Nebenkostenabrechnung - Umlage und Erhöhung

  • Hallo zusammen,

    ich bin zum 1.9. letzten Jahres in meine neue Wohnung gezogen.
    Zu Vertragsabschluss waren die Heizkosten in den NK, die an den Vermieter gezahlt werden, inkludiert, dies wurde zum Jahreswechsel umgestellt und die Kosten werden nun von allen Mietparteien direkt an den Versorger gezahlt (worüber wir vom Versorger mit einem SEPA-Lastschriftmandat 'informiert' wurden, keine Info seitens der Hausverwaltung).

    Nun kam die erste Abrechnung für das vergangene Jahr - mit einer saftigen Nachzahlung für die Monate 09/2015-12/2015 und einer gleichzeitigen Erhöhung der Vorauszahlung ab sofort um knapp 70% - was mit den separaten Heizkosten die Nebenkosten deutlich in die Höhe getrieben hat. Bei den aktuellen Gesamtkosten hätte ich die Wohnung damals vermutlich gar nicht angemietet (zur Info: ich bin Student, für mich macht sich dieses Plus klar bemerkbar).

    In der Nebenkostenabrechnung stolpere ich nun über mehrere Punkte - vllt. kann mir hierzu jemand Genaueres sagen?

    1.) In der Abrechnung sind Wartungskosten für den Aufzug aufgeführt. Der befindet sich aber im Nebenhaus (gleicher Vermieter), das durch den Keller mit unserem Haus verbunden ist (praktisch ein Haus, zwei Hausnummern, separate Treppenhäuser). Faktisch habe ich mit dem Aufzug absolut nichts zu tun. Können diese Kosten tatsächlich auf die Mieter beider Häuser umgelegt werden?

    2.) Mich irritiert, dass die NK-Vorauszahlungen steigen, obwohl ein Teil der ursprünglichen NK ja seit Jahresbeginn rausfällt. Die Plankosten für das Jahr 2016 sind in der Abrechnung aufgeführt, ausnahmslos alle Posten sind erhöht im Gegensatz zum Vorjahr. Ist es wirklich möglich, dass man sich als Vermieter/Hausverwaltung derart verkalkuliert? Ich kann mir das gerade nur schwer vorstellen - einzelne Posten ja, aber gleich alle?

    3.) Alleine die Heizkostennachzahlung für diese 3 Monate erscheint mir utopisch hoch. Es war wahnsinnig mild hier, ich habe die Heizung erst im Dezember angestellt und dann auch nur an wenigen Tagen. Vom Versorger habe ich für das erste Halbjahr eine ordentliche Erstattung bekommen. Für mich passt das null zusammen ...?

    Lohnt sich da generell der Gang zum Mieterschutz und/oder Anwalt (ich hätte einen Fachanwalt für Mietrecht an der Hand)?

    Danke im Voraus.

  • Zitat

    Lohnt sich da generell der Gang zum Mieterschutz und/oder Anwalt (ich hätte einen Fachanwalt für Mietrecht an der Hand)?

    Dann rate ich zu diesem zu gehen.

    Nutzungszeitraum überwiegend bzw. ausschließlich in der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Auch wenn man selbst sehr sparsam heizt nutzt das wenig, da ja ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet wird.

    Als Mieter bist Du berechtigt nach der Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen selbst anzupassen. Bist Du der Meinung die jetzigen sind zu hoch, reduziere sie.

    Eine kurze schriftliche Mitteilung an der Vermieter, fertig.

  • Zitat

    Nun kam die erste Abrechnung für das vergangene Jahr - mit einer saftigen Nachzahlung für die Monate 09/2015-12/2015

    Das ist nicht ungewöhnlich. Hier fehlen Dir die Sommermonate, in denen Du Vorauszahlungen für Heizkosten "ansparst".

    Zitat

    1.) In der Abrechnung sind Wartungskosten für den Aufzug aufgeführt. Der befindet sich aber im Nebenhaus (gleicher Vermieter), das durch den Keller mit unserem Haus verbunden ist (praktisch ein Haus, zwei Hausnummern, separate Treppenhäuser). Faktisch habe ich mit dem Aufzug absolut nichts zu tun. Können diese Kosten tatsächlich auf die Mieter beider Häuser umgelegt werden?

    Kann meiner Meinung nach nicht auf dich umgelegt werden. Es wäre etwas anderes, wenn beide Häuser auf jeder Etage miteinander verbunden wären.

    Zitat

    Alleine die Heizkostennachzahlung für diese 3 Monate erscheint mir utopisch hoch. Es war wahnsinnig mild hier, ich habe die Heizung erst im Dezember angestellt und dann auch nur an wenigen Tagen. Vom Versorger habe ich für das erste Halbjahr eine ordentliche Erstattung bekommen. Für mich passt das null zusammen ...?

    Die Werte der Heizkostenverteiler kannst Du doch mit den Werten auf der Heizkostenabrechnung vergleichen, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Auch wenn man selbst sehr sparsam heizt nutzt das wenig, da ja ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet wird.


    34qm, jetzt zahle ich € 35 mtl. mit ordentlicher Erstattung, wie geschrieben, obwohl in den Abrechnungszeitraum ja auch Jan-Apr gefallen sind.

    Frage zum Thema Punkt 1. Ist diese Wohnung eine vermietete Eigentumswohnung oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus?


    Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, also beide Häuser mit gleichem Eigentümer, der Vermieter aller Wohnungen ist.

    Stellen die beiden Häuser eine Wirtschaftseinheit dar und werden in einigen Punkten (z.B. Versicherung) gemeinsam abgerechnet?


    Auf der Abrechnung sind die Häuser zumindest beide aufgeführt als "Musterstraße 1-3, Ihre Wohnung Nr. xy". Nachfolgend sind sämtliche Posten, darunter Gebäude- und H+G-Versicherung, aufgeführt.

  • Zitat

    34qm, jetzt zahle ich € 35 mtl. mit ordentlicher Erstattung, wie geschrieben, obwohl in den Abrechnungszeitraum ja auch Jan-Apr gefallen sind.

    Das sind die Abschläge die Du jetzt an den Heizenergieversorger zahlst.

    Ich meinte wie hoch die Vorauszahlungen an den Vermieter inkl. Heizkosten, das ist mehr als nur Kosten für die Heizenergie,waren.

    Jetzt zahlst Du ja zu 100 % den Verbrauch.

    Vorher lediglich 70 oder sogar nur 50 %, der Rest wurde ja nach der Wohnfläche umgelegt.

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