Kündigung Eigengebrauch wegen Mietkürzung

  • Hallo, bräuchte mal eure Hilfe.
    Ich bin vor kurzen 1.04.2011 in ein Haus (Doppelhaushälfte) eingezogen. Leider sind die Bauarbeiten im Aussenbereich noch nicht ganz fertig. Was uns eigentlich zum 15.04.11 mündlich zugesagt wurde. Bis heute hat sich hier nichts getan. Wir haben in diesem Fall einen kleinen Teil der Miete einbehalten. Wenn bis zum 15.05.2011 nichts Passiert werden wir die Miete auch weiterhin Einbehalten. Wenn im Aussenbereich was gemacht wird haben wir es ihnen auch gesagt das wir die überbleibende Miete auch bezahlen werden. (auch alles schriftlich übergeben)
    1. Wir können noch keine Garage benutzen (steht im Mietvertrag)
    2. Der Dachboden ist noch nicht fertig. (Laut Mietvertrag sollte der Fertig sein)- keine Unterstellmöglichkeiten
    3. Im Aussenbereich ist noch jede Menge Schmutz. Noch kein Pflaster und noch keine Terasse. (Das ganze ist ein Neubau)
    Ein paar kleinigkeiten fehlen noch.
    Jetzt hat uns die Vermieterin Angedroht das sie das Haus (Doppelhaushälfte auf der andren Seite ist auch ein Mieter) kündigen möchte. Wegen Eigengebrauch.Meine Frage: Ist das rechtlich das sie nach so kurzer Zeit als Eigengebrauch anmeldet, obwohl wir mündlich Ausgemacht haben das sie es nicht für den Eigengerauch nutzen wird.

    Danke für die Antworten.


  • 1. Wir können noch keine Garage benutzen (steht im Mietvertrag)

    Hier wäre eine geringe Minderung der Miete möglich.

    2. Der Dachboden ist noch nicht fertig. (Laut Mietvertrag sollte der Fertig sein)- keine Unterstellmöglichkeiten

    Hier wird es haarig. Sie haben ein unfertiges Haus angemietet. Da heißt es dann, wie gesehen so angemietet.

    3. Im Aussenbereich ist noch jede Menge Schmutz. Noch kein Pflaster und noch keine Terasse. (Das ganze ist ein Neubau)
    Ein paar kleinigkeiten fehlen noch.

    Das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass bei einem Neubau nicht alles am Tag des Einzugs 100% ist.

    Jetzt hat uns die Vermieterin Angedroht das sie das Haus (Doppelhaushälfte auf der andren Seite ist auch ein Mieter) kündigen möchte.

    Klar, kann ich voll verstehen. Solche Mieter, die kein Verständnis für die derzeitige Situation haben und nur daran denken, die Miete zu mindern, würde ich auch so schnell wie möglich los werden wollen.

    Wegen Eigengebrauch.Meine Frage: Ist das rechtlich das sie nach so kurzer Zeit als Eigengebrauch anmeldet, obwohl wir mündlich Ausgemacht haben das sie es nicht für den Eigengerauch nutzen wird.

    Danke für die Antworten.

    Erstens sind mündliche Absprachen nicht beweisbar, so etwas gehört in den Mietvertrag, wenn möglich als Kündigungsverzicht/ausschluss.

    Und zweitens steht es einem Forum nicht an, Rechtsauskünfte zu verteilen. Da gibt es Anwälte, die Ihre Meinung dann auch vor Gericht vertreten.

  • Mir ist schon klar das es rechtsanwälte gibt. Ich habe ja auch nicht wegen den Punkten 1 -3 gefragt. Zum rechtsanwalt kann jeder gleich gehen. Und das mit der Mietkürzung das würde jeder machen. Wenn es zu den zugesicherten Termin nicht fertig ist. Ich habe dies nur geschrieben damit sich einer auskennt um was es geht. Aber manche verstehen es wohl noch nicht. Und es heißt ja hier Miethilfe und nichts Rechtsanwalt.

  • Auch Sie gehören zu den Menschen, die den Sinn eines Forums nicht verstanden haben (ist das denn so schwer?).

    Bevor man der Meinung ist, dass man sich einen Rechtsanwalt sparen kann, wenn man mal kurz etwas in einem Forum postet, dann liegen Sie falsch. Und bevor man hier loslegt, sollte man sich die Regeln eines Forums aneignen und sich nicht sofort aufplustern, wenn Ihnen meine Antwort nicht gefäält.

    Ich habe für Sie hier eine wichtige Regel dieses Forums kopiert:

    Das Forum lebt vom Miteinander der Teilnehmer. Wir hoffen auf einen regen Austausch und sind bemüht, schnell auf Ihr Anliegen zu reagieren. Eine Rechtsberatung kann hier allerdings nicht erfolgen, dafür wenden Sie sich bitte an einen Mietverein oder einen Anwalt.

    Eine Rechtsberatung kann nicht nur, sondern darf überhaupt nicht erfolgen. Und das, was Sie einfordern ist Rechtsberatung pur. Oder glauben Sie, dass jemand anderes hier im Forum die selben unmöglichen Ansichten vertritt wie Sie?

  • Ich habe ja auch nicht wegen den Punkten 1 -3 gefragt.

    Und warum haben Sie die Punkte denn aufgeführt? Nur weil Platz im Formular war?

    Zum rechtsanwalt kann jeder gleich gehen.

    Scheinbar Sie nicht, weil Sie den Weg dorthin nicht kennen?

    Und das mit der Mietkürzung das würde jeder machen.

    So, so, jeder? Andere Mieter hätten sicherlich Verständnis für die Situation eines Erstbezugs Neubau. Oder würden erst einziehen, wenn Haus und Umfeld in Ordnung ist.

    Aber manche verstehen es wohl noch nicht.

    Richtig, ich verstehe Ihr Handeln wirklich nicht. Noch keinen Monat im Haus und schon das Kriegsbeil audgegraben und damit der Vermieterin drohen.

    Und es heißt ja hier Miethilfe und nichts Rechtsanwalt.

    Das mit dem Rechtsanwalt hatte ich Ihnen ja schon versucht im vorigen Beitrag zu erklären.

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