Lärm von Mietern über uns

  • Hallo,

    wir sind vor 3 Monaten in eine ländliche Gegend gezogen, um dort mehr Ruhe und Natur finden zu können. Die Wohnung wurde von unserer Vormieterin als sehr ruhig bezeichnet und von der Frau des Maklers als "so ruhig, dass es ihr schon unheimlich ist".

    Nun haben wir aber das Problem, dass wir die Mieter im Stockwerk über uns deutlich hören können, und am schlimmsten ist, dass die Badezimmer direkt neben den Schlafzimmern liegen.
    Sobald dort jemand duscht, hört es sich an, als stände er direkt in unserem Schlafzimmer, der Duschboden wirkt wie eine Trommel, auf die das Wasser prasselt. Auch das Zischen der Wasserleitung ist recht laut.

    Die Mieter über uns nutzen die Dusche leider auch zu ungewöhnlichen Zeiten, neulich waren um 2.30 und 3.30 laute prasselnde und quietschende Geräusche zu hören, als würde jemand etwas putzen.
    Gestern abend wurde ich um 0.30 durch die Geräusche wach.

    Was haben wir als Mieter für Rechte? Ich brauche einen erholsamen Schlaf, um gesund zu bleiben und konzentriert arbeiten zu können, und bin durch die Situation verzweifelt. Wir können nicht schon wieder Maklergebühren bezahlen und die Kaution vorlegen, einen weiteren Umzug schaffen wir im Moment finanziell nicht.

    Gibt es eine Möglichkeit, um durchzusetzen, dass der Vermieter die Duschwanne Schlallisoliert? Oder könnte der Vermieter Zeiten festlegen, zu denen nicht geduscht werden darf, damit man wenigstens nicht um halb zwei oder drei geweckt wird?

    Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten,
    Johanna


  • "so ruhig, dass es ihr schon unheimlich ist".

    Das gilt doch dann nur für die Umgegebung, in der es so ruhig ist. Mitmenschen machen aber nun mal Geräusche, die man hört.

    Nun haben wir aber das Problem, dass wir die Mieter im Stockwerk über uns deutlich hören können, und am schlimmsten ist, dass die Badezimmer direkt neben den Schlafzimmern liegen.

    Das ist in vielen modernen Wohnungen der Fall. Das nennt man kurze Wege.

    Was haben wir als Mieter für Rechte?

    Lässt sich so pauschal nicht beantworten, aber weiter unten gebe ich Ihnen einen Link, dort können Sie Ihre Rechte nachschlagen. Keinesfalls haben Sie als Mieter einen Anspruch auf totale Ruhe von Seiten der Mitbewohner im Haus.

    Gibt es eine Möglichkeit, um durchzusetzen, dass der Vermieter die Duschwanne Schlallisoliert?

    Fragen Sie ihn, erklären Sie ihm das Problem.

    Oder könnte der Vermieter Zeiten festlegen, zu denen nicht geduscht werden darf, damit man wenigstens nicht um halb zwei oder drei geweckt wird?

    Diese Möglichkeit gibt es nicht.

    PRO WOHNEN HAMBURG - MIETRECHT A-Z - Baden und Duschen erlaubt - Auch nach 22 bzw. 24 Uhr - Mietvertrag - Wohnungen - Wohnraum - Haus

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Danke für die Antwort und den Link.

    Der Vermieter darf keine Zeiten für´s Duschen festlegen?

    Darf er denn dann überhaupt auch Zeiten für´s Wäschewaschen festlegen?! Das tut er nämlich, und dabei sind die Geräte alle in einem Kellerraum, wo sie nicht stören...
    So bin ich überhaupt erst drauf gekommen, ob das für das Duschen nicht auch ginge.

    Viele Grüße, Johanna

  • Hallo Johanna,

    ich würde, wenn ein Gespräch mit den anderen Mietern nichts bringt, zunächst ein Lärmprotokoll führen und den VM unter Vorlage des LP's schriftlich bitten, für Abhilfe zu sorgen.

  • Zitat

    zunächst ein Lärmprotokoll führen

    Wobei solch ein Lärmprotokoll, das nur die Duschzeiten der Nachbarn festhält, nichts bringt. Duschen, auch in der Nacht, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und kann nicht untersagt werden.

    Hier wäre wirklich nur der Vermieter in der Pflicht, der die Duschtasse lärmmindernd nachrüsten müsste.

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