Wenn ich mir so deine Beiträge ansehe werde ich den Verdacht nicht los, dass du diese Seite mit einer anderen verwechselst. Besser aufgehoben wärst du sicherlich hier: Lustige Dumme Fragen ohne Ende
Beiträge von Mainschwimmer
-
-
Zitat
Ich sehe hier nicht genügend Substanz für eine Mietminderung und freue mich für Dich, dass der Balkon nun ordentlich hergerichtet wird.
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen. Außer vielleicht, dass es mich wundert, mit welcher Energie versucht wird, Mietminderungen auf Deubel komm raus zu konstruieren.
-
Zitat
Muss ich dafür gerade stehen, dass mein Vermieter offenbar nicht in der Lage ist verantwortungsvoll mit Geld umzugehen?
Damit ist meine Frage nicht beantwortet. Wenn die Mieter nicht in der Lage sind, anfallende Aufgaben zu erledigen, weil dafür ein Hausmeister beschäftigt werden muss, dann müssen die Mieter für diesen Luxus bezahlen.
Warum lässt du dir diese Kostensteigerung nicht ganz einfach vom Vermieter erklären, anstatt hier rumzujammern. Niemand kann von hier erkennen, was an der Rechnung verkehrt ist.
-
Zitat
und kann ich im nachhinein auch noch die Miete rückwirkend mindern?
Das dürfte wohl zu einer Mietminderung vorne und hinten nicht reichen. Und für eine nachträgliche erst recht nicht. Wenn das Wasser nicht ablaufen kann, sollte man wohl zuerst schauen, woran das liegt. Wer hat denn das Holz auf den Balkon verlegt? -
Zitat
Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?
Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. So dürfte es wohl auch im Mietvertrag vereinbart sein und das dürfte meiner Meinung Grundlage genug sein, oder?
-
Zitat
Mitten im Umzug (am 23.09.) kam heraus, dass der Nachmieter abgesprungen ist.
Wenn kein Mietvertrag zu diesem Termin mit dem Nachmieter bestand, dann seid ihr aus der Nummer noch nicht raus.
ZitatDer VM möchte nun natürlich, dass wir weiterhin miete zahlen.
Und das ist sein gutes Recht. Schließlich besteht ja noch ein Mietvertrag bis zum 30.11.
ZitatNach langen hin und her konnten wir uns daraus einigen (mündlich), dass er die 2 Kaltmieten Kaution behalten kann, wenn wir keinen Nachmieter mehr finden sollten. Also alles + - null.
Und so etwas ist fatal, wenn es nur mündlich geschieht. Das wäre nämlich ein Aufhebengsvertrag gewesen. Und das geht nur schriftlich.
Zitat1. Die Summe der Kaltmiete stimmt nicht. Kaltmiete sind lt. Mietvertrag 300€. 125€ waren für die Nebenkosten (Wasser und Gas). Dies dürfen sie mir doch nciht mehr in Rechnung stellen, oder?
Die Kaution einer Wohnung wird nach der Kaltmiete berechnet, richtig. Aber bei vorzeitigem Auszug ist die Bruttomiete fällig. Wobei die Frage auftaucht, was mit Gas gemeint ist. Wenn das der Brennstoff für eine Etagenheizung ist, dann habt ihr diesen Anschluss beim Versorger abgemeldet, dann hat der Vermieter damit nichts zu tun.
ZitatKann ich mich darauf stützen, dass sie mir ja nun schriftlich bestätigt haben, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde? Da wir seit Okt. keine Miete mehr gezahlt haben und wir keine Mahnung oder sonst was bekommen haben UND nun schriftlich bestätigt wurde, dass das Mietverhältnis beendet worden ist, ist es doch klar, dass wir keine Miete mehr für Okt. und Nov. zahlen müssen, oder?
Diese Frage sollte wohl besser ein mit Mietrecht befasster Anwalt beantworten. Ich hüte mich davor in dessen Arbeitsbereich einzudringen.
-
Zitat
die Wohnungstür hohl und aus Holz ist ..
Woraus sollte diese Tür denn bestehen? Brandschutztüren aus Stahlblech sind meines Wissens erst in Hochhäusern Pflicht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass da kein Laut durchgeht.
Hier wäre es wirklich angebracht, auf einer 8 mm Spanplatte in der Größe der Tür Dämmaterial aufzubringen und diese Platte ohne große Beschädigungen an der Tür zu befestigen.
-
Zitat
Ich denke, da hilft wohl einzig und alleine eine andere Tür.
Und da diese Tür bereits bei der Besichtigung/dem Einzug vorhanden war, muss der Vermieter diesen Zustand auch nicht ändern. Da hilft nur ein Umzug oder die Selbstvornahme der Dämmung, wie Berny schon schrieb.
-
Zitat
Bin ich verpflichtet, eine solche Kostensteigerung in Kauf zu nehmen?
Wenn diese Kostensteigerung durch Arbeitsnachweise o.ä. belegbar sind, dann mit Sicherheit. Wenn sich Mieter durch einen Hausmeister "verwöhnen" lassen, dann kostet das. Nämlich das Geld der Mieter.
-
Zitat
wie das Einrichten um einen Internetanschluss usw kümmern soll.
Dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Genau so wenig muss sie dafür sorgen, dass immer genügend Toilettenpapier vorrätig ist. Außer ihr habt es im Mietvertrag schrifttlich festgelegt.
Fürs Telefon/Internet ist nicht der Vermieter zuständig, das ist einzig der Nutzer. Der Vermieter muss nur Wasser und Strom liefern.
-
Zitat
Für ein kurzes Statement wäre ich dankbar!
Also hier mein Statement: Ööh!
Ohne die Abrechnung der Betriebskosten im Originaltext vorliegen zu haben, ist ein längeres Statement Kaffeesatzleserei. Und das hilft nicht weiter.
-
Um zu antworten, müsste zuerst die genaue Klausel mit dem Verzicht der Kündigung bekannt sein. Wenn dort kein Fehler zu euren Gunsten passiert ist, dann seid ihr an den Vertrag gebunden, oder ihr müsst die Wünsche des Vermieters so oder so erfüllen.
Also am besten diese Klausel scannen und einstellen, oder Wort für Wort abschreiben.
-
Zitat
Nun sind wir beide ausgezogen und laut BGB habe ich bereits direkt bei Auszug das REcht, meine Kaution zurück zu fordern,
So, so, du hast also ein eigenes BGB, in meinem steht nämlich etwas ganz anderes.
ZitatNun habe ich ihr bereits mit einem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht worauf hin die Antwort kam, dass sie bereits privat Insolvenz angemeldet hat (sie ist sehr hoch verschuldet) und kein Geld hätte.
Mit dem ewigen Fegefeuer und der 1.000 jährigen Verdammnis droht man. Anwalt und/oder Mahnbescheid sind real, die lässt man demnach auf eine Schuldnerin los.
Zitathabe allerdings Angst vor zu hohen Kosten auf denen ich sitzen bleibe.
Wenn bei der Schuldnerin nichts zu holen ist, hast du die Anwaltskosten an der Backe.
ZitatIch weiss, dass ich ca. 23 Euro für das Einleiten eines Mahnverfahrens zahlen muss.
Dann leite solch ein Verfahren ein. Das geht auch übers Internet mit einem Onlinemahnverfahren. Da kämen dann noch ein paar Euros für die Verhandlung dazu, aber du hättest dann einen Titel, der dir das Recht gibt, innerhalb von 30 Jahren den Betrag plus Zinsen pfänden zu lassen.
ZitatNun habe ich überlegt, ob ich ein Inkassounternehmen damit beauftrage
das ist doch Unsinn. Die können und dürfen auch nicht mehr als schriftlich oder telefonisch zu mahnen. Die Geschichten mit Moskau-Inkasso sind doch Märchen aus dem Privatfernsehen.
-
Danke für die Empfehlung. Aber wer ist denn hier der Depp? Wer lässt sich denn einen Garten incl. kranker Kois aufs Auge drücken?
-
Zitat
und nicht nur komisches zeug schreibst
Das komische Zeug kommt aber vom Fragesteller, der nicht in der Lage ist, zu überschauen, was er sich mit dem Garten und Teich an Verantwortung auflädt. Aber hinterher jammern, anstatt von Anfang an für klare Verhältnisse zu sorgen.
Und auch berichtigen muss ich mich. Für dich wär auch ein Urlaub in der sächsischen Schweiz nicht ratsam. Du würdest nämlich vergeblich nach der Toblerone und dem Großglockner suchen.
-
Hätte, hätte, hätte. Man hätte das Bad auch nicht sanieren müssen. Und man hätte als betroffener Mieter dem Vermieter stärker Druck machen müssen, damit das mit den Messröhrchen in die Spur kommt.
Also, deswegen einen Terz machen, um für die paar Cent Recht zu bekommen. Nee, das wäre mir die Sache nicht wert.
-
Ich will ma so sagen: Wer sich auf nen Abenteuerurlaub im Amazonasgebiet einlässt, der darf sich nicht beschwern, wenn es da Mücken und Piranhas gibt. Für den wär nen Urlaun inner sächsischen Schweiz bestimmt besser.
Wer also als Mieter solch ein Abenteuer mit großem Garten und Teich mit Fischbesatz anmietet, der darf sich nicht wundern, wenn er damit auf die Nase fällt.
So etwas klärt man vorher schriftlich ab, sonst siehe oben.
-
Zitat
muss ich das wirklich zahlen? bzw. mir gefallen lassen?
Jau, oder willst du deinen Verbrauch für lau?
-
Zitat
also es kommt nix raus

Was soll denn aus einer Telefondose rauskommen, wenn der Vorgänger den Anschluss abgemeldet hat und du ihn noch nicht angemeldet hast?
Egal ob A oder D das dürfte in beiden Ländern gleich sein.
-
Zitat
ok vielen Dank, Leute
kann mir denn einer sagen wo ich eine Anwort bekommen könnte?Versuchs mal hier: Gruppe Ich bin blond - ICH DARF DAS!! - bei-uns.de
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!