Guten Tag,
da ich in arger Bedrängnis bin, hoffe ich, daß ich hier hilfreiche Tips bekomme. Da mein Anliegen viel Text benötigen würde, schreibe ich in Kurzform:
Mietvertrag vor drei Jahren abgeschlossen. Es handelt sich um eine ETW.
Klausel: Die Miete beträgt xx €
2. Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter:
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von 66 EUR monatlich.
b) für die umlagefähigen Betriebskosten
eine Vorauszahlung in Höhe von 62 EUR monatlich
Die Jahresabrechnung war eine Kopie der Verwaltung, der Teil mit Verwalterkosten usw. war abgeschnitten. Separat wollte der VM noch die Grundsteuer erstattet haben.
Ich hatte den VM seinerzeit darauf hingewiesen, daß ich aufgrund fehlender Detaillierung eigentlich gar keine NK zahlen muß, habe mich aber bereit erklärt, bis auf Versicherung und Grundsteuer alles zahlen werde. Da kein Verteiler-Schlüssel angegeben wurde, habe ich - wie es das Gesetz vorsieht - die Abrechnung auf qm umgerechnet, weil die Teilungserklärung nicht in Ordnung ist. Demnach müßte ich für 4 qm mehr zahlen. Die qm-Angabe in der Heizabrechnung ist ok.
Desweiteren wurden einige Mängel ersichtlich, weshalb ich auf Anraten eines Anwalts die Geesamtmiete um 7 % gemindert hatte, weil der VM auf die Mängel nicht reagiert hat.
Er hat dann mein NK-Guthaben mit der Minderung verrechnet, worauf ich die NK-Zahlung eingestellt habe auf Anraten meines Anwalts.
Mein Vermieter hat mir dann vor ca. 1 Jahr eine Eigenbedarfskündigung geschickt, die aber vom Gericht abgeschmettert wurde, weil er die 5-Jahres-Frist nicht eingehalten hatte. Der VM hatte mir vor Vertragsabschluß mündlich vor Zeugen zugesichert daß nie eine Eigenbedarfskündigung erfolgen würde, sonst hätte ich niemals die verwahrloste Wohnung kernsaniert.
Dann kam die fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkosten. Lt. Gesetz ist man wegen Mietminderung kein Mietschuldner.
Freitag war Gütetermin am Amtsgericht. Die Gegenseite schlug vor, daß ich alle Nebenkosten zahlen soll. Das sah ich nicht ein. Daraufhin meinte die Richterin, ich müsse zustimmen, weil sie sonst die Eigenbedarfskündigung wieder aufleben lasse und mir eine Räumungsklage zukommen lasse. Also mußte ich zustimmen. Dann verfügte sie noch, daß die NK nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden können. Mein Einwand, daß es doch nicht korrekt sei, daß bei den Heizkosten andere Wfl. als in der NK-Abrechnung genommen werden, interessierte sie überhaupt nicht.
Als ich noch auf die Mängel zu sprechen kam, wies die Richterin das aus Zeitgründen einfach ab.
Die Rechtsprechung sagt doch eindeutig, wenn keine Nebenkosten detailliert angegeben sind, sind auch keine zu zahlen. Kein Umlageschlüssel, Abrechnung nach qm. Kann eine Richterin das einfach so übergehen?
Vielen Dank für die Hilfe und Entschuldigung für so viel Text.
Gruß
melocard