vorzeitige Beendigung des MV

  • Hallo,

    ich brauche dringend einen Rat.

    Mein Freund und ich (beide Mieter) haben uns entschieden uns eine neue Whg zu mieten. Somit haben wir unserem Vermieter dies ende August mündlich und schriftlich mitgeteilt. Da die 3 Monate Kündigungsfrist gelten, wären wir also zum 01.12. aus der Nr. raus gewesen. Da die neue Whg schon leer stand, hätten wir dort sofort einziehen können. Wir wollten natürlich nicht unnötig doppelt Miete zahlen und konnten mit unserem neuen VM aushandeln, dass wir dort am 01.11. einziehen. Somit hätten wir nur einen Monat doppelt zahlen müssen.
    Nun habe ich mit unserem (alten) VM gesprochen und ihn gefragt, ob er damit einverstanden wäre, wenn wir schon einen Nachmieter suchen, der dann evtl. eher einzieht und wir somit eher ausziehen können. Er war damit einverstanden. Wir sollten die NM allerdings für den Vertragsabschluss zu einem Makler bringen (nennen wir ihn mal P)
    Alles gut soweit. Wir haben einen Nachmieter gefunden, der zum 01.10. einziehen wollte. Wir abgemacht habe ich ihn für den Mietvertrag zu P geschickt. Da ich bis mitte September nichts gehört hatte, habe ich mich beim Vermieter und bei P über den Stand der Dinge erkundigt. Beide haben mir bestätigt, das alles klar geht und wir ausziehen sollen (das war am 22.09.). Somit hatten wir nur dieses Wochenende um umzuziehen, da wir so kurzfristig natürlich keinen Urlaub bekommen konnten. Somit ging alles holter dipolter. Sachen packen und los. Der neue VM war damit einverstanden, dass wir zum 01.10. einziehen. Mitten im Umzug (am 23.09.) kam heraus, dass der Nachmieter abgesprungen ist. Zu dem Zeitpunkt waren aber bereits alle Sachen (bis auf die leeren Möbel) in der neuen Whg.
    Der VM möchte nun natürlich, dass wir weiterhin miete zahlen. Wir natürlich nicht. Nach langen hin und her konnten wir uns daraus einigen (mündlich), dass er die 2 Kaltmieten Kaution behalten kann, wenn wir keinen Nachmieter mehr finden sollten. Also alles + - null.
    Bis heute haben wir leider keinen Nachmieter gefunden. Anfang Oktober (04.10. glaub ich) haben wir eine Wohnungsübergabe gemacht, alle Mängel beseitigt und die Schlüssel abgegeben (haben wir alles schriftlich). Wir zahlen nunmehr seit Okt. keine Miete mehr und für uns war es jetzt gegessen.
    Samstag hatten wir dann ein schreiben von P im Briefkasten. (man sollte eben erwähnen, P ist der Makler und der Hausverwalter bzw. WEG-Verwalter. Das ergibt sich aber leider aus keinem Schreiben).
    P schreibt:

    Nach Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.09.2011 ergibt sich wie folgt eine Kautionsabrechnung:

    Eingezahlte Kaution 600 €
    Zinsen 1,21 €
    abzgl. Kaltmiete Okt. 425 €
    abzgl. Kaltmiete Nov. 425 €

    Nachzahlung in Höhe von 248,79 €

    So, nun zu meinen Fragen =)

    1. Die Summe der Kaltmiete stimmt nicht. Kaltmiete sind lt. Mietvertrag 300€. 125€ waren für die Nebenkosten (Wasser und Gas). Dies dürfen sie mir doch nciht mehr in Rechnung stellen, oder?

    2. Kann ich mich darauf stützen, dass sie mir ja nun schriftlich bestätigt haben, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde? Da wir seit Okt. keine Miete mehr gezahlt haben und wir keine Mahnung oder sonst was bekommen haben UND nun schriftlich bestätigt wurde, dass das Mietverhältnis beendet worden ist, ist es doch klar, dass wir keine Miete mehr für Okt. und Nov. zahlen müssen, oder?

    3. Da Makler und Verwalter eine Person ist, kann ich doch auch noch die Provision zurück fordern oder?

    So, ich hoffe jemand steigt hier durch =)
    Danke schonmal,

    Lieben Gruß,
    Pfinchen

  • Zu 1.
    Es dürfte nur die Summe der Kaltmiete gelten. Eine Nebenkostenermittlung dürfte nicht möglich sein, da der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten noch nicht beendet ist.
    Inwieweit der Abzug von der Kaution überhaupt rechtens ist, erkläre ich unter Punkt 2. Ich würde Ihnen eine progessionelle Rechtsberatung empfehlen. Auch ist war das nur eine münfliche Vereinbarung.

    Zu 2.
    Nach schriftlicher Bestätigung und ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung an den Vermieter dürfte das Mietverhältnis beendet sein.

    Zu 3.
    Mietrecht: Der Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers <meta name="keywords" content="Mietrecht Makler Maklerprovision Maklercourtage Wohnungsvermittlungsgesetz"> <meta name="description" content="Mietrecht . Der Provsionsanspruch eines Wohnungsmakler

  • Zitat

    Mitten im Umzug (am 23.09.) kam heraus, dass der Nachmieter abgesprungen ist.

    Wenn kein Mietvertrag zu diesem Termin mit dem Nachmieter bestand, dann seid ihr aus der Nummer noch nicht raus.

    Zitat

    Der VM möchte nun natürlich, dass wir weiterhin miete zahlen.

    Und das ist sein gutes Recht. Schließlich besteht ja noch ein Mietvertrag bis zum 30.11.

    Zitat

    Nach langen hin und her konnten wir uns daraus einigen (mündlich), dass er die 2 Kaltmieten Kaution behalten kann, wenn wir keinen Nachmieter mehr finden sollten. Also alles + - null.

    Und so etwas ist fatal, wenn es nur mündlich geschieht. Das wäre nämlich ein Aufhebengsvertrag gewesen. Und das geht nur schriftlich.

    Zitat

    1. Die Summe der Kaltmiete stimmt nicht. Kaltmiete sind lt. Mietvertrag 300€. 125€ waren für die Nebenkosten (Wasser und Gas). Dies dürfen sie mir doch nciht mehr in Rechnung stellen, oder?

    Die Kaution einer Wohnung wird nach der Kaltmiete berechnet, richtig. Aber bei vorzeitigem Auszug ist die Bruttomiete fällig. Wobei die Frage auftaucht, was mit Gas gemeint ist. Wenn das der Brennstoff für eine Etagenheizung ist, dann habt ihr diesen Anschluss beim Versorger abgemeldet, dann hat der Vermieter damit nichts zu tun.

    Zitat

    Kann ich mich darauf stützen, dass sie mir ja nun schriftlich bestätigt haben, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde? Da wir seit Okt. keine Miete mehr gezahlt haben und wir keine Mahnung oder sonst was bekommen haben UND nun schriftlich bestätigt wurde, dass das Mietverhältnis beendet worden ist, ist es doch klar, dass wir keine Miete mehr für Okt. und Nov. zahlen müssen, oder?

    Diese Frage sollte wohl besser ein mit Mietrecht befasster Anwalt beantworten. Ich hüte mich davor in dessen Arbeitsbereich einzudringen.

  • Erst einmal DANKE für die schnellen Antworten.

    Mainschwimmer, ich gebe dir in vielen Punkten recht.
    Natürlich ist es sein gutes Recht, die Miete einzufordern. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bei dem er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Das sehe ich genauso. Deswegen wollten wir uns ja auch gütlich mit ihm einigen.
    Allerdings wurde uns ja nun mit dem neuen Schreibe von P mitgeteilt, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde. Das war nun mein neuer Anhaltspunkt =)
    Wieso ist bei vorzeitigem Auszug die Bruttomiete fällig? Es gibt ja keinen Verbrauch mehr. Wir haben uns beim Versorger abgemeldet. Und dies hat P wohl auch getan. Da wir die Schlüssel abgegeben haben und eine Wohnungsübergabe erfolgte (alles schriftlich festgehalten, hatten wir keine Möglichkeit noch irgendwie in die Wohnung zu gelangen. Diese Möglichkeit hat aber der Vermieter. Also wenn er nun die Heizung aufdreht, das Wasser laufen lässt und wieder geht, ist das unser Geld was drauf geht? Das kann doch auch nicht richtig sein.
    Abgesehen schreibt P eindeutig in seinem Schreiben an uns
    "KALTMIETE" 425€. Und das stimmt nunmal nicht. Kann ich mich nicht auf solche Fehler berufen?

    Wie soll ich nun weiter vorgehen?
    Ich habe mir überlegt ein Schreiben aufzusetzen, indem ich darauf hinweise, dass lt. Schreiben von P. am bla bla richtigerweise festgehalten wurde, dass das Mietverhältnis am 30.09. beendet wurde und ich somit keine Mietzahlungen mehr entrichten muss. Weiterhin würde ich mich auf einen Vergleich einlassen, indem ich nur die Hälfte der damals gezahlten Mietkaution fordere, damit auf beiden Seiten kein erheblicher Schaden entsteht. Ich werde wohl auch darauf hinweisen, dass ich mehrere Nachmieter gestellt habe, diese aber nunmal aufgrund von unrechtmäßig erhobenem Provisionsanspruch abgesprungen sind (diese haben wir damals allerdings gezahlt, da wir nicht wussten das P Verwalter ist). Sollte sich P auf keinen Vergleich einlassen, werde ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muss.

    Geht das?

  • Huhu,

    die Bruttomiete ist weiterhin fällig, einfach ohne Absprache die Nebenkosten zu reduzieren ist nicht erlaubt. Es fallen ja auch verbrauchsunabhängige Kosten an. Nach Abrechnung werden die ggf. zuviel bezahlten Beträge ja auch wieder erstattet. Die Bezeichnung Kaltmiete ist natürlich in dem Fall falsch, der Nebenkostenanteil muss bei der Abrechnung berücksichtigt und zuviel bezahltes ggf. erstattet werden.
    Als Vermieter kann man hier natürlich entgegenkommen, aber rein rechtlich ist man weiterhin zur vollen Mietzahlung verpflichtet.

    Wenn das Mietverhältnis zum 30.9. beendet wurde, ist die weitere Mietforderung natürlich nicht rechtens. Inwiefern das Schreiben von P hier rechtsverbindlich ist, kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.
    P könnte sich ja auch ggf. auf Irrtum berufen.

    Wenn auf eine Mietzahlung bestanden wird, würde ich mir den Schlüssel wiederholen. Du hast dann noch das Recht die Wohnung zu nutzen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Auch würde ich prüfen ob die Wohnung nicht schon wieder vor Ablauf z.B. 1.11. vermietet wurde denn auch dann darf er von Euch keine Miete mehr verlangen, ggf. reichen dafür auch schon größere Arbeiten die in der Wohnung durchgeführt werden. Oder der neue Mieter "renoviert" vorher schon.

    Dass mit dem Nachmieter ist schwer zu beweisen. Der VM ist auch nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren und wenn ihr 100 bringt.
    Hier hättet ihr euch erst schriftlich direkt den Auflösungsvertrag geben lassen müssen.

    Zum Thema Verwalter. Makler sollten makeln und Verwalter verwalten.
    Da könnte es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten, vorallem wenn ihr die Courtage zurückfordern möchtet.

    Zum Thema Courtage zurückfordern.
    Ist der Verwalter nur WEG Verwalter darf er er diese verlangen.
    Dann darf er aber nicht Euch gegenüber in Vertretung des Eigentümers auftreten, was ein solches Schreiben zum Thema Kaution eindeutig darstellt oder einfacher .. wen hättet ihr angerufen wenn ein Defekt in der Wohnung auftritt .. z.B. der Wasserhahn tropft ... dann ist er auch Sondereigentumsverwalter, dass geht, aber dann darf er keine Courtage verlangen. Knackpunkt wäre hier ggf. noch wann die Tätigkeit als Sondereigentumsverwalter aufgenommen wurde oder ob ggf. die Verwaltung auf die Ehefrau läuft, gibt da so Tricks, aber wie gesagt für den Fall zum Anwalt sonst geht sowas schnell in die Hose.

  • Hallo Pfinchen,
    nun versuche ich mit meinen Erfahrungen ein wenig zu helfen. Antworten zu den Fragen
    1) Wenn kein nachweislicher Aufhebungsvertrag vorhanden ist, hat der Vermieter gute Chance die Kaltmiete plus Beko einzubehalten.
    > In Ihrer Darstellung besteht aber eine schriftliche Bestaetigung das das Mieverhaeltnis .... beendet wurde.
    >> Hier ist eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder durch den Mieterschutzbund ein sicherer und besserer Ansprechpartner. Denn es besteht ja eine schriftliche Bestaetigung von den Verwalter ( Vermieter ) !

    2) Der Vermieter sollte bei Mietrueckstand in der Regel nicht autom. auf die Kaution zurueck greifen koennen, sondern muss Ihnen die Moeglichkeit geben den Rueckstand zu begleichen und wichtig hierbei ein sog. vergebliche Abmahnung vom Vermieter
    > Konflikt ist hier die schriftl. Bestaetingung zum 30.09. und das regulaere Mietverhaeltnis ist noch nicht beendet.
    >> ob die schriftliche Bestaetigung, die Sie haben, ausreicht? Da besser Rechtsberatung einholen.

    3) Gemaess Paragr. 2 WoVG darf der Makler keine Provision fuer die Vermittlung oder Nachweis ... Provision verlangen wenn er zugleich der Verwalter ist.
    Und gemaess Paragr. 5 WoVG kann das nicht zustehende Entgelt nach buergl. Recht zurueckgefordert werden.

    > Sollte Sie mind. eine oder mehr bezahlt haben ( mit Nachweis !! ) und der Zeitraum nicht zu gross sein, bestehen gute Chance auf die Rueckzahlung. Auch hier am besten Rechtsberatung einholen.

    Tipp. Zur Vorgehensweise wie erwaehnt die Rechtsberatung, da eine schriftl. Bestaetigung zur Beendigung eines Mietverhaeltnis besteht ohne Aufhebungsvertrag aber mit schriftl. Bestaetigung zur Beendigung des Mietverhaeltnis und da Verwalter und Makler eine Person ist und zzgl. die bezahlte Provision.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (8. November 2011 um 20:43)

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