Beiträge von Mainschwimmer

    Hier noch meine Abrechnungen für 2014 und 2015:
    und der beiliegende Brief der Vermieterin(wobei mir gerade erst aufgefallen ist,dass sie sich dort auf die falsche Abrechnung bezieht,nämlich 2014.


    Das glaube ich nicht, ich denke, dass das ein Tippfehler ist, denn im weiteren Verlauf wird das Datum von diesem Jahr genannt und da ist die Abrechnung von 2014 längst verfristet.

    1. Mietverträge können mündlich abgeschlossen werden, sie müssen aber immer schriftlich gekündigt werden und das natürlich beweisbar.
    2. Miete muss erst dann gezahlt werden, wenn man Zugang zur Wohnug hat, also den Schlüssel dazu.
    3. Wenn die Wohnung anderweitig vermietet ist entfällt natürlich die Pflicht zur Mietzahlung. Doppelt kassieren darf der Vermieter nämlich nicht.
    4. Bei der nächsten Wohnung etwas mehr Verstand anwenden, damit man nicht wieder in solch ein Dilemma gerät.

    1. 50% Mietminderung wegen eines "Schandfleckens" in einem Zimmer ist schon heftig und wenn ich richtig gerechnet habe, ist das Maß für eine fristlose Kündigung bei weitem überschritten.
    2. Weitere Einlassungen auf deine andere Fragen lasse ich unkommentiert weil dein Verbleib in dieser Wohnung eh nur noch von kurzer Dauer ist.
    3. Für die Zukunft solltest du wirklich mal üben, wie man eine Mietminderungstabelle richtig liest.

    Das ist doch Quatsch mit Soße sich über den Briefkasten auszulassen. Wenn ein Vermieter in einem Mietvertrag eine Adresse angibt und es in dem Haus einen Briefkasten mit seinem Namen gibt, dann interessiert die Frage ob Gemeinschaftsbriefkasten oder nicht überhaupt nicht. Übrige Post, die an ihn gerichtet ist, landet doch auch in dem Briefkasten.

    Der TE sollte sich besser mit dem § 549 Abs.2 Nr.2 BGB befassen und prüfen, ob sein möbliertes Zimmer unter dieser verkürzten Frist fällt. Verkürzte Frist bedeutet bis zum 15. d. Monats zum Monatsende.

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/moe…endigungsfrist/

    Ganz vereinzelt gibt es auch noch in Altbauten Haustüren mit Schlitz und einer Klappe davor für die Post des Hauses. Da muss man sich doch auch keine Gedanken über den Machtbereich des Empfängers machen, oder?


    Geht das so in Ordnung?


    Nö, weil diese Kündigung unnötig ist, denn du hast doch schon gekündigt. Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muss sie auch nicht wiederholt oder bestätigt werden. Du musst nur nachweisen, dass sie deinen Vermieter errreicht hat. Und das kannst du a.) mit dem Zeugen und b.) durch die Reaktion deines Vermieters.

    Wenn du noch 1 Monat länger dort wohnen möchtest, dann ist das okay. Und du musst auch nicht auf die Spielchen deines Vermieters eingehen, dass eine Kündigung per Einwurfeinschreiben verschickt werden muss, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Demnächst verlangt der Vermieter, dass Post an ihn nur auf hellrosa Büttenpapier geschrieben werden darf. Das ist der gleiche Quatsch wie das Einwurfeinschreiben. Denn dieser Brief landet genau in dem gleichen Briefkasten, wie alle andere Post zusammen mit dem Schreiben, dass du unter Zeugen eingeworfen hast.

    Entweder will dich dein Vermieter vera*schen, oder er hat nicht mehr alle Latten im Zaun. Deine Kündigung, die du mit einem Zeugen in den Briefkasten geworfen hast ist genau so beweiskräftig, wie ein Einwurfeinschreiben. Genau betrachtet sogar um einiges mehr. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger mit seiner Unterschrift, dass er den Brief eingeworfen hat. Mehr ist da nicht.

    Dein Depp von Vermieter vermisst wohl den Aufkleber "Einschreiben" der an der Post aufgeklebt wird und meint, dass er im Recht ist, weil du gegen seine Anweisung verstoßen hast. Das ist natürlich Blödsinn, deine Kündigung ist gültig und du musst auch nichts mehr unternehmen. Dein Kündigungstermin 31.10 ist korrekt, der Termin 01.11. ist Quatsch, den Laut BGB kündigt man stets zum Monatsende, nicht zum Monatsanfang. Aber wie ich schon schrieb, deinem Vermieter fehlen ein paar Latten an wichtiger Stelle.

    Bei einem Mietrückstand von über 2 Monatsmieten kann das die fristlose Kündigung bedeuten. Wenn der Vermieter sich für die Kündigung anwaltlichen Rat einholt, könnte der Auszugstermin durchaus bis zum 15. August lauten, damit ihr eure Sachen packen könnt.

    P.S. Ein Schimmelfachmann kann eine Wohnung nicht für unbewohnbar erklären und die Mieter bleiben trotzdem dort wohnen. Ob eine Wohnung unbewohnbar ist, kann nur der Amtsarzt (Gesundheitsamt) feststellen. Aber dann muss man auch binnen weniger Tage ausziehen.

    Sowas nennt sich Anscheinsbeweis und ist in einem Fall wie diesem völlig ausreichend. Hier sind keine Termine einzuhalten, hier soll nur der Vermieter/Eigentümer beweisbar darüber informiert werden, dass seinem Haus ein größerer Schaden droht, wenn er nicht in die Hufe kommt. Und selbst zu dieser Maßnahme wäre die Mieterin nicht verpflichtet, weil die lose Bleischürze nicht deutlich zu sehen ist.

    Die Altmieter haben den 50/50 Schlüssel, die Neuen den 70/30 Verteilerschlüssel.
    Wir müssen hier tatsächlich verschiedene Abrechnungen erstellen lassen.

    Und das ist meiner Meinung nach ganz großer Unsinn. Die Aufteilung der Heizkosten nach 50/50 oder 30/70 legt ja nicht der Vermieter fest sondern die Heizkostenverordnung, und die ist quasi Gesetz.


    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Natürlich sit mir klar das ich die drei Monate auch noch die Miete und Betriebskosten bezahlen muss.

    Wenn du Pech hast auch noch lääääänger. Wenn sich dein Mitbewohner stur stellt musst du nämlich auf Unterschrift, bzw. auf Entlassung aus diesem Mietvertrag klagen. Machst du das nicht, hast du schwups 2 Wohnungen an der Backe.

    Falls er die nicht unterschreibt gehe ich zum Mieterbundund würde ggf. klagen aber das dauert ja alles und bei ihm ist auch nichts zu holen. Gibt es noch andere Möglichkeiten?

    Welche Vorstellungen hast du denn davon, was der Mieterbund unternehmen wird? Wenn du noch nicht Mitglied bist, machen die in den nächsten 3 Monaten nichts für dich, außer, dass man dich mit bunten Broschüren und Prospekten eindeckt. Bist du aber schon länger Mitglied vereinbaren die einen Termin beim Vertragsanwalt. Der hat aber auch keinen Trick auf Lager, um dich unbeschadet aus diesem Mietvertrag zu holen.

    2. Ich nehme meinen Stromanbieter mit wenn ich am 1.9. in die neue Wohnung ziehe. Da er sich um nichts kümmern wird denke ich bekommt er die Grundversorgung. Wer muss das zahlen? Geht das auch mit an mich weil ich noch im Mietvertrag stehe?

    Der Grundversorger hält sich grundsätzlich an alle Personen, die im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Unter diesen Namen dürfte wohl auch der Stromlieferungsvertrag abgeschlossen sein.

    Also auch da sieht es nicht so rosig für dich aus.

    Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

    Hier kann man nur sagen, drum prüfe wenn man sich vertraglich bindet, mit wem man da zusammenzieht.

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