Beiträge von Mainschwimmer

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    Das Rohr ist so nur Provisorisch verlegt worden und erfüllt gerade sein zeck nicht mehr und nicht weniger.

    Das ist auch der einzige Zweck, den solch ein Teil zu erfüllen hat. Wenn es z.B. noch schön singen sollte, hieß es nicht Abwasserrohr, oder?

    Schon mal drüber nachgedacht, dass es Spüömaschinen gibt, die eine geringere Tiefe beanspruchen?

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    Gibt es eine Möglichkeit die Räumung wenigstens noch ein Paar Wochen zu verschieben damit ich mich neu orientieren kann.

    Wieso Räumung? Eine Räumung steht erst dann an, wenn ein Gericht dies geurteilt hat. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit dem Möbeltransporter und beaufsichtigt die Arbeiten.

    In deinem Fall solltest du zuerst mit der Vermieterin die Sache besprechen, vielleicht ist sie ja garnicht solch eine Hexe, wie du denkst.

    So schnell endet dein Mietvertrag aber nicht. Lies mal hier:

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).

    D.h., man setzt voraus, dass ein Gewerbetreibender Kaufmann o.ä. ist und sich ein wenig mit den Fristen auskennt. Und wenn nicht, dann fragt man bei der der IHK oder der Handwerkskammer. Je nachdem, wer zuständig ist.

    Wer schon nach 24 Stunden eine Antwort auf seine Frage erwartet und diese Antwort anmahnt, der sollte zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.

    Da deine Frage aber in die gleiche Richtung geht, wie XX Fragen zuvor, solltest du die Funktion Suchen in diesem Forum nutzen, bevor du noch einmal nachfragst.

    Ja, und du hast Recht. Deine Frage ist so neu und einmalig, da traut sich keiner ran.

    Ich kann Kolinum nur beipflichten.

    Was du von einem Forum erwartest ist Kaffeesatzleserei. Wenn du eine Antwort erwartest, dann setz die ganze Klausel des Vertrages Wort für Wort hier ein. Oder glaubst du im Ernst, dass hier jemand ist, der den Altvertrag mit der Bahn kennt?

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    die Miete noch selber zahlt besteht die Annington auf die gesetzl. Kündigungsfrist ( Zahlung).

    Und da hat der VM leider Recht.

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    Sie können gegen den Urteilspruch bei der nächst höheren Instanz Einspruch geltend machen.

    Das wird wohl nicht funktionieren, denn ich nehme an, dass hier kein Verhandlungstermin mit Urteilsfindung stattgefunden hat, sondern die Seiten aufgerufen wurden, einen Vergleich zu finden/schließen. Und dieser Vergleich ist dann für beide Seiten bindend.

    Wer also beim ersten mündlichen Termin nicht aufpasst, oder einen Anwalt hat, der nicht richtig aufklärt, dem ist nicht zu helfen.

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    Wäre ja schade, das Geld noch 100 Jahre da liegen zu lassen...

    Aber es wird doch verzinst. Da dein Problem eigentlich kein mietrechtliches, sondern ein privatrechtliches ist, solltest du zuerst den Vermieter auf die fehlende Unterschrift ansprechen und wenn der sich weigert, den Weg zum Gericht nehmen.

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    Desweiteren wurden einige Mängel ersichtlich, weshalb ich auf Anraten eines Anwalts die Geesamtmiete um 7 % gemindert hatte, weil der VM auf die Mängel nicht reagiert hat.

    Und du meinst, weil das hier nichts kostet, wirst du besser beraten?

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    Als ich noch auf die Mängel zu sprechen kam, wies die Richterin das aus Zeitgründen einfach ab.

    Kann ich durchaus verstehen bei deinen hahnebüchenen Argumenten.

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    Die Rechtsprechung sagt doch eindeutig, wenn keine Nebenkosten detailliert angegeben sind, sind auch keine zu zahlen.

    Quatsch! Und dein Anwalt hat dir sicherlich auch etwas anderes erzählt.

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    Vielen Dank für die Hilfe

    Hilfe? Die kriegste beim Anwalt und den hast du bezahlt.

    Da hier niemand deinen Vermieter kennt, wie sehr er auf deine Wohnung angewiesen ist, könnte es durchaus sein, dass er vor Gericht auf Räumung der Wohnung klagen wird.

    Aber diese Fragen solltest du besser mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen, wie dir bereits gesagt wurde.

    Das würde auch nichts bringen, denn jede Mietminderung muss man individuell betrachten, deshalb sind die %Angaben in der Tabelle stets auf den ausgeurteilten Fall bezogen. Aber das ist zumindestens eine Möglichkeit, den eigenen Schaden an der Mietsache einzuordnen.

    Auch solltest du dir den anderen Link zur Anleitung der Minderung genauestens durchlesen. Dann sollten keine Fragen mehr offen sein.,

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    -- Kann ich da was an der Miete machen ?

    Ja, immer schön pünktlich bezahlen, sonst ist der Traum von der eigenen Wohnung schnell ausgeträumt.

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    Weil mir das damals bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist , und die Vermieterin sagte es wäre eine sehr ruhige Wohnung. Oder habe ich einfach pech gehabt ...

    Aber bei genauerem Hinhören und nochmaligem Aufsuchen der Wohnumgebung hätte man es mit Sicherheit hören können.

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    Habe das der Vermieterin gemeldet.

    Schriftlich, beweisbar? Mängel an der Wohnung sollten stets beweisbar gemeldet werden. Passiert danach nichts, dann hat man als Mieter das Instrument der Mietminderung, um Druck zu machen.

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    jeden Morgen an den unteren 3 fenster viel Kondenswasser.

    Das ist eine ganz normale physikalische Reaktion. Die Raumfeuchtigkeit schlägt sich an der kältesten Stelle der Wohnung nieder. Wenn dann noch diese Fenster nur einfachverglast sind, dann ist es damit erklärt.

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    Heizung ist zur Zeit noch immer auf 1 , damit diese nicht einfriehren und eine Grundwäre ausstrahlen kann. Allerdings glaube ich die ist immer aus, weil auf 1 ist der Heizkörper immer kalt.

    Schon mal drüber nachgedacht, die Heizung höher zu stellen und die Heizkörper zu entlüften?

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    ( Mit Feuerzeug getestet. )

    Und was hast du damit wie getestet?

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    Und wenn bald über all Schimmel ist ,

    Da kannst du beruhigt sein, das wird nicht passieren. So lange die Feuchtigkeit an den kalten Fenstern kondensiert sucht sie keine Wände aus.

    Warum z.B. ist das Thema Schimmel in fast allen Altbauten aus der Nachkriegszeit tabu? Weil dort bei der Einfachverglasung das Kondenswasser an den Fenstern und nicht an den Wänden runter läuft.

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    Was kann ich bei den einzelnen Punkten tuen ?!

    Die Heizung höher stellen, dann wird auch das Raumklima besser. Und gegen den Lärm hilft Ohropax.

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    Kann ich sogar die Miete mindern ??

    Vielleicht. Nach einem langwierigen Prozess mithilfe eines Anwaltes für Mietrecht, aber das Prozessrisiko bleibt dir erhalten.

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    Temperatur im Raum 18 Grad. Heizung auf 1 , ist aber kalt.

    Noch einmal, und ich schreibe es ganz langsam. Was erwartest du von einem Heizkörper, dessen Thermostat auf 1 steht, wieviel Wärme der abgeben soll?

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