ZitatAus dem Küchenabflussrohr ist vom oberen Nachbarn Wasser in meine Küche eingelaufen.
Das kann nur passieren, wenn an dem Anschluss in irgend einer Form manipuliert wurde, bzw. das offene Rohr nicht, oder nicht richtig geschlossen wurde. Beispiel: Man stopft etwas ins Rohr zum Abdichten, aber man erreicht dabei nur, dass das Wasser der oberen Wohnung nicht im Fallrohr verschwindet, sondern sich den erstbesten Ausgang sucht.
Wenn ich also davon ausgehe, dass die Installation an sich richtig verlegt ist, dann ist der Mieter selbst für den Schaden haftbar.