Beiträge von Mainschwimmer
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"so ruhig, dass es ihr schon unheimlich ist".Das gilt doch dann nur für die Umgegebung, in der es so ruhig ist. Mitmenschen machen aber nun mal Geräusche, die man hört.
Nun haben wir aber das Problem, dass wir die Mieter im Stockwerk über uns deutlich hören können, und am schlimmsten ist, dass die Badezimmer direkt neben den Schlafzimmern liegen.
Das ist in vielen modernen Wohnungen der Fall. Das nennt man kurze Wege.
Was haben wir als Mieter für Rechte?
Lässt sich so pauschal nicht beantworten, aber weiter unten gebe ich Ihnen einen Link, dort können Sie Ihre Rechte nachschlagen. Keinesfalls haben Sie als Mieter einen Anspruch auf totale Ruhe von Seiten der Mitbewohner im Haus.
Gibt es eine Möglichkeit, um durchzusetzen, dass der Vermieter die Duschwanne Schlallisoliert?
Fragen Sie ihn, erklären Sie ihm das Problem.
Oder könnte der Vermieter Zeiten festlegen, zu denen nicht geduscht werden darf, damit man wenigstens nicht um halb zwei oder drei geweckt wird?
Diese Möglichkeit gibt es nicht.Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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Diese Kündigung war von Anfang an nicht dem Gesetz entsprechend. Bei der Kündigung einer Einliegerwohnung muss der Vermieter zwar keine Gründe anführen, aber die Frist verlängert sich für ihn per Gesetz um 3 Monate, also haben Sie eine Frist von 6 Monaten bis zum 30.09.
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
Wäre Ihre Wohnung keine Einliegerwohnung, dann wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt nicht möglich gewesen. Denn der Eigenbedarf kann nur für Familienangehörige und nicht für ein Gewerbe angemeldet werden.
Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen
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Gehe Sie zum Gesundheitsamt und legen die Angelegenheit dort vor. Wenn die feststellen (Attest nötig), dass die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen für Sie nicht geeignet ist, dann können Sie fristlos kündigen.
Wenn nicht, dann gelten auch für Sie die 3 Monate Frist.
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@ mahlerkatja
Sie graben einen über 5 Monate alten Thread aus, um die Adresse einer Anwaltskanzlei zu posten? Wären nicht zeitnahe Antworten besser gewesen?
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Danke für die schnelle Antwort.
Die Rechtsberatung steht mir leider nicht mehr zur Verfügung.
Das verstehe, wer will. Sind die Mietervereine und Anwälte für Mietrecht bei Ihnen abgeschafft worden?
Ich wollte hier keine Rechtsberatung sondern nur nachfragen, ob schon jemand damit oder einem gleichgelagerten Fall Erfahrungen gemacht hat.
Glauben Sie mir, bei diesen Dingen helfen keine gleich gelagerten Fälle. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
Aber Bitteschön: BGH: Mieterhöhung wenn Wohnung größer ist als vereinbart? :: Verbraucherrunde
Mit dieser Entscheidung des BGH kann Ihr Vermieter die tatsächliche Größe von 77 m² zu Grunde legen.
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Sie hatten doch schon eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen, warum lassen Sie sich nicht weiterhin dort beraten, wo solche Dinge besser als in einem Forum aufgehoben sind?
Mutmaßungen und Meinungen von Foris helfen Ihnen nicht. Sie brauchen einen Anwalt für Mietrecht, der Sie dann auch notfalls vor Gericht vertritt.
Aber, im umgekehrten Fall wäre die Wohnung bei mehr als 10% Abweichung in der Größe in der Miete zu mindern. Was würde da wohl ein Gericht in Ihrem Fall entscheiden?
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Es müßte hierzu doch eigentlich eine einheitliche Regelung geben, ob und für welchen Zeitraum man das zuviel bezahlte Geld zurückfordern kann, oder?
Nö, müsste es nicht. Diese Verfahren werden in der Regel vor Amtsgerichten gehandelt und da kann jedes zu einem anderen Ergebnis kommen.
Einerseits heißt es, dass Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt vorgetragen werden müssen. Danach ist die Sache verjährt.
Andererseits besteht die Ansicht, dass nur etwas von dem man weiß, verjähren kann. Wenn, wie in diesem Fall erst nach 5 Jahren die fehlenden Quadratmeter bemerkt werden, kann noch keine Verjährung erfolgt sein.
Rechtsanwltin Bianca Hecker-Schlsser in Wesseling
Minderung - Bonn Anwalt Dr. Palm - Mietstreitigkeiten Wohnungsgröße
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Ohne anwaltliche Hilfe würde selbst ich nichts unternehmen. Sie müssten ein Ausweichquartier (Hotel, Pension) beziehen und Ihre Möbel bei einer Spedition unterstellen. Aber das alles nicht ohne Anwalt.
Übrigens beginnt die Minderung mit dem Moment des Schadensereignisses, aber das weiß der Anwalt auch.
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Tja, nett, dass Sie einem Forum so viel zutrauen. Aber Fakt ist, dass Sie hier keine Rechtsberatung erfahren werden. Die gibt es nur bei Ihrer Anwältin, die dann auch Ihr Anliegen vor Gericht vertritt.
In diesem Fall Ratschläge oder Tipps zu geben, in dem es um viel Geld und einem möglichen Prozessrisiko geht, traue ich mir nicht zu.
Vielleicht ist jemand anderes ja mutiger als ich.
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Wenn Sie die Miete komplett pünktlich bezahlen, kann Sie der Vermieter nicht kündigen. Es gibt nur 3 mögliche Gründe für den Vermieter einem Mieter zu kündigen.
Lesen Sie: Mietrecht: Wohnungskündigungen
Anders sähe es nur aus, wenn Sie in einer sogenanntwen Einliegerwohnung wohnen würden. Da könnte Ihnen der Vermieter mit einer Frist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen.
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1. Sie (entweder alleine, oder mit Ihrer Ex, wenn die im Mietvertrag steht) schulden Ihrem Vermieter die Miete.
2. Erst wenn Sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand sind, können Sie fristlos gekündigt werden.
3. Tauschen Sie ganz schnell den Schließzylinder an der Wohnungstür aus. Ihr Vermieter hat in Ihrer Wohnung nichts zu suchen. Das ist Hausfriedensbruch.
4. Vergreift er sich an Ihren Sachen, dann sofort die Polizei rufen und den Tatbestand des Hausfriedensbruch aufnehmen lassen.
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..Habe mir den Mietvertrag genau angeguckt...es werden Dachboden und Fahrradschuppen als Wohnfläche angegeben.
Sind Sie da sicher, oder steht da nur, dass Dachboden und Fahrradschuppen mitvermietet sind? Und wie sieht es mit einem Balkon aus, haben Sie so was?
Habe zwei Aussagen von 2 Anwälten.
Anwalt 1: Für ein Jahr
Antwalt2: gesamte ZeitNehmen Sie den Anwalt 2, der holt mehr raus.
Hier ist ein Forum, wir beteiligen uns nicht an Rechtsauskünften (dürfen wir auch nicht!). So etwas überlässt man besser den Anwälten, die dann auch vor Gericht gehen.
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Er darf sie entfernen, sollte aber den Eigentümern verraten, wo die Räder zu finden sind.
Ganz ehrlich, ein Hausflur ist nicht der richtige Platz für Fahrräder. Zum einen ist er von den Mietern nicht gemietet, zum anderen könnte es im Falle einer Panik zu Komplikationen mit den Rettungskräften kommen, die einern ungehinderten Zugang zu den Wohnungen benötigen..
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ich habe keinen stellplatz, wohne aber seit über 20 Jahren in dieser Wohnung und hatte immer einen platz für den Roller.
Den haben Sie doch weiterhin, nur eben an anderer Stelle.
der eine hausmeister ist vor zwei jahren gestorben, und mit dem neuen hausmeister fing der ärger an.der frühere hausmeister war nett und umgänglich,es hat nie probleme gegeben, der neue ist genau das gegenteil, ein richtiger kotzbrocken
Übersetzt haißt sas für mich, dass sie der "alte" Hausmeister ohne Rechtssgrundlage den Stellplatz für den Roller geduldet hat, richtig?
da ich das Auto vor dem Haus parke, habe ich einen Stellplatz nie gebraucht.
Und was hat das Auto jetzt mit dem Motorroller zu tum?
im mietvertrag wird nichts erwähnt zum thema.
Zitat"was kann ich noch tun, wenn der verwalter mir nicht hilft?"
Ich würde mich schriftlich an den Vermieter (Deinen Vertragspartner!) wenden, ihm klar und emotionslos und sachlich den Sachverhalt schildern und einen Lösungsvorschlag erbitten.Har Berny sich so undeutlich ausgedrückr?
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meine Freundin bewohnt seit 3 Monaten eine 2 Zimmerwohnung und zahlt komplettmiete inkl. Nebenkosten und Strom an einen Privatvermieter.Da eine zusätzliche Person bei Wasser, Strom, Müll zusätzliche Kosten verursacht, sollte man von sich aus die Miete etwas erhöhen.
Ich bin mehrmals die Woche bei Ihr und schlafe dort auch, die anderen Tage sind wir bei mir. Im Mietvertrag steht aber eindeutig das die Wohnung nur für eine Person ist. Sie hat jetzt die Kündigung bekommen,Das wäre beim besten Willen aber kein Kündigungsgrund.
kein Problem soweit denn Sie wollte eh bei mir einziehen. Der Vermieter will jetzt für die 3 Monate a 80€ von Ihr haben
Das halte ich für maßlos überzogen und nicht durchsetzbar.
(hat er Ihr nur mündlich gesagt) da ich ja so oft dort war. Ist das Rechtens? bzw. darf er, wenn Sie das nicht zahlt die 240€ einfach von der Kaution abziehen?Nein natürlich nicht. Macht es dennoch, dann muss man das Geld einklagen.
Betriebskostenabrechnung haben will hat er nicht geantwortet.
Bei einer Komplett/Bruttomiete gibt es keine Betriebskostenabrechnungen. Daher sollte man den tatsächlich entstandenen Mehrverbrauch durch die zweite Person ersetzen. Aber 80,- Euro sind definitiv zu viel.
Des weiteren geht schon von anfang an die Klingel nicht, der Kühlschrank in der EBK funktioniert nicht richtig.Hat mit dieser Sache nichts, rein garnichts zu tun.
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Warten Sie ab, was der Vermieter/die Hausverwaltung schreibt.
Ich denke, dass die besser abschätzen können, wo Sie Ihren Roller parken können. Aber dass ein 2 Rad zu den anderen 2 Rädern gehört, halte ich für logisch.
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Die rote Wand könnte als "Sachbeschädigung" ausgelegt werden, weil ein evtueller Nachmieter dadurch abgeschreckt wir.
Ansonsten ist der § 28 nach Meinung des BGH ungültig. Den kann der Vermieter in der Pfeife rauchen.
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Wenn Sie z.B. die Junimiete komplett einbehalten haben, dann werden Sie vor Gericht ein Problem bekommen.
Mehr aus Ihrem Beitrag zu lesen hatte ich keine Lust, denn es ist eine Zumutung so viel Text ohne einen Absatz hinzuschmieren.
Sorry, aber das ist hinschmieren.
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1. Mit Allgemeinstrom können Sie nicht Ihre Batterie aufladen.
2. Woher wissen Sie, dass der andere Keller auch über Hausstrom läuft?
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