Da hier niemand den genauen Text zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag kennt, wäre jede Antwort Kaffeesatzleserei.
Mit den Fotos hat es ja geklappt, darum auch die Seiten mit dieser Klausel aus dem Mietvertrag einstellen.
Da hier niemand den genauen Text zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag kennt, wäre jede Antwort Kaffeesatzleserei.
Mit den Fotos hat es ja geklappt, darum auch die Seiten mit dieser Klausel aus dem Mietvertrag einstellen.
Und jetzt?
Zeigen Sie diesem Vermieter den Stinkefinger und verweigern eine höhere Miete. Da er Sie mit Sicherheit nicht eher aus dem Mietvertrag rauslässt, müen Sie die Zeit bis zum Mietende aussitzen.
Schließlich rechnet er ja ab Juli mit einer erhöhten Miete und der zusätzlichen 150,-. Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe.
Ist dieses Mieterhöhungsverlangen überhaupt richtig formuliert, entspricht es dem Gesetz? Das würde ich zuerst einmal anhand der nachfolgend genannten Infomationen prüfen:
Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete
Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung
Wenn nichts davon zutrifft, dann den VM kurz informieren, dass die Mieterhöhung nicht bezahlt wird, da ungesetzlich.
Aber das hieße für mich auch 3 Monate erhöhte Belastung.
Meine Frage ist nun, ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann.
Ein Sonderkündigungsrecht kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Bestenfalls wäre aufgrund der Mängel eine Mietminderung anzudenken.
Weitere Informationen zu Ihrer Situation sollten Sie aus diesem Lexikon ziehen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
Entweder lässt man das so, wie gehabt und dreht da nicht dran rum. Oder man verlangt die 300,- Euro und hat damit den Vermieter als neunen Freund gewonnen.
Man könnte sich auch anwaltlich beraten lassen, das geht sogar online: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de
Mach dem Vermieter klar, dass er Hausfriedensbruch begeht, wenn er ohne eure Erlaubnis die Wohnung betritt. Und zur Sicherheit noch den Schließzylinder auswechseln, wie Berny es schon geschrieben hat:
Wer hat denn den Zähler abgelesen, jemand vom Versorger oder waren Sie das?
Eine Klärung können nur Sie vor Ort erreichen, ein Forum kann Ihnen nicht helfen.
okay dann eben so...
Meine Wohnung müsste neu gestrichen werden bzw neue Tapeten dran.
wer muss das bezahlen ich oder der Vermieter?
In den meisten Mietverträgen, sicherlich auch in Ihrem, ist der Mieter für diese Schönheitsreparaturen verantwortlich. Wenn Sie es also schöner haben wollen, müssen Sie tapezieren und/oder den Pinsel schwingen.
und das gleiche gilt auch für neue Fenster, da undicht.
Neue Fenster werden Sie nicht verlangen können, denn die waren sicherlich schon bei Ihrem Einzug nicht optimal. Informieren Sie Ihren Vermieter über die Undichtigkeit, oder besorgen Sie sich im Baumarkt spezielle Abdichtungen zum Einkleben.![]()
Und wenn Sie die Wohnung mit dem alten Teppich angemietet haben, muss der VM nicht unbedingt einen neuen Teppichboden verlegen. Auch nicht, wenn dieser älter als 10 Jahre alt ist.
Sie sollten mit dem Vermieter in Ruhe über Ihre Wohnung und den darin enthaltenen Mängeln reden. Müssen muss Ihr Vermieter nämlich nicht, denn Sie haben die Wohnung in diesem Zustand angemietet und da heißt es dann: Gemietet wie besichtigt.
Oder sind im Mietvertrag irgendwelche Mängel aufgeführt, die noch beseitigt werden?
ZitatNach einem Formfehler in unserer Kündigung und etlichen Diskussionen zwischen Vermieter und uns, müssen wir nun eine neue Kündigung schreiben und weitere 3 Monate in der Wohung bleiben, obwohl wir eigentlich zum 31.06. gekündigt hatten.
Das würde mich aber interessieren, welchen Formfehler man machen kann, damit eine Kündigung nicht wirksam wird?
Mit seinen 11 Jahren dürfte die Auslegeware am Ende ihres "Lebens" angelangt sein. Hier müsste der Vermieter sowieso bei Neuvermietung in einen neuen Bodenbelag investieren.
.mein Arbeitgeber hat die Lohnpfändung vorliegen!
Wenn das passiert ist, dann wurde von Ihnen der ausgehandelte Vergleich nicht erfüllt! Bitte demnächst solche Schreiben genauer lesen und entsprechend richtig reagieren.
Was kann ich jetzt noch tun???![]()
Da ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen, der Zug abgefahren. Hier sollte man aber schnellstens dem Arbeitgeber klarmachen, warum diese Lohnpfändung erfolgte.
Müssen wir nun diese Arbeit übernehmen?
Nein!
Fußbodenbeläge sind und bleiben immer noch Dinge, die der Vermieter erledigen muss. Sie sollten mal den ganzen Text mit den Schönheitsreparaturen einstellen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Klauseln nicht gültig sind.
gibt es dazu auch ein paragraph?
Den findet man/frau bei Google mit dem Suchbegriff "Kündigungsfrist Mietwohnung"
1. Wohnen Sie mit Ihrem Vermieter zusammen in diesem Haus ohne weitere Mieter?
2. Ohne Einblick in den Mietvertrag, müsste ich versuchen aus den Teeblättern zu lesen, was bei Ihnen Sache ist. Und das hat bisher noch nicht geklappt.
3. Auch zu der Mieterhöhung kann ich nichts sagen, weil mir das dazu gehörende Schreiben nicht bekannt ist.
Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter generell 3 Monate. D.h., wenn Sie, bzw. Ihr Freund, bis zum 4. Juli beweisbar gekündigt haben, endet das Mietverhältnis am 30. September.
Alles klar, das ist ein Vertrag mit Kündigungsverzicht. Und den kann man, wie ich geschrieben habe, nur über 4 Jahre formularmäßig abschließen.
Da hier lediglich im Vertrag eine neue Jahreszahl eingefügt wurde, darf man davon ausgehen, dass dies kein qualifizierter Zeitmietvertrag, sondern "nur" ein Kündigungsausschluss ist.
.
Den Mietvertrag haben wir damals leider als einen 5-Jahresvertrag unterschrieben und ich habe noch zwei Jahre vor mir um diesen zu erfüllen.
Wenn dieser Mietvertrag einen Kündigungsauschluss über 5 Jahre enthält, dann ist die Befristung ungültig und Sie können jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen.
Im Internet habe ich bereits mehrmals gelesen, dass ein 5 Jahresvertrag nicht gültig ist (im Vertrag steht auch max. 4 Jahre aber das hat der Vermieter durchgestrichen).
Sehen Sie, da haben Sie doch schon die Lösung.
Welche Möglichkeiten habe ich da?
Steht weiter unten!
Folgende Situation:
Ich bin nach ca. 11 1/2 Jahren aus meiner Wohnung ausgezogen. In dieser ist Laminatboden verlegt der an einer Stelle stark abgenutzt ist.
Diese Abnutzung entstand durch einen Bürostuhl der vor meinem Schreibtisch platziert war.
Eine spezielle Unterlage hätte diese Schäden verhindert.
Nun meine Fragen:
1. Ich lese immer wieder was von einer durchscnittlichen Lebensdauer von ca. 10 Jahren bei Laminatboden. Stimmt das so?
Eine durchschnittliche Lebensdauer sagt aber nichts über die tatsächliche aus.
2. Zählt oben geschilderte Situation als Abnutzung oder ist das mutwillige Zerstörung wie mein ehmaliger Vermieter behauptet.
Diese Schäden dürften über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus gehen. Demnach müsste der Mieter Schadensersatz leisten. Dieser Ersatz richtet sich aber stets nach dem Zeitwert. Und darüber will und kann ich nicht spekulieren.
Für mich ist die Position *Heizmaterial Bestand* mehr als fragwürdig.
Da wir nicht wissen, wie die ganze Abrechnung zahlenmäßig daher kommt, gehe ich davon aus, dass Bestand gleichbedeutend mit Guthaben ist.
So lange also die TE nicht für Aufklärung in Form von Zahlen sorgt, ist alles weitere Kaffeesatzleserei.
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