Ist Ihr Zimmer innerhalb eines Hotels, oder wie muss man sich das vorstellen?
Beiträge von Mainschwimmer
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Muss ich das jetzt so hin nehmen? Oder habe ich die Möglichekit doch noch das Geld wieder zu bekommen.
Und die Sache in Eigenregie durchziehen geht nicht?
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ein Posten mit "Miete & Unterkunft" direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Und das ist meiner Meinung nach immer noch kein Mietvertrag, wie er im § 535 BGB definiert ist. Hier handelt es sich um Personalunterkünfte, wie man sie von Krankenhäusern, Hotels, aber auch von (Kreuzfahrt)schiffen kennt.
Und in diesen Fällen lauten die Spielregeln beträchtlich anders.
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Meine Fragen:
1. Haben Sie überhaupt einen Mietvertrag für dieses Zimmer/Apartment mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen?
2. Aus dem bisher geschriebenem und gesehenem kann ich nämlich nicht erkennen, dass hier das Mietrecht in irgend einer Weise tangiert wird.
3. Stellen Sie den Mietvertrag für dieses Personalzimmer hier im Forum ein, dann erst sind Antworten möglich.
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Mußt das auch auf jeden Fall schriftlich passieren, mündlich gilt da nicht ?
Warum list du den Beitrag von Kolinum um 06:26 und meinen von 09:35 nicht, da steht es doch. Warum stellst du fortwährend Fragen, aber liest die Antworten nicht?
Könnte es sein, dass die Kündigung berechtigt ist, aber du traust dich nicht, die Wahrheit zu schreiben?
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Einen Balkon zur Ostseite mit Blick auf andere Häuser würde ich mit 25% zur Wohnfläche zurechnen. Das wären dann geschätzte 5,- €.
Wo dort die Wohnwertverbesserung herkommen soll, müsste mir der Vermieter beweisen.Für die anderen aufgezählten "Modernisierungen" würde ich keinen Cent mehr Miete abdrücken.
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
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Oje, die beiden haben aber Null Ahnung von diesen Dingen. Für den Mieter ändert sich beim Vermieterwechsel nichts, der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten läuft unverändert weiter.
Da Sie in der Wohnung wohnen bleiben, muss der alte Vermieter (Verkäufer) die Kaution incl. aufgelaufener Zinsen an den neuen Vermieter (Erwerber) übergeben.
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ich möchte meinen befristeten mietvertrag vorzeitig kündigen, da ich mir ein eigenes haus baue.
gilt das als wichtiger grund für eine außerordentliche kündigung?
Mit Zitat antwortenMit welchen freundlichen Worten ist diese Befristung überhaupt im Mietvertrtag vereinbart. Bevor man Auskunft und Rat erwartet stellt man diese Klausel wortgetreu ein.
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Es ist alles nur mündlich ausgesprochen worden (fristlose Kündigung).
Wenn damit die Kündigung einer Wohnung gemeint ist, dann ist das nur dummes Geschwätz von der VM!
Kündigungen müssen immer schriftlich begründet werden, damit der Mieter die Möglichkeit zum gezielten Widerspruch hat.
Und genau so wichtig, der "alte" Mietvertrag ist immer noch gültig, man braucht keinen neuen Vertrag, wenn der Vermieter gewechselt hat. Meist sind nämlich die alten Mietverträge für die Mieter besser als die neuen.
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Hiermit setzt ich Sie in Kenntnis, das ich Frau M.....die neue Eigentümerin bin und kündige Sie fristgerecht zum 30.11.2011. Ich weise sie darauf hin, das die Miete zum 1. des Monats auf das Konto wie gehabt, eingegangen ist. Das sie des Öfteren nicht pünklich gezahlt haben (Kommentar: 1 mal zum 5.ten weil gehalt zu spät kam) und das nochmal vorkommt, werde ich gegen Sie rechtlich angehen. Und werde beim Wohnmeldeamt nachgehen.(Kommentar: aus dem Satz werde ich nicht schlau..)
Das ist wirklich keine Kündigung, sondern nur dummes Geschwätz, auf das man nicht reagieren muss. Selbst wenn die neue Eigentümerin wegen Eigenbedarfs für ein Familienmitglied kündigen will, muss das im Kündigungsschreiben genannt werden. Sie sollten aber im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Miete jeden Monat pünktlich bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters ist: Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?
Unpünktliche Mietzahlung ist tatsächlich ein Kündigungsgrund.
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Jetzt möchte ich nur noch wissen ob es eventuell auch Urteile gibt oder § dazu gibt, wo gesagt wird, das darf man und das nicht.
Entscheidungen (Urteile) bei Familienknatsch gibt es wie Sand am Meer, viele werden in Krankenhäuser eingeliefert wenige landen auf dem Friedhof. Da Sie ja scheinbar zu naiv sind zu verstehen, hier Klartext.
Was nützen Ihnen Paragraphen und Urteile, so lange das Problem das Verhältnis zwischen Ihnen und der übrigen Familie nicht bereinigt wird. Glauben Sie denn, dass sich Ihre Schwiegereltern von einem Urteil, das am Amtsgericht in Hameln oder Arnsberg gesprochen wurde, imponieren lassen?
Wenn Sie klare Verhältnisse wollen, dann bleibt Ihnen nur der Weg vors Gericht. Verklagen Sie Ihre Schwiedereltern und die Schwägern auf freien Zugang zu Ihrem Sicherungskasten. So einfach ist das.
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um alles festzuhalten was dort geschaut/getan wird.
Und, was haben die beiden Inspekteure gemacht? Wenns geht, den Film bei youtube einstellen, dann haben wir auch was davon.
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Sollten wir weiter abwarten? Oder würden uns dadurch Nachteile entstehen?
Nachteile? Wenn Sie noch einen weiteren Monat warten, bekommen Sie die fristlose Kündigung.
Die Miete ist eine Bringeschuld und mit etwas Recherche dürfte es wohl möglich sein, die Kontonummer oder Adresse des Vermieters heraus zu finden.
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Unser Limit sind eig. ca. 900 Euro und da wirds ja auf jeden Fall drüber kommen...
Sagt einfach mal was ihr allgemein davon haltet? Auch dass das nicht vom Vermieter geregelt wird.Das wird auch eintreffen, denn für die restlichen 50,- Euro kriegt man keine warme Bude und den benötigten Strom. Für diese beiden Posten sollte man aus Erfahrung mit 100,- € rechnen.
Und üblicherweise wird Gas bei einer Etagenheizung direkt vom Mieter an den Gasversorger bezahlt. Und beim Strom ist es nur in einem Hotel/einer Pension anders geregelt.
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Das kann ich so nicht akzeptieren, weil hier kein Familiäres Verhältniss mehr besteht. Das Verhältniss hier besteht nur noch als Vermieter und Mieter.
Machen Sie mal bitte halblang, oder liegt es Ihnen wirklich daran, sich lächerlich zu machen?
Sie können sich z.B. von Ihrer Frau scheiden lassen und einen Schlussstrich ziehen. So lange Sie aber verheiratet sind, sind die die Personen mit Ihnen verwandt/verschwägert. Und dieses Verhältnis besteht weiterhin, ob es Ihnen passt oder nicht.
Warum hat denn Ihr Anwalt keine Lust, etwas zu unternehmen, haben Sie sich das schon mal gefragt? Nehmen Sie sich einen anderen Robenträger und lassen Sie Ihre Verwandten die ganze Macht der Gesetze spüren, verklagen Sie die ganze Bagage.
Aber verschonen Sie das Forum mit solchem Familienstreit.
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Ich denke, dass hier kein mietrechtliches Problem vorliegt. Wenn die Schwester der Mieterin in der unteren Etage wohnt und den Zugang zum Sicherungskasten verweigert, dann ist das innerfamiliärer Knatsch, den kein Forum dieser Welt beenden kann.
Für mich heißt das aus meiner Lebenserfahrung heraus, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Und die Herren und Damen in den schwarzen Roben reiben sich die Hände.
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OK. Hier gibt es kein Rat für Gewerbetreibende !
Richtig! Sie fragen doch auch nicht in einem Sanitärhandel nach einer Lesebrille, nur weil die zufällig (Klo)brillen im Programm haben, oder doch?
Als Gewerbetreibender sind Sie Zwangsmitglied bei der IHK. Lassen Sie die doch für Ihren Beitrag auch etwas tun.
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Sie haben das Ladenlokal so angemietet, wie es sich momentan anbietet.
Wie Sie Ihre Umsatzverluste beziffern wollen, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.
Dieses Forum befasst sich zu 99,9% mit Mietrecht für Wohnraum. Für Gewerbemiete gibt es kein spezielles vergleichbares Mietrecht. Aber es gibt Anwälte, die sich gerne diesem Problem widmen.
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In dem man Einsicht in die Unterlagen verlangt. Dazu ist der Vermieter nämlich verpflichtet.
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