Beiträge von Mainschwimmer

    Was soll an der Vereinbarung ungültig sein? Im Sprachgebrauch steht der Begriff "weißen" für das Streichen eben dieser Wände und Decken. Wobei das Weißen auch in anderen z.B. Pastellfarben geschehen darf.

    In einigen älteren Verträgen wird auch der Begriff "ka(ä)lken" benutzt, obwohl niemand mehr Kalkfarben verwendet.

    will aber mit meinem freund zusammenziehen

    Das dürfte kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Hier ist der Kündigungsausschluss wichtiger als Ihr Privatleben.

    und muss beruflich wohl auch bald weiter weg.

    Dann sähe es anders aus und die Karten würden neu gemischt werden. Aber auch in diesem Fall wäre die Frist von 3 Monaten einzuhalten.

    nun würde ich wenn es zu keiner einigung kommt, auf jeden fall teile untevermieten wollen. im mietvertrag steht aber unter sonstige vereinbarungen: keine untervermietung.

    Und die Genehmigung zur Untervermietung wäre nötig.

    kennt sich da jemand aus? ist das zulässig?

    Zum THema Kündigungsverzicht, Untervermietung und Zeitmietvertrag sollten Sie sich in diesem Lexikon schlau lesen:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Ich habe ja auch nicht wegen den Punkten 1 -3 gefragt.

    Und warum haben Sie die Punkte denn aufgeführt? Nur weil Platz im Formular war?

    Zum rechtsanwalt kann jeder gleich gehen.

    Scheinbar Sie nicht, weil Sie den Weg dorthin nicht kennen?

    Und das mit der Mietkürzung das würde jeder machen.

    So, so, jeder? Andere Mieter hätten sicherlich Verständnis für die Situation eines Erstbezugs Neubau. Oder würden erst einziehen, wenn Haus und Umfeld in Ordnung ist.

    Aber manche verstehen es wohl noch nicht.

    Richtig, ich verstehe Ihr Handeln wirklich nicht. Noch keinen Monat im Haus und schon das Kriegsbeil audgegraben und damit der Vermieterin drohen.

    Und es heißt ja hier Miethilfe und nichts Rechtsanwalt.

    Das mit dem Rechtsanwalt hatte ich Ihnen ja schon versucht im vorigen Beitrag zu erklären.

    Auch Sie gehören zu den Menschen, die den Sinn eines Forums nicht verstanden haben (ist das denn so schwer?).

    Bevor man der Meinung ist, dass man sich einen Rechtsanwalt sparen kann, wenn man mal kurz etwas in einem Forum postet, dann liegen Sie falsch. Und bevor man hier loslegt, sollte man sich die Regeln eines Forums aneignen und sich nicht sofort aufplustern, wenn Ihnen meine Antwort nicht gefäält.

    Ich habe für Sie hier eine wichtige Regel dieses Forums kopiert:

    Das Forum lebt vom Miteinander der Teilnehmer. Wir hoffen auf einen regen Austausch und sind bemüht, schnell auf Ihr Anliegen zu reagieren. Eine Rechtsberatung kann hier allerdings nicht erfolgen, dafür wenden Sie sich bitte an einen Mietverein oder einen Anwalt.

    Eine Rechtsberatung kann nicht nur, sondern darf überhaupt nicht erfolgen. Und das, was Sie einfordern ist Rechtsberatung pur. Oder glauben Sie, dass jemand anderes hier im Forum die selben unmöglichen Ansichten vertritt wie Sie?


    1. Wir können noch keine Garage benutzen (steht im Mietvertrag)

    Hier wäre eine geringe Minderung der Miete möglich.

    2. Der Dachboden ist noch nicht fertig. (Laut Mietvertrag sollte der Fertig sein)- keine Unterstellmöglichkeiten

    Hier wird es haarig. Sie haben ein unfertiges Haus angemietet. Da heißt es dann, wie gesehen so angemietet.

    3. Im Aussenbereich ist noch jede Menge Schmutz. Noch kein Pflaster und noch keine Terasse. (Das ganze ist ein Neubau)
    Ein paar kleinigkeiten fehlen noch.

    Das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass bei einem Neubau nicht alles am Tag des Einzugs 100% ist.

    Jetzt hat uns die Vermieterin Angedroht das sie das Haus (Doppelhaushälfte auf der andren Seite ist auch ein Mieter) kündigen möchte.

    Klar, kann ich voll verstehen. Solche Mieter, die kein Verständnis für die derzeitige Situation haben und nur daran denken, die Miete zu mindern, würde ich auch so schnell wie möglich los werden wollen.

    Wegen Eigengebrauch.Meine Frage: Ist das rechtlich das sie nach so kurzer Zeit als Eigengebrauch anmeldet, obwohl wir mündlich Ausgemacht haben das sie es nicht für den Eigengerauch nutzen wird.

    Danke für die Antworten.

    Erstens sind mündliche Absprachen nicht beweisbar, so etwas gehört in den Mietvertrag, wenn möglich als Kündigungsverzicht/ausschluss.

    Und zweitens steht es einem Forum nicht an, Rechtsauskünfte zu verteilen. Da gibt es Anwälte, die Ihre Meinung dann auch vor Gericht vertreten.

    Was wollen Sie jetzt hören, wie man Mit Kind und Kinderwagen im Leben zurecht kommt? Da fragen Sie besser andere junge Mütter, wie die es geschaft haben, ohne dass das Kind dauerhafte Schäden davon getragen hat.

    Hier ist ein Forum für Mietrecht, die Telefonnummer der Telefonselsorge erhalten Sie bei der Auskunft.

    Ach ja, und die andere Möglichkeit wäre, Sie suchen sich ein Einfamilienhaus. Dort können Sie dann den Kinderwagen abstellen, wo Sie wollen.

    Wo ist das Problem? Wenn Sie mit Ihrem Kinderwagen in die Wohnung wollen, dann schieben Sie für den Moment den anderen Wagen zur Seite und gut ist.

    Wenn Sie oder ein anderer Mieter im Haus z.B. Möbel bekämen, müsste der Wagen doch auch zur Seite.

    Dazu fällt mir nur der bekannte Spruch ein: Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.

    Hier werden junge Mieter vom Vermieter nicht für voll genommen, eher als Kuh, die man melken kann, betrachtet. Und solch ein Mensch soll sich ändern, damit es ein friedliches Zusammenleben geben wird?

    Ja, und genau deswegen habe ich hier gepostet.

    Das nennen Sie posten, einen Aufsatz aus Ihrem Leben?

    Schließlich möchte ich mein Recht haben

    Ihr Recht bekommen Sie, wenn überhaupt, vor Gericht und nicht durch Ratschläge eines Forums.

    und mein Freund dort parken lassen - daher muß man wohl auch alles schreiben (dürfen).

    Da haben Sie den Sinn eines Forums aber total missverstanden.

    Danke für die Belehrung - ich erwarte Hilfe und nicht unqualifizierte Bemerkungen!

    Ich passe meine Antworten eben exakt den Fragen an. Und wenn Sie sich ein wenig hier im Forum umgesehen hätten, müsste Ihnen aufgefallen sein, dass ich bemüht bin bei den richtigen Fragen auch passende Antworten zu geben. Was ich aber nicht mache, sind Rechtsberatungen und ellenlange Aufsätze lesen.

    Verlangen kann man viel, aber haben Sie nicht gelernt, wie man NEIN sagt? Man hat Sie bei der Renovierung der Wohnung heftig über den Tisch gezogen, darum versucht man es immer wieder.

    Das hat nichts damit zu tun, dass Sie im Mietrecht nicht bewandert sind, sondern damit, dass die Gegenseite der Meinung ist, dass Sie eine Kuh sind, die man melken kann.

    Sie sollten sich besser eine Wohnung suchen, die bezugsfertig ist. In dieser werden Sie nicht glücklich!

    [quote='1']

    wir hatten die wohnung im januar gekündigt - im mietvertrag steht, dass die kündigung spätestens am 5ten werktag des monats der beginn der kündigungsfrist eingegangen sein muss und mit 3 Monaten laufzeit

    Komischer Vertrag, denn das Gesetz besagt, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats dem Vermieter vorliegen muss, um dann zum Ende des übernächsten Monats gültig zu werden.

    hierzu bekamen wir bis heute noch keine kündigungsbestätigung trotz mehrfacher aufforderung

    Da diese Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, bedarf es keiner Bestätigung.

    [QUOTE/]

    Alles weitere habe ich nur überflogen, denn wer soll da durchblicken bei all dem sagte sie, sagte er, sagte sie?

    Entweder gehen Sie zu einem Anwalt für Mietrecht und lassen den den Vertrag und das Protokoll überprüfen. Oder Sie holen sich die Kaution über einen Mahnbescheid von der Vermieterin.

    Sie haben den Mietvertrag für eine unfertige Wohnung unterschrieben. Und jetzt beschweren Sie sich über Ihren Vermieter. Das ist doch wohl der falsche Weg.

    Wenn Sie sich Arbeiten aufs Auge drücken lassen, die eigentlich zu einer bezugsfähigen Wohnung gehören, dann ist es Ihre Schuld. Was wollen Sie im Nachhinein unternehmen, wenn schon die Unterschrift unter dem Mietvertrag für diese Bruchbude ein Fehler war?

    Lesen Sie sich mal durch dieses Lexikon, damit Ihre nächste Wohnungsanmietung nicht wieder zum Fiasko wird:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Auch wäre die Mitgliedschaft in einem Mieterverein keine schlechte Investition. Von dort erhalten Sie dann nämlich das Wissen, das Ihnen völlig fehlt.

    Okay, wenn Sie Ihren Frust loswerden wollen, ist ein Forum ein geduldiger Zuhörer. Aber mehr auch nicht!

    Wenn Sie Hilfe benötigen, sollten Sie sich an Ihren Mieterverein wenden. Oder besser einen Anwalt für Mietrecht einschalten.

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