Kündigungsbestätigung

  • hallo,
    wir haben unsere Wohnung am 04.10.2011 zum 31.12.2011 gekündigt. Durch den Feiertag unserer Meinung nach trotzdem noch fristgerecht.
    Haben unsere Kündigung auch persönlich abgegeben. Jedoch war der Vermieter selbst im Urlaub und "nur" sein Sohn (volljährig) hat die Kündigung entgegengenommen und auch den Eingang schriftlich bestätigt. Wir haben in der Kündigung vermerkt, dass wir eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter haben möchten. Ist dies dann hiermit durch die Annahme seines Sohnes geschehen oder müsste der Vermieter selbst uns noch mal eine Bestätigung schicken, damit die Kündigung als angenommen zu sehen ist? Wir haben bis heute nichts von ihm gehört. Oder gilt stillschweigende Annahme auch als Bestätigung?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
    LG Sheilo

  • Die Kündigung einer Wohnung ist eine einseitige Willenserklärung. Hier bedarf es keiner Zustimmung/Bestätigung durch den Vermieter. Es hätte schon gereicht, wenn diese Kündigung fristgerecht in den Briefkasten, beweisbar durch den Briefträger (Einwurfeinschreiben) oder einen Zeugen, eingeworfen worden wäre.

    Hier sind durch die Annahme der Kündigung durch den Sohn Fakten entstanden, die Ihr Vermieter nicht leugnen kann.

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