Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Wir zahlen doch separat Haftpflicht, Hausrat

    Das ist aber Ihre Privathaftpflicht und Ihre private Hausratversicherung. Den Unterschied sollte man eigentlich kennen. Und wenn nicht, dann fragen Sie bitte bei der Versicherung, bei der die Policen abgeschlossen sind.

    Ihr Problem sind aber nicht die kalten Betriebskosten, sondern die Heizung/Warmwasserkosten.

    Entweder haben Sie auf Deubel komm raus Heizenergie verschleudert, oder aber Sie sind in ein Haus ohne Wärmedämmung gezogen. Bei letzterem sind Sie es selbst Schuld. Seit Jahren wird in allen Medien vom Energieausweis, bzw. Gebäudepass, berichtet, den man sich bei Anmietung einer Wohnung zeigen lassen soll. Das haben Sie dann wohl nicht gemacht und haben jetzt die hohe Rechnung präsentiert bekommen.

    Ein kleiner Vergleich, wie es sein könnte. Ich wohne in einer 75 m² großen Dachgeschoßwohnung und bezahle fürs ganze Jahr 2010 gerade mal 544,- € Heizung und Warmwasser.

    Noch weniger Informationen konnten Sie nicht schreiben?

    1. Vermietete Eigentumswohnung, oder gehört das ganze Haus Ihrem Vermieter?

    2. Kaufen Sie ihm die Wohnung ab.

    3. Der neue Eigentümer übernimmt Sie als Mieter, als ob nichts geschehen wäre.

    4. Der neue Eigentümer könnte Ihnen mit der Begründung Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist 9 Monate.

    5. Entscheidend ist aber Punkt 1.

    Ich habe xx Fragen in Ihrem Beitrag gelesen. Diese Fragen können Sie aber nur vor Ort klären, in dem Sie am Ball bleiben und Aufklärung von Ihrem Vermieter verlangen.

    Und das sollten Sie dann nicht telefonisch sondern per Brief machen. Und damit man sieht, wie erst es Ihnen ist, schicken Sie diesen Brief per Einschreiben.

    Berny

    Zitat

    Gemeint ist der dritte Bankenarbeitstag, und das war demnach der 5.7.

    Laut Gesetz heißt es aber dritter Werktag, nicht Bankentag. Und wenn auf dem Kontoauszug steht, dass am 04. der Auftrag ausgeführt wurde, sagt das nichts darüber aus, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde.

    Wir wissen wohl alle, dass hier die Wut des Vermieters und nicht der Verstand die Tastatur bedient hat.

    Tja, so ist das, wenn man zu einem Provider mit dem bekannt schlechtesten Service geht. Die können und wollen nur Ihre Leitung auf eine funktionierende Telekomleitunng aufschalten, weil das praktisch keine Arbeit macht.

    Tatsache ist, dass dies keine Angelegenheit des Vermieters ist! Zweite Tatsache ist aber auch, dass die Telekom nur Service für ihre eigenen Kunden leistet.

    Für funktionierende Wasser/Abwasser- und Stromleitungen ist der Vermieter zuständig. Für Telefonleitungen aber nicht, er muss nur die Verlegung neuer Leitungen erlauben:

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Zitat

    Was wäre die angebrachte Reaktion? Mietminderung? Aber um wie viel?

    Das meinen Sie doch jetzt nicht im Ernst? Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie von mir keine Antwort erhalten und ich lapidar auf die allseits bekannte Suchmaschine Google verweise.

    Wenn 2 Personen einen Mietvertrag abgeschlossen haben, dann können auch beide nur gemeinsam kündigen, oder sie lassen es sein.

    Ob der Kündigungsverzicht überhaupt gültig ist, lässt sich anhand der wenigen Informationen nicht sagen. Da brauchte man schon den kompletten Text, besser noch eine Kopie dieser Klausel.

    Klartext, Ihre Tochter kann auszuiehen, muss sich aber an der Miete weiterhin beteiligen.

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Mietrecht: mehrere Mieter oder Vermieter

    Rechtsauskunft und Rechtsrat v. Rechtsanwalt zum Thema gesamtschuldnerische Haftung -

    Jeder Mangel an einer Mietwohnung, der möglicherweise zu einer Minderung der Miete führen könnte, ist nicht auf andere Situationen übertragbar. Es gibt keine allgemein gültigen Tabellen, in denen man nachlesen könnte. Die im Internet zu findenden Anhaltspunkte und Aufstellungen betreffen immer nur diesen Einzelfall.

    Da Urteile und Entscheidungen meist auf unterer Ebene (Amtsgericht) gefällt werden, haben sie wenig Aussagekraft für andere Gerichte.

    Aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen darf und kann kein Forum Prozentangaben zu Mietminderungen machen. Hier könnte tatsächlich nur ein Anwalt für Mietrecht, der dann auch das örtliche Amtsgericht einschätzen kann, eine Hausnummer benennen.

    An dieser Abrechnung ist nichts auszusetzen. Klare Angaben, korrekte Verteilerschlüssel.

    Was aber mit dem Schlüssel und der Weitergabe gemeint ist, verstehe ich nicht. Der abgerechnete Allgemeinstrom dürfte wohl hauptsächlich für den Betrieb der Zentralheizung angefallen sein.

    Das ist doch ganz einfach. Wenn Wasseruhren für jede Wohnung angeschafft werden sollen, dann kann sich kein Mieter, egal wie alt der Mietvertrag ist, dagegen sperren.

    Sollte es eine Waschküche mit den Maschinen der Mieter geben, müssen dort auch Wasseruhren installiert werden. Die Differenz zwischen der Summe der Einzeluhren und der Hauptwasseruhr wäre der Verbrauch, der dann wiederum auf die Mieter umgelegt wird.

    Wenn gewünscht suche ich die dazu gehörenden höchstrichterlichen Entscheidungen heraus.

    Ihr Vermieter hat nur die Pflicht, den Telefon-, Kabelanbieter die benötigten Leitungen verlegen zu lassen. Früher musste der Vermieter gnädigst um Erlaubnis gebeten werden.

    Also liegt der Schwarze Peter bei Kabel Deutschland, denn die müssten wissen, wo und wie sie ihre Kabel verlegt haben.

    Mit anderen Worte, Ihr Vermieter muss nicht den Kabelübergabepunkt suchen.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Sie sind Mitglied im Mieterverein nehme ich an, als Mitglied bezahlen Sie einen Jahresbeitrag, richtig?

    Mein Vorschlag, lassen Sie den Mieterverein für Ihr gutes Geld seine Arbeit machen. Hören Sie nicht auf Bekannte, die keine Ahnung haben, oder jemanden kennen, der einen kannte, der das auch gemacht hatte.

    Und zur Beruhigung sollten Sie sich im Mietrechtslexikon informieren: Mietrecht: Ungeziefer in der Wohnung, Mietminderung

    Zitat

    zunächst ein Lärmprotokoll führen

    Wobei solch ein Lärmprotokoll, das nur die Duschzeiten der Nachbarn festhält, nichts bringt. Duschen, auch in der Nacht, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und kann nicht untersagt werden.

    Hier wäre wirklich nur der Vermieter in der Pflicht, der die Duschtasse lärmmindernd nachrüsten müsste.

    ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?

    Nein!

    Oder darf er sich weigern ?

    Ja.

    Hintergrund:

    Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten. Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung.

    Eine zu niedrig angesetzte Vorauszahlung der Betriebskosten ist auf keinen Fall schädlich. Der VM hätte auch keine Vorauszahlung verlangen können: Kommentar zum Urteil - Zu niedrige Betriebskostenvorauszahlung- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Wenn es sich in Ihrem Fall nur um die Heizkosten handelt, haben Sie es als Mieter in der Hand, den Verbrauch zu überwachen und im Rahmen zu halten. Seit Jahren wird in allen Medien davon berichtet, dass der Mieter sich einen Gebäude/Energiepass bei der Neuvermietung von Wohnungen zeigen lassen soll. Wenn Sie es nicht gemacht haben, haben Sie es versäumt, sich davon zu überzeugen, dass dieses Haus/die Wohnung ein Energiefresser ist.

    Damit haben Sie auf der ganzen Linie schlechte Karten erwischt.
    Zum Vergleich: Ich bezahle für eine 73 m² Dachgeschoßwohnung für das Jahr 2010 Heizung und Warmwasser zusammen 544,- Euro. Und wir frieren nicht, weil das Haus optimal (Wände und Dach) gedämmt ist.

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