Hallo,
uns wurde eine Kündigung ( allerdings eine Unwirksame,laut DMB) von unserem neuen Vermieter zugesand.
Nun habe ich einmal gelesen,laut eines BGH-Urteil: Bei Eigenbedarf muss der Vermieter freie Wohnung stellen,vom 15 Oktober 2010.
Der DMB verneint dies.Wer kann mir mehr darüber berichten oder hat die Erfahrung schon gemacht?
Wir bewohnen diese Räumlichkeiten schon seit fast 13 Jahren.
Vielen Dank im Vorraus
Fee