Das Thema dürfte doch schon geklärt sein, oder haben Sie die Antworten nicht gelesen?
Beiträge von Mainschwimmer
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Es gibt doch im Handel (dort wo auch Laminat angeboten wird) Reparatursets für solche kleinen, aber sichtbaren Schäden.
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Jetzt meine Fragen:
Was bedeutet in diesem Fall gekappte Miete? Fragen Sie Ihren Vermieter!
Welcher Preis ist nun der, den ich zahlen muss? Auch das sollten Sie Ihren Vermieter fragen.Ein Forum kann sicherlich nicht den Gedankengängen Ihres Vermieters folgen.
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Soll das bedeuten unser Vermieter könnte Unseren Obermietern kündigen, trotz Kleinkind?
Aber sicherlich. Das Gesetzt nimmt keine Rücksicht darauf, ob ein Kleinkind da ist oder nicht.
Mehr Infos hier: Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Geht laut seiner Aussage nicht.Faule Ausrede, oder er hat sich nicht richtig informiert.
Wenn wir also ausziehen möchten müssen wir unsere Kündigungsfrist einhalten. Gibt es für diese Zeit eine Möglichkeit der Mietminderung?
Die Miete können Sie aufgrund der Vorfälle mindern. Nur sollten Sie das nicht ohne einen Experten machen. Tragen Sie Ihr Problem einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vor. Die gehen dann auch mit Ihnen vor Gericht, wenn der Vermieter kein Einsehen hat.
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So traurig es klingen mag. Diese Lärmbeläsigungen erlauben es dem Vermieter eine fristlose Kündigung nach erfolgter Abmahnung auszusprechen. Aber keinesfalls gibt es Ihnen das Recht, kürzer als die vom Gesetz her vorgesehehenen 3 Monate zu kündigen, meine ich.
Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
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So wie das aussieht, haben Sie den TeBo mitgemietet. Also ist und bleibt das einzig Sache des Vermieters, diesen Bodenbelag endlich zu entfernen.
Anders sähe es aus, wenn Sie den Boden verlegt hätten.
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Leider wurde die Wasseruhr "etwas" unglücklich mit so einer Art "Pressfittings" montiert, sonst hätte ich da schon selbst versucht was zu machen.
Was könnten wir machen?
Danke.
Sie wollen also die Miete für etwas mindern, was Ihnen laut Vertrag überhaupt nicht mitvermietet wurde, richtig?
Darüber sollten Sie aber mal in Ruhe nachdenken.
Und, wo ist das Problem mit den Pressfittings? Ich bin auch "nur" ein engagierter Heim- und kein Handwerker. Trotzdem habe ich diverse Wasseranschlüsse mit Kunsstoffleitungen und Quetschverbindungen hergestellt, also kein Problem.
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Daher sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.
Aber für den Vermieter gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und darauf dürfte es wohl ankommen:
Die Ausstattung mit einem Telekommunikationsanschluss gehört nicht zu den Mindestanforderungen. Der Vermieter ist mithin nur zu einer Bereitsstellung auf seine Kosten verpflichtet, falls die Beschreibung des Mietobjekts im Mietvertrag eine entsprechende Aussattung oder anderweitige Verpflichtung des Vermieters enthält. Jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung.
Der Telefonanschluss (= die Verbindung zum Telefonnetz) ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter, sondern von den entsprechenden Telefongesellschaften (z.B. der Telekom) erbracht wird. Der Mieter bestellt den Anschluss nicht beim Vermieter sondern bei der Telefongesellschaft. Auf die von der Telefongesellschaft erhobenen Gebühren hat der Vermieter keinen Einfluß.
aus Mietrechtslexikon.de
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Wie sieht es mit Bildern aus die ich dem Vermieter vor 2 Monaten überlassen hatte?Da sollten Sie die Veröffentlichung sofort widersprechen, wenn Ihnen im Nachhinein Bedenken gekommen sind. Eine nachträgliche Löschung bei immobilienscout wird nicht einfach sein.
Ich kann die Genehmigung der Veröffentlichung auf immobilienscout24.de ja jederzeit nachträglich widersprechen.
Oder sehe ich das falsch?Darauf würde ich mich nicht verlassen.
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Vielen Dank für die nicht wirklich hilfreich Antwort.
Gern geschehen. Aber vielleicht können Sie mir auch helfen. Mein Auto verbraucht auf einmal so viel Sprit. Zahlen dazu egal, denn es geht um die Situation, da verwirren Zahlen nur unnötig.
Wasseruhren werde immer im selben Zeitraum (o.g.) abgelesen.
Dann ist das der Verbrauch des ganzen Jahres. Warum haben Sie die Stände bei Strom und Wasser nicht am 05.11. mit dem Vermieter oder Zeugen abgelesen?
LGHaben Sie an meinem Beispiel oben gemerkt, wie hilfreich Anfragen Ihrer Art sind. Nur nichts schreiben, was eventuell eine Antwort erleichtern würde.
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Könnte es hier zu Problemen kommen, wenn er seinen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt ?
Um hier ene ehrliche Antwort geben zu können, brauchte man nachgewiesene hellseherische Fähigkeiten. Wenn die Kündigung für die jetzigen Mieter eine besondere Härte darstellt, müsste die Entscheidung von einem Gericht kommen. Und wie dort entschieden wird........da wären wir wieder am Anfang meines Beitrags:
Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
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Sie fragen, wie die Rechtslage aussieht, übersehen aber dabei, dass es sich hier um Gewerbe- und nicht um Wohnraummiete handelt.
Im ersteren Fall gilt entweder das, was im Mietvertrag vereinbart ist, bzw. wie sich in Ihrem Fall die Situation bei Anmietung des Ladenlokals dargestellt hat.
D.h. für Sie, dass Sie selbst tätig werden müssen, um die "Mängel" abzustellen.
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Niemand hier im Forum kennt Ihre Zahlen, geschweige denn, wann in der Regel bei Ihnen die Wasseruhren abgelesen werden. Solche Unstimmigkeiten lassen sich also nur vor Ort und nicht in einem Forum aufklären!
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So gesehen erwarten wir keine netten Neuvermieter, sondern Eigenbedarfskündiger und sind darüber weniger erbaut.
Ist das verständlich?
Ob verständlich oder nicht, Fakt ist, dass Sie Besichtigungen dulden müssen. Zu diesem Zweck gibt es aber Spielregeln, die einzuhalten sind. Welche das sind, können Sie hier nachlesen:
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Woher soll ein Forum wissen, was Ihnen zumutbar ist, oder nicht?
Bedenken Sie, dass die möglichen Interessenten Ihre neuen Vermieter werden!
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Schon mal was von verivox.de gehört?
Und wer den Ergebnissen von Google (man kann ja bei den verschiedenen Ergebnissen vergleichen) misstraut, sollte sich vergewissern, ob dieses Forum nicht von Gazprom gesponsert wird.
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Sorry, aber wenn Ihnen der Mietervein (für den Sie ja ausreichend Geld hinblättern) einen Rat gibt, dann sollten Sie dem auch folgen.
Wenn Sie aber mit dem Ratschlag nicht zufrieden sind, dann konsultieren Sie bitte den Vertragsanwalt des Mietervereins. Ein Forum kann und will keinen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht ersetzen.
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Aber das liegt doch einzig und allein in Ihrer Verantwortung. Soviel Verantwortung, Ihren Stromverbrauch und die Abschläge zu überwachen, kann Ihnen niemand abnehmen.
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Und warum schreiben Sie in Ihrem Eingangsbeitrag von Stromnachzahlungen in Höhe von 500,- €? Wenn Sie schon nicht wissen, was Ihr Vermieter von Ihnen fordert, dann ist es wirklich klüger, zu einem Anwalt zu gehen!
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Bitte Eingangsfrage etwas besser lesen und verstehen. Hier geht es nicht um die Abrechnung der Betriebskosten nach gleichnamiger Verordnung, sondern um die Nachzahlung des Stromverbrauchs, der über den Vermieter abgerechnet wird.
Also 2 unterschiedliche Baustellen.
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