ich möchte meinen befristeten mietvertrag vorzeitig kündigen, da ich mir ein eigenes haus baue.
gilt das als wichtiger grund für eine außerordentliche kündigung?
außerordentliche kündigung des mieters
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kalmus -
1. September 2011 um 14:41 -
Erledigt
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Leider nein. Der Name sagt es schon. Die Frist muß eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat dazu enge Grenzen festgelegt.
Ihnen bleibt nur ein Kniegang zum Vertragspartner -
mit dem habe ich so lange der vertrag besteht nur ärger und streit, daher habe ich mich ja zum bau eines eigenen hauses entschlossen.
was kann ich tun?gibt es vielleicht eine chance: im vertrag steht ebenso mein damaliger partner, der seit letztem jahr ausgezogen ist. die miete allein zu zahlen, übersteigt eigentlich meine verhältnisse.
er hatte damals gekündigt, was wahnsinns streit verursacht hat, da er nicht allein kündigen kann. nun ist er still weiter im vertrag, zahlt aber nichts mehr. aber es war nett so, denn meine vermieter wollten mir in diesem zusammenhang einen neuen vertrag zu noch schlechteren konditionen aufdrücken, hatten also die kündigung von ihm damals eigentlich akzeptiert.
oder macht es mehr sinn, keine miete mehr zu zahlen , um eine kündigung zu provozieren??? streit haben wir eh endlos.
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Keine Miete zahlen wäre das Dümmste. Auch wenn Sie dann fristlos gekündigt wären, blieben aber die Mietschulden dennnoch.
Diese erlöschen nicht automatisch mit der fristlosen Kündigung.
Von Mitvertragspartner können sie den Mietanteil nur zivilrechtlich einfordern, hat also damit nichts zu tun.Ein Weg wäre noch dem Vermieter eine Abstandszahlung anzubieten.
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Zitat
ich möchte meinen befristeten mietvertrag vorzeitig kündigen, da ich mir ein eigenes haus baue.
gilt das als wichtiger grund für eine außerordentliche kündigung?
Mit Zitat antwortenMit welchen freundlichen Worten ist diese Befristung überhaupt im Mietvertrtag vereinbart. Bevor man Auskunft und Rat erwartet stellt man diese Klausel wortgetreu ein.
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