Entweder will dich dein Vermieter vera*schen, oder er hat nicht mehr alle Latten im Zaun. Deine Kündigung, die du mit einem Zeugen in den Briefkasten geworfen hast ist genau so beweiskräftig, wie ein Einwurfeinschreiben. Genau betrachtet sogar um einiges mehr. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger mit seiner Unterschrift, dass er den Brief eingeworfen hat. Mehr ist da nicht.
Dein Depp von Vermieter vermisst wohl den Aufkleber "Einschreiben" der an der Post aufgeklebt wird und meint, dass er im Recht ist, weil du gegen seine Anweisung verstoßen hast. Das ist natürlich Blödsinn, deine Kündigung ist gültig und du musst auch nichts mehr unternehmen. Dein Kündigungstermin 31.10 ist korrekt, der Termin 01.11. ist Quatsch, den Laut BGB kündigt man stets zum Monatsende, nicht zum Monatsanfang. Aber wie ich schon schrieb, deinem Vermieter fehlen ein paar Latten an wichtiger Stelle.