hallo,
wir bewohnen eine doppelhaushälfte zur miete, welche wir bald kündigen werden.
im mietvertrag hat der vermieter in einer anlage (ergänzung zu §29 sonstige vereinbarungen des formularmietvertrages) geschrieben:
"Tierhaltung: ...bei vom vermieter erlaubter Haustierhaltung verplichtet sich der mieter ausdrücklich, aus hygienegründen beim auszug die kosten für eine gleichwertige erneuerung der teppichböden, unabhängig vom grad der abnützung und verschmutzung, gegen einen angemessenen ausgleich neu für alt zu übernehmen."
wir waren nun 5 jahre in dem haus, der teppich bei einzug ca. 6 jahre alt. gereiningt wurde er damals nicht, aber das habe ich leider nicht festgehalten.
unser hund hat sich nirgendwo verewigt, die kinder haben halt spuren hinterlassen.
womit müssen wir jetzt rechnen? müssen wir 40% der kosten tragen, weil er damals noch soviel wert war. (ausgegangen von den 10 jahren lebensdauer eines teppichs) oder ist der wert von heute, also =0, anzurechnen, oder müssen wir gar alles tragen wegen der klausel neu für alt?
müssten wir einen neuen teppich verlegen oder nur den geldwert zahlen?
ich danke für eure antworten.
freundliche grüße, sanni