ZitatKann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen?
Nein! Natürlich nicht, denn für die Dinge, die man in einem Keller einlagert, ist man selbst verantwortlich.
ZitatKann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen?
Nein! Natürlich nicht, denn für die Dinge, die man in einem Keller einlagert, ist man selbst verantwortlich.
Zitatdie frist endete am 31.12.11. und die email kam kurz vor weihnachten.
Solche Informationen gibt man in der ersten Anfrage. Aber warum soll eine Abrechnung per Mail nicht gültig sei, denn anders als eine Kündigung, die nur in schriftlicher Form (mit Originalunterschrift) gültig ist, reicht hier die Textform (Mail, Fax).
Darum abwarten, wie die Hausverwaltung hier weiter vorgeht. Wäre die Abrechnung per Post gekommen, hätte die Hausverwaltung den Brief sicherlich nicht per Einschreiben geschickt.
ZitatIst die Zustellung per Email denn überhaupt rechtsbindend?
Das ist doch wohl zweitrangig. Antworte doch zuerst auf die Frage, für welchen Zeitraum die Betriebskosten abgerechnet wurden.
Bitte etwas genauer, am oder zum 01.12. gekündigt, denn man kündigt z.B. am 01.12.2011 zum 29.02.2012. Trifft letzteres zu, dann ist die Bruttomiete fällig bis zum 29.02., wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.
Wann die Kaution fällig ist, kann man hier nachlesen: Rückzahlung der Mieterkaution
ZitatNun wollte mir die Hausverwaltung per Email eine Nachforderung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 zukommen lassen.
Wann genau war das? Abrechnungen aus diesem Zeitraum waren am 01.01.2012 verjährt.
ZitatGibt es hierzu einen Gesetzestext?
Aber klar, heißt Heizkostenverordnung
Nach jahrelanger Betätigung in diversen Mietrechtforen habe ich mich entschieden, zu diesem Thema zu schweigen. Schimmel in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben, die aber nur vor Ort von Experten gefunden werden können. Ich maße mir also nicht an, mehr zu wissen als ein Fachmann.
Schaut in die Gelben Seiten, oder ins Telefonbuch. Mittlerweile gibt es Handwerker, die sich mit der Materie auskennen. Mit der Hausverwaltung sollte man zukünftig nur noch schriftlich verkehren, Termine zur Beseitigung der Ursachen setzen und bei Verstreichen dieser Termine die Miete mindern.
Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..
Bei Problemen mit der Rückzahlung der Kaution empfehle ich diese Seite: Rückzahlung der Mieterkaution
Zitatund wir uns jetzt was anderes überlegen müssen.
Schon mal mit einem Hochdruckreiniger versucht, oder hatten die Katzen Teer an den Pfoten?
Was haben Verwalterhonorare und Provisionen eines Verwalters in einem Mietrechtforum zu suchen? Nichts. Diese Gelder, die verlangt und gezahlt werden, betreffen Eigentümer und nicht Mieter.
Also haben Sie, Herr Verwalter, sich zu einem Thema geäußert, das überhaupt nicht gefragt ist.
Zitatmuss man das wirklich noch tolerieren
ja
Zitatdas maß schon überschritten?
nein
Schon mal daran gedacht, dass man diese Katzenspuren ganz einfach mit einem Wasserstrahl beseitigen kann?
es gibt doch Websites, auf die man solche .jpg Dateien hochlädt. Dann muss man nur noch die Adresse des Bildes verlinken.
Z.B. hier: Google
ZitatGelten bei der DA Verträge nicht ?
Solch eine tiefschürfende Frage sollte man besser bei der DA stellen. Und wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, dann eine Klärung bei Gericht anstreben.
Aber so ganz unter uns, hört ja keiner mit. 20 % sind schon ne Menge Kohle und liegen weit über dem, was Gerichte ausgeurteilt haben.
ZitatDanke, dass Ihr mir helft.
Wie soll man denn helfen, wenn hier zwei Threads eröffnet wurden. Ich jedenfalls habe keine Lust in beiden zu lesen, um zu erfahren, worum es hier überhaupt geht.
Darum, die Abrechnung scannen und einstellen, dann fragen, ob die so richtig ist. Um das zu beurteilen, müsste man auch wissen, was im Vertrag vereinbart ist.
Zitatfrist setzen ansonsten rechtsbeistand hinzuziehen.
Mach es!
Denn, wer sich über den Zustand einer Wohnung nach Vertragsabschluss beschwert, obwohl so etwas bei Besichtigung leicht festzustellen gewesen wäre, bekommt von mir keine Ratschläge.
Zitatdas ist doch das Eigentum des Vermieters. ich darf es sogar nicht
Aha, das hast du also schon durch intensive Recherche heraus gefunden?
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