Ich bin am 01.04.2010 aus meiner Wohnung nach viel trara mit Schimmel, Gutachter, defekte Abwasseranlage etc, ausgezogen. Nun wollte mir die Hausverwaltung per Email eine Nachforderung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 zukommen lassen.
Meine Fragen:
Ist das per email überhaupt zulässig?
Würde bei einer jetzigen Postzustellung die Verjährungsfrist in Kraft treten?
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen, da ich mich schon bei der Stromkostenabrechnung über den Tisch gezogen gefühlt habe. Ich konnte den Verdacht, dass der Waschkeller mit 7 Waschmaschinen über meinen Zähler lief, leider nich nachweisen. Ich weiss auch von vielen Nachbarn da, dass die Verwaltung bei jeder Kündigung versucht, die Mieter abzuzocken.
Liebe Grüße Yvonne
Heizkostennachforderung per e-mail und Fristeinhaltung
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biestyvonne -
11. Januar 2012 um 12:02 -
Erledigt
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Zitat
Nun wollte mir die Hausverwaltung per Email eine Nachforderung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 zukommen lassen.
Wann genau war das? Abrechnungen aus diesem Zeitraum waren am 01.01.2012 verjährt.
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Die Abrechnung 2010 (01.01-31.12) hätte bis zum 31.12.2011 bei Ihnen ankommen müssen. Wenn Sie jetzt noch ankommt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr von Ihnen fordern. (Außer, wenn er die Verspätung nicht zu verschulden hat)
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Die Abrechnung 2010 (01.01-31.12) hätte bis zum 31.12.2011 bei Ihnen ankommen müssen. Wenn Sie jetzt noch ankommt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr von Ihnen fordern. (Außer, wenn er die Verspätung nicht zu verschulden hat)
Ist die Zustellung per Email denn überhaupt rechtsbindend?
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Zitat
Ist die Zustellung per Email denn überhaupt rechtsbindend?
Das ist doch wohl zweitrangig. Antworte doch zuerst auf die Frage, für welchen Zeitraum die Betriebskosten abgerechnet wurden.
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die frist endete am 31.12.11. und die email kam kurz vor weihnachten. auf dem postwege habe ich nichts bekommen u ein bekannter, selbst vermieter meinte, dass email rechtlich nicht zulässig ist..
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Zitat
die frist endete am 31.12.11. und die email kam kurz vor weihnachten.
Solche Informationen gibt man in der ersten Anfrage. Aber warum soll eine Abrechnung per Mail nicht gültig sei, denn anders als eine Kündigung, die nur in schriftlicher Form (mit Originalunterschrift) gültig ist, reicht hier die Textform (Mail, Fax).
Darum abwarten, wie die Hausverwaltung hier weiter vorgeht. Wäre die Abrechnung per Post gekommen, hätte die Hausverwaltung den Brief sicherlich nicht per Einschreiben geschickt.
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