Zitataber redet einfach mit eurem VM vielleicht ist er ja so anstänig um euch die letzte MM zu erlassen!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielleicht ist der VM ja froh, wenn er schon früher in die Wohnung kann.
Zitataber redet einfach mit eurem VM vielleicht ist er ja so anstänig um euch die letzte MM zu erlassen!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielleicht ist der VM ja froh, wenn er schon früher in die Wohnung kann.
Zitatwenn wir jetzt eher ausziehen können müssen wir dann noch für die restl Zeit Miete Zahlen???
Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit dem Ende der Mietzeit in 3 Monaten (31.10). Eventuell ist der Vermieter bereit einen Mietaufhebungsvertrag mit Ihnen abzuschließen. Mal fragen.
Zitatjetz zwei tage danach will er in die Whg (küche ausmessen etc) müssen wir in rein lassen????
Mehr dazu hier: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
Wie heißt es: Fragen kost nix. Also fragen sie Ihren Vermieter nach einer Beteiligung an den Heizkosten. Aber müssen muss er nicht.
Investieren Sie das Geld lieber in eine neue Wohnung mit einer guten Dämmung aller Wände.
Wir reden hier über einen gastronomischen Betrieb, Restaurant, Imbiss, o.ä.? In der Regel haben solche Betriebe einen Wrasenabzug für die Küchendünste. Bei mir in der Wohnung habe ich so etwas in klein. Und zwar nennt man das auch eine Dunstabzughaube mit Anschluss nach draußen über einen Wrasenabzug.
Warum bei Ihnen beim suchwort Wrasenabzug bei Google keine Treffer ist mir ein Rätsel. Waren Sie denn überhaupt auf der deutschen Google-Seite?
Ich habe gefunden: Google
ZitatPS: Kann mir meine Vermieterin verbieten, durch mein Fenster die wohnung zu verlassen und zu Betreten???
Ich habe gelesen, dass dieser Weg durchs Fenster in Alaska üblich ist, wenn vor der Haustür Eisbären lauern.
Ich kann Sie beruhigen, in Deutschland gibt es keine Eisbären, außer im Zoo.
Ansonsten kann ich nur den Beitrag von Kolinum bekräftigen.
ZitatWir haben 2010 ein Heizkostenverbrauch für 3 monate von 702 Euro für eine 4 Raumwohnung von 61,40m².In der Abrechnung der Heizkosten sind Verbrauchseinheiten von 3896,41 zu erlesen.
Das ist doch ganz leicht zu verstehen, in diesen 3 Monaten wurde nur geheizt, es fehlen also die Sommermonate, in denen man Vorauszahlungen leistete, aber keinen Verbrauch hatte.
Das weitere müssten Sie dann vor Ort bei der ARGE klären.
ZitatHat jemand schon so etwas erlebt? Susi
Nö, Susi, ich nicht!
Zitatich habe gehört das man geringe gebrauchsspuren hinterlassen "darf".
Zerstörte Fliesen sind aber keine geringen Gebrauchsspuren!
Zitatsowie eine tür die eine minimale macke hat soll ich voll bezahlen..
Wenn die Macke nur minimal war, dann hätten Sie diese kleine Reparatur doch selbst vornehmen können, oder?
Zitatleider habe ich aus nichtwissen,
Sie kennen den Spruch, Unwissen schützt nicht vor Strafe.
ZitatBevor ich zum Anwalt gehe
Das sollten Sie am besten sofort machen, ein Forum kann Ihnen nicht die Schriftsätze an Ihren Exvermieter diktieren.
Sie können sich aber gerne in diesem Lexikon ( Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht. ) belesen. Da finden Sie genügend "Munition" für jede Menge Briefe an Ihren Exvermieter.
Und bitte beachten, ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung geben.
ZitatMuss ich die Summe zahlen?
Nein! Wer die Musik bestellt,........
ZitatDarf mein Vermieter mir verwehren geäußerte Mängel selbst zu beheben, obwohl der Mietvertrag noch läuft?
Auch nein.
ZitatHätte er mir nicht zunächst einen Kostenvoranschlag zusenden müssen?
Jein, er hätte den Handwerker erst garnicht beauftragen dürfen.
Sie werden wohl nicht dran vorbeikommen, Ihren Exvermieter auf Herausgabe der Kaution zu verklagen.
An eine Mieterhöhung wegen Modernisierung sind sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, die in Ihrem Fall aber ganz und garnicht vorliegen.
Was beachtet werden muss finden Sie hier: Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
Frage, machen Sie auch sonst alles, was Ihnen Ihr Vermieter sagt? Dieses Verhalten von Ihnen sollten Sie unbedingt einmal überdenken und am besten sofort Mitglied im örtlichen Mieterverein werden, damit Sie demnächst jemanden haben, der Sie vor weiteren Fehlern schützt.
Ist natürlich blöd, wenn man keine Tatsachen akzeptiert, sondern nur solche Antworten, die einem in den Kram passen.
ZitatDie Grundsteuer B wird dort mit 165,55 Euro angegeben und mir auch voll angerechnet.
Dieser Betrag für Ihr Haus mit 77 m² erscheint mir plausibel
ZitatAuch die Gebäudeversicherung über 234 Euro, welche auf Wohneinheit 3 läuft, wird voll von mir bezahlt
Auch das ist eine Summe, die nachvollziehbar ist.
ZitatWas kann ich tun um meine Rechte durchzusetzten?
Ich bezweifel, dass es Ihnen um Ihr Recht geht, denn das, was Sie da in Summen anführen sind Beträge, die für Ihre Mietsache anfallen. Nur weil Ihr Vermieter mit der nassen Wand vor Gericht verloren hat, darauf zu schließen, dass alles weitere, was von ihm kommt, muss falsch sein, könnte recht teuer für Sie werden.
Und wenn Sie einen ganzen Bungalow angemietet haben, dann ist eine Abrechnung nach Quadratmetern nicht möglich, da wird das ganze Objekt abgerechnet, weil z.B. Grundsteuern und Versicherungen für das jeweilige Objekt (nämlich Ihr klein Häuschen) im Ganzen abgerechnet werden.
ZitatIst das korrekt,
Ja!
Zitatkomme ich nicht früher an mein Geld?
Nein!
Dieses Thema wurde in den letzten Tagen xmal behandelt. Mal die Suchfunktion benutzen, oder im Lexikon blättern: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
ZitatGibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen?
Ja, die gibt es. Hundertfach in diesem Forum und tausendfach im Internet nachzulesen.
Und da Sie der Meinung sind, solch eine wichtige Frage gleich doppelt zu stellen, dürfen Sie sich die Antwort auch selbst suchen.
Zitatwegen Eigenbedarf gekuendigt hat in DERSELBEN WOHNANLAGE eine freie Wohnung anbieten muss.
Was soll das denn sein? Wenn der Vermieter im Besitz mehrerer Wohnungen wäre, brauchte er wohl nicht eine Mieterin auf die Straße zu setzen, wenn er seinen Eigenbedarf anderweitig befriedigen kann.
Hier dürfte wohl eher der Fall vorliegen, dass der Erwerber der Wohnung gerne selbst einziehen will und deshalb auf Eigenbedarf gekündigt hat. Und in diesem Fall muss sich der gekündigte Mieter selbst um eine Wohnung bemühen.
Das aber nur bei einer Lastschrift, was aber selten bei Mietzahlungen als Zahlungsart vorkommt.
Die Stellung einer anderen Wohnung wäre nur zu verlangen, wenn der Vermieter noch weitere, leer stehende Wohnungen besitzen würde. Dann wäre aber auch keine Eigenbedarfskündigung möglich!
Also ist das, was Sie gelesen haben, eine ganz andere Baustelle.
Bei 13 Jahren Mietzeit haben Sie eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
ZitatIch weiß wohl, das Heizung z.b. durch alle Mieter geteilt wird,
Das stimmt aber so nicht ganz. Der Verbrauch an Wärme und Warmwasser muss für jede Wohnung individuell erfasst und abgerechnet werden.
Die Gesamtkosten der Heizung werden dann im Verhältnis 50:50, bzw. 30:70, in Grundkosten und Verbrauch aufgeteilt. Klar, dass der mit der größten Wohnung auch den höchsten Grundkostenanteil zu bezahlen hat.
Haben Sie denn keine Abrechnung der Heizkosten von einem Dienstleister wie techem, Brunata, ISTA, o.ä. erhalten?
Zitatnein es ist ein mehrfamilienhaus die selber in ihren wohnungen wohnen und mietern die zur miete wohnen
Dann dürfte ja alles klar sein: Punkt 3 und 4, wenn Punkt 2 nicht infrage kommt.
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