Da die reguläre Verjährung 3 Jahre beträgt, ist die Forderung rechtens. Im Nachhinein durch die Beschädigung des Autos eine fristlose Kündigung zu konstruieren ist nur als Scherz zu verstehen.
Einen Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Alles in Allem keine guten Nachrichten.