Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Der vermieter hat doch die Pflicht, die tatsächlichen Kosten den Vorauszahlungen anzupassen.

    Das wird er doch auch machen, warte mal ab. Da dies die erste Abrechnung ist, wird er sicherlich für die Zukunft die Vorauszahlungen erhöhen. Wenn nicht, solltest du selbst dafür sorgen, dass du nicht zuviel nachzahlen musst.

    Aber mal ehrlich, wie hast du geheizt? Ich habe kosten von rund 600,. Euro bei einer Wohnung von 75 m².

    Zitat

    Wenn man sich direkt beleidigen lassen muss

    Ne, ne, umgekehrt wird ein Schuh draus. Du beleidigst uns damit, dass du deine Fehler und Dummheiten nicht einsiehst und trotzdem Unterstützung in einem aussichtslosen "Kampf" suchst.

    Zum letzten Mal, geh zu einem Anwalt. Dem ist deine Unvernunft (Umschreibung für Dummheit) egal. Der lässt sich dann dafür nur bezahlen.

    Zitat

    Was zu beweisen wäre. Der Schriftliche Vertrag ist beweisbar, der "mündliche" leider nicht.

    Das stimmt so aber nicht. Durch die Übergabe der Schlüssel und sicherlich auch durch weitere Absprachen über die Höhe der Miete und Nebenkosten ist ein konkludenter Mietvertrag entstanden. Wenn der VM mit zeitlichem Abstand daraus einen befristeten Vertrag konstruieren will, wäre er in Schwierigkeiten gekommen.

    Da aber der Fragesteller den Vertrag unterschrieben hat, ist er selber Schuld.

    Das Mindeste, was ihr hättet machen müssen, wäre gewesen, den Vermieter vom Zuzug von 4 Personen zu unterrichten. Seht also zu, dass ihr dieses Problem schnell gelöst bekommt.

    Du musst nicht unbedingt namentlich im Mietvertrag genannt sein.

    Zitat

    Das war Verarschung aller erster Klasse und dementsprechen sauer bin ich auch.

    Was ist daran Verarschung, wenn eine Vermieterin darauf besteht, dass der Mieter seinen Vertrag erfüllt und die vereinbarte Miete bezahlt?

    Manchmal verstehe ich die irren Ansichten von Mietern nicht, die da glauben, sich über Gesetze und Verträge hinweg setzen zu können. Dies ist ein solcher Fall.

    Zitat

    Ihr kennt den Vermieter nicht.

    Wollen wir auch nicht kennenlernen. Wenn der aber so bissig ist, dass der nur mit Maulkorb nach draußen darf, dann frage ich mich, warum man von dem eine Wohnung anmietet.

    Aber damit du nicht dumm stirbst (vom Vermieter gemeuchelt). Als du die Schlüssel hattest, war das schon der Abschluss eines mündlichen Mietvertrages mit allen Rechten und Pflichten für dich. Der nette Mensch hätte dich nur mit einer begründeten Kündigung aus der Wohnung raus gekriegt.

    Und weiter, unbefristete Mietverträge können mündlich, befristete nur schriftlich abgeshlossen werden. Also hat sich dein Vermieter selbst ins Knie geschossen, als er mit dir einen mündlichen (konkludenten) Vertrag abgeschlossen hat.

    Wenn du nicht weißt, was konkludent bedeutet, frage Google.

    UNd ja, immer noch, auf, auf zum Anwalt für Mietrecht.

    Tja, was soll man dazu schreiben?

    Ein Kühlschrankkompressor kann ganz schön durch seine Vibrationen nerven. Das muss man in der eigenen Wohnung nicht unbedingt hören, diese Störungen bekommt man aber anderswo dafür schon viel besser mit.

    Das gleiche gilt für den Wäschetrockner, der sich lautstark bemerkbar machen kann.

    Ich würde mir die Geräusche, die deinen Vermieter stören in der Wohnung des Beschwerdeführers (Mitmieter oder nur der Vermieter?) vorführen lassen. Dazu noch eine neutrale Person mitnehmen und dann die Angelegenheit friedlich abklären.

    Für beide Geräte müsste eine Abkoppelung von Wand und Böden aber Ruhe einkehren lassen.

    Zitat

    1.) Kann mich mein Vermieter wegen angeblichem Lärm kündigen?

    Noch ist das keine Kündigung, sondern nur die Gelbe Karte.

    Aber wenn ich das lese:

    Zitat

    Lärm im Treppenhaus ist zu vermeiden

    dann denke ich, dass da schon etwas in dieser Richtung vorgefallen ist. Oder saugen sich die Beschwerdeführer solche Dinge aus den Fingern?

    Zitat

    Ausdrücke wie Männerpuff gehörten noch zu den harmlosesten Ausdrücken die uns gegenüber geäußert wurden.


    Demnach geht bei dir des öfteren ne Paady ab, richtig? Ob ihr jetzt nackich seid oder nicht, ist doch egal. Störend dürfte der Lärm sein, der sogar in den Nebenhäusern ankommt.

    Zitat

    Was sagt ihr dazu?

    Feier leise ab 22:00 Uhr, oder du bist ganz schnell auf Wohnungssuche.

    Zitat

    sonst wird es sicherlich schwer in einer mietmninderungstabelle etwas zu finden?!

    Und was hindert dich daran, in den Tabellen, die dir Google genannt hat, zu blättern? Wartest du vielleicht darauf, dass hier jemand für dich auf die Suche geht?

    Zitat

    Ein Betrag ist ja (un)geschickterweise auch nicht eingetragen.

    Ja, richtig. Aber es ist doch Jacke wie Hose, ob da jetzt 120,- Euro oder 60,- für Heizung und 60,- für die anderen Kosten stehen. Vieleicht wäre es verständlicher gewesen, wenn der VM bei den beiden Kostengruppen eine Klammer gemacht hätte.

    Und da die Kosten der Kaltwasserzähler umlegbar sind, spielt es keine Rolle, wo die auftauchen. Eine umsichtige Hausverwaltung wird die ganze Zählergeschichte an techem oder Co. deligieren und versäumt dadurch keine Termine. So habe ich es in meiner aktiven Zeit jedenfalls gehalten.

    Zitat

    Komm da nur darauf, da es bei den Betriebskosten steht und diese noch ein zweites mal abgerechnet werden.

    Quatsch! Da ist eine freie Zeile und dort steht wie teuer die Miete des Tiefgaragenplatzes pro Monat ist.

    Und warum werden die Betriebskosten ein zweites Mal abgerechnet? Du bezahlst jeden Monat 120,- Euro voraus und einmal im Jahr werden diese Vorauszahlungen (1.440,- Euro) mit den tatsächlichen Verbräuchen abgerechnet.

    Was ist daran jetzt noch nicht verstanden?

    Zitat

    Meine Leitung ist frei, deine wohl eher nicht.

    Immer noch nicht kapiert! Geh zum Anwalt, vielleicht kann der dir helfen, hier darfst du für deine Sache keine anwaltliche Beratung erwarten.

    Wenn, wie es nach deinen eigenen Worten keine Körperverletzung gegeben hat (keine beweisbar ist?), dann fällt das als Kündigungsgrund auch ins Wasser. Den REst soll dir dein Anwalt erzählen.

    Und auch ein Hausfriedensbruch muss bewiesen werden. Aber scheinbar gibt es da ja auch Probleme.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!