Hallo,
ich habe mich nun seit geraumer Zeit mit der gesetzlichen Lage auseinander gesetzt bin aber bei meinem Mietvertrag dennoch unschlüssig.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand mal einen kritischen Blick draufwerfen könnte. Speziell geht es mir auch um den Punkt, ob der Passus mit den Türen tatsächlich gültig ist. Nach meiner Einschätzung nach ist dies Sache des Vermieters. Momentan gehe ich davon aus, dass ich beim Auszug die Wohnung (Wände) streichen muss, mehr aber nicht. Liege ich da richtig oder falsch?
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Die Schönheitsreparatur trägt der Mieter.
Der Verpflichtet hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er bei Ende des Mietverhältnisses alle - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleistungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Vielen Dank für die Unterstützung
Uwe