtigt wurden) wenn alle großen Zimmer überhaupt nicht wärmegedämmt wurden.
Muss ich trotzdem alles zahlen? Oder doch nur den Abschlag der auf meine Küche zutrifft?
Vielen Dank für Hilfe und Infos!!
MfG