Hallo liebes Mieterforum,
Zu den Eckdaten:
Unsere Familie wohnt in einem Zweifamilienhaus im oberen Geschoss. Unten wohnt der Vermieter alleine. (Zusätzlich gibt es noch ein kleines Appartement auf unserer Ebene, was ebenfalls dem Vermieter gehört; wichtig bezüglich eines eventl. „Sonderkündigungsrechts“) Wir wohnen seit 3 Jahren in der Wohnung. Wir sind Mitglied im Mieterbund und über diesen auch Rechtsschutzversichert. Das Verhältnis zischen Mieter und Vermieter ist Vergleichbar mit den Elementen Feuer und Wasser.
Unser Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt eine Mieterhöhung durchzusetzen, die scheinbar auf dem Mietspiegel fußt:
Unsere derzeitige Miete liegt knapp oberhalb der Mitte des angegebenen Mietspiegels. (Die Staffelung von XX€ bis YY€) Jetzt möchte die Gegenseite auf den höchstwert des Mietspiegels erhöhen. Begründet wird dies mit den Standartaspekten die in einer Wohnung vorhanden sind: Dusche mit Badewanne, voll gefliestes Badezimmer, Laminat in zwei Zimmern in den übrigen Zimmern Fliesen, Türen wurden vor unserem Einzug aufbereitet.
Jetzt haben der Mieterbund und ich uns den besagten Mietspiegel einmal vorgenommen und da steht drin:
Über die Höhe der Miete haben auch folgende Wohnungseigenschaften Einfluss (Sinngemäß von mir wiedergegeben): „Dusche mit Badewanne, voll gefliestes Badezimmer, Gäste- WC, Einbauküche, kein langer Flur, Garage oder Car-Port, Gegensprechanlage“
Bis auf das normale geflieste Bad, haben wir in unserer Wohnung keine der im Mietspiegel aufgeführten Dinge in unserer Wohnung, trotzdem fordert der Rechtsanwalt die zulässige Höchstmiete! Das verstehen wir allerdings nicht (weil der Rechtsanwalt muss das ja selber im Mietspiegel gelesen haben) warum hier eine Höchstmiete gerechtfertigt sein kann. Auch die Türen sind nicht neu, weil unten schon das Holz weggammelt, von den Wischerspuren, da das Haus schon in den frühen 80er gebaut wurde und keines Wegs neu ist!
Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit einer normalen und einer guten Wohnlage im Mietspiegel: Hier meint der Rechtsanwalt wir haben eine verkehrsberuhigte Wohnlage, wobei in Wirklichkeit eine Max 50 Straße an unserem Haus vorbeigeht. Auch besitzen wir keine aufgelockerte Bebauung sondern schauen auf reihen Einfamilienhäuser, daher muss die gute Wohnlage nicht unbedingt vorliegen.
Netterweise hat der Rechtsanwalt gleich eine Einverständniserklärung für die Mieterhöhung mitgeschickt (damit auch nichts schief geht, glaube ich mal (-) daher wollte ich fragen, was kann passieren, wenn der Mieterbund einen Widerspruch gegen die Erhöhung einlegt:
1. Wenn dann sofort eine Klage auf Erhöhung kommt, können wir dann doch noch schnell zustimmen, oder fallen dann bereits Gerichtskosten für uns an? (Weil dann würde ich gerne Widersprechen um zu schauen wie abgekocht die Gegenseite ist)
2. Wie sehen Gerichte so eine Erhöhung, hat die Gegenseite Erfolg? (Ist eine schwere Frage, da man so was ja nie vorher wissen kann)
3. Sehr dankbar wäre ich für eine Antwort von einem Mitglied, das so etwas schon mal erlebt hat und in irgendeiner Weise Gerichtserfahrungen besitzt.
Post Scriptum:
Der Mieterbund hat uns dazu geraten der Erhöhung nicht zuzustimmen, nur übernimmt der Mieterbund für eventuelle Konsequenzen keine Haftung, daher würde es mich sehr interessieren, wie dieses Forum den Sachverhalt sieht.