Warum hast du denn die Handwerker, den deiner Meinung nach Pfusch, machen lassen?
Wenn du dich gegenüber deinem Vermieter nicht durchsetzen kannst, bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.
Warum hast du denn die Handwerker, den deiner Meinung nach Pfusch, machen lassen?
Wenn du dich gegenüber deinem Vermieter nicht durchsetzen kannst, bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.
ZitatDas Rohr ist so nur Provisorisch verlegt worden und erfüllt gerade sein zeck nicht mehr und nicht weniger.
Das ist auch der einzige Zweck, den solch ein Teil zu erfüllen hat. Wenn es z.B. noch schön singen sollte, hieß es nicht Abwasserrohr, oder?
Schon mal drüber nachgedacht, dass es Spüömaschinen gibt, die eine geringere Tiefe beanspruchen?
ZitatGibt es eine Möglichkeit die Räumung wenigstens noch ein Paar Wochen zu verschieben damit ich mich neu orientieren kann.
Wieso Räumung? Eine Räumung steht erst dann an, wenn ein Gericht dies geurteilt hat. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit dem Möbeltransporter und beaufsichtigt die Arbeiten.
In deinem Fall solltest du zuerst mit der Vermieterin die Sache besprechen, vielleicht ist sie ja garnicht solch eine Hexe, wie du denkst.
So schnell endet dein Mietvertrag aber nicht. Lies mal hier:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).
D.h., man setzt voraus, dass ein Gewerbetreibender Kaufmann o.ä. ist und sich ein wenig mit den Fristen auskennt. Und wenn nicht, dann fragt man bei der der IHK oder der Handwerkskammer. Je nachdem, wer zuständig ist.
Wer schon nach 24 Stunden eine Antwort auf seine Frage erwartet und diese Antwort anmahnt, der sollte zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
Da deine Frage aber in die gleiche Richtung geht, wie XX Fragen zuvor, solltest du die Funktion Suchen in diesem Forum nutzen, bevor du noch einmal nachfragst.
Ja, und du hast Recht. Deine Frage ist so neu und einmalig, da traut sich keiner ran.
ZitatWelche Ablehungsmöglickeiten dieser Umwandlung kann der Vermieter nun hervorbringen?
Da sich dein Vermieter mit Sicherheit nicht in diesem Forum aufhält, solltest du ihm diese Frage direkt stellen, anstatt zu erwarten, dass hier jemand seine Kristallkugel befragt.
Wenn Teppich gleichbedeutend mit Teppichboden ist, dieser vom Mieter verlegt wurde, dann besteht eine Rückbaupflicht. D.h. Teppichboden raus.
Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen
Das Entfernen der alten Tapeten kann nicht verlangt werden. Siehe hier: Tapeten bei Auszug entfernen?
Ich kann Kolinum nur beipflichten.
Was du von einem Forum erwartest ist Kaffeesatzleserei. Wenn du eine Antwort erwartest, dann setz die ganze Klausel des Vertrages Wort für Wort hier ein. Oder glaubst du im Ernst, dass hier jemand ist, der den Altvertrag mit der Bahn kennt?
Zitatdie Miete noch selber zahlt besteht die Annington auf die gesetzl. Kündigungsfrist ( Zahlung).
Und da hat der VM leider Recht.
ZitatSie können gegen den Urteilspruch bei der nächst höheren Instanz Einspruch geltend machen.
Das wird wohl nicht funktionieren, denn ich nehme an, dass hier kein Verhandlungstermin mit Urteilsfindung stattgefunden hat, sondern die Seiten aufgerufen wurden, einen Vergleich zu finden/schließen. Und dieser Vergleich ist dann für beide Seiten bindend.
Wer also beim ersten mündlichen Termin nicht aufpasst, oder einen Anwalt hat, der nicht richtig aufklärt, dem ist nicht zu helfen.
Zitatdetailliert im Mietvertrag aufgelistet werden.
Und ich schreibe noch einmal QUATSCH!
Und jetzt nerve bitte deinen Anwalt, aber nicht dieses Forum.
ZitatWäre ja schade, das Geld noch 100 Jahre da liegen zu lassen...
Aber es wird doch verzinst. Da dein Problem eigentlich kein mietrechtliches, sondern ein privatrechtliches ist, solltest du zuerst den Vermieter auf die fehlende Unterschrift ansprechen und wenn der sich weigert, den Weg zum Gericht nehmen.
ZitatDesweiteren wurden einige Mängel ersichtlich, weshalb ich auf Anraten eines Anwalts die Geesamtmiete um 7 % gemindert hatte, weil der VM auf die Mängel nicht reagiert hat.
Und du meinst, weil das hier nichts kostet, wirst du besser beraten?
ZitatAls ich noch auf die Mängel zu sprechen kam, wies die Richterin das aus Zeitgründen einfach ab.
Kann ich durchaus verstehen bei deinen hahnebüchenen Argumenten.
ZitatDie Rechtsprechung sagt doch eindeutig, wenn keine Nebenkosten detailliert angegeben sind, sind auch keine zu zahlen.
Quatsch! Und dein Anwalt hat dir sicherlich auch etwas anderes erzählt.
ZitatVielen Dank für die Hilfe
Hilfe? Die kriegste beim Anwalt und den hast du bezahlt.
ZitatSo, was mache ich also?
Da diese Frage seit Jahren jede Woche gestellt wird, solltest du dich im unten genannten Lexikon über Temperaturen, Mietminderung u.ä. informieren, okay?
Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
Da hier niemand deinen Vermieter kennt, wie sehr er auf deine Wohnung angewiesen ist, könnte es durchaus sein, dass er vor Gericht auf Räumung der Wohnung klagen wird.
Aber diese Fragen solltest du besser mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen, wie dir bereits gesagt wurde.
Das würde auch nichts bringen, denn jede Mietminderung muss man individuell betrachten, deshalb sind die %Angaben in der Tabelle stets auf den ausgeurteilten Fall bezogen. Aber das ist zumindestens eine Möglichkeit, den eigenen Schaden an der Mietsache einzuordnen.
Auch solltest du dir den anderen Link zur Anleitung der Minderung genauestens durchlesen. Dann sollten keine Fragen mehr offen sein.,
Oh je, ein Forum gibt Tipps und Ratschläge. Was du hier erwartest ist aber Anwäten oder dem Mieterverein vorbehalten.
ZitatMuss mein Vermieter jetzt die Miete mindern oder habe ich andere rechtliche Ansprüche?
Die Minderung der Miete muss vom Mieter ausgehen. Tipps dazu hier:
Da musst du dir also Gedanken machen, wie groß die Behinderung in deiner Wohnung ist. Das kann dir niemand abnehmen.
Zitatkeinen Heizkostenverteiler
Muss in diesem Fall auch nicht sein, weil der Wärmeverbrauch automatisch allen Nutzern/Bewohnern des Hauses zugerechnet wird. Vergleichbar mit den Wärmeverlusten der Heizungsrohre.
Zitat-- Kann ich da was an der Miete machen ?
Ja, immer schön pünktlich bezahlen, sonst ist der Traum von der eigenen Wohnung schnell ausgeträumt.
ZitatWeil mir das damals bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist , und die Vermieterin sagte es wäre eine sehr ruhige Wohnung. Oder habe ich einfach pech gehabt ...
Aber bei genauerem Hinhören und nochmaligem Aufsuchen der Wohnumgebung hätte man es mit Sicherheit hören können.
ZitatHabe das der Vermieterin gemeldet.
Schriftlich, beweisbar? Mängel an der Wohnung sollten stets beweisbar gemeldet werden. Passiert danach nichts, dann hat man als Mieter das Instrument der Mietminderung, um Druck zu machen.
Zitatjeden Morgen an den unteren 3 fenster viel Kondenswasser.
Das ist eine ganz normale physikalische Reaktion. Die Raumfeuchtigkeit schlägt sich an der kältesten Stelle der Wohnung nieder. Wenn dann noch diese Fenster nur einfachverglast sind, dann ist es damit erklärt.
ZitatHeizung ist zur Zeit noch immer auf 1 , damit diese nicht einfriehren und eine Grundwäre ausstrahlen kann. Allerdings glaube ich die ist immer aus, weil auf 1 ist der Heizkörper immer kalt.
Schon mal drüber nachgedacht, die Heizung höher zu stellen und die Heizkörper zu entlüften?
Zitat( Mit Feuerzeug getestet. )
Und was hast du damit wie getestet?
ZitatUnd wenn bald über all Schimmel ist ,
Da kannst du beruhigt sein, das wird nicht passieren. So lange die Feuchtigkeit an den kalten Fenstern kondensiert sucht sie keine Wände aus.
Warum z.B. ist das Thema Schimmel in fast allen Altbauten aus der Nachkriegszeit tabu? Weil dort bei der Einfachverglasung das Kondenswasser an den Fenstern und nicht an den Wänden runter läuft.
ZitatWas kann ich bei den einzelnen Punkten tuen ?!
Die Heizung höher stellen, dann wird auch das Raumklima besser. Und gegen den Lärm hilft Ohropax.
ZitatKann ich sogar die Miete mindern ??
Vielleicht. Nach einem langwierigen Prozess mithilfe eines Anwaltes für Mietrecht, aber das Prozessrisiko bleibt dir erhalten.
ZitatTemperatur im Raum 18 Grad. Heizung auf 1 , ist aber kalt.
Noch einmal, und ich schreibe es ganz langsam. Was erwartest du von einem Heizkörper, dessen Thermostat auf 1 steht, wieviel Wärme der abgeben soll?
ZitatWo könnte ich dazu etwas finden?
Bei Google. Und wenn da nicht im Bundesgesetzblatt: http://www1.bgbl.de/
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