Betriebskosten abrechnung nicht erhalten aber kautionsverrechnung

  • Hallo,

    mein ehemaliger Vermieter hatte meine hinterlegte Kaution mit einer Nachzahlungsforderung aus der Betriebskostenabrechnung von 2010 verrechnet, obwohl ich vom Vermieter die Betriebskostenabrechnung nie bekommen habe. Auch nach mehrmaliger Aufforderung um Überstellung der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter mir diese nicht überreicht. Widerspruch habe ich gegen die Verrechnung der Kaution mit der Nachforderung eingereicht aber der Vermieter hat mir lediglich den verrechneten Teil der Kaution zurück gezahlt.

    Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

    Freundliche Grüße


  • Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

    Verklagen Sie Ihren Exvermieter auf Herausgabe der kompletten Kaution. Vor Gericht wird er dann die Hosen runterlassen und mit der Abrechnung rausrücken.

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