Verschimmelte Gegenstände im Keller

  • Hallo zusammen.

    Hoffe, es kann mir jemand helfen...:(

    Wir wohnen seit ca. einem Jahr in einer neuen Wohnung.
    Heute wollte ich unser Campingzeug aus dem Keller holen und habe bemerkt, das die Sachen alle angeschimmelt sind.

    Zur Info: Wir lagen die Dinge weder auf dem Boden, noch zu nah an den Wänden. Wir haben uns extra ein Kellerregal aus Metall aufgestellt, wo unsere Sachen lagern.

    Der Keller ist auch im Mietvertrag angegeben.

    Habe bei der Hausverwaltung nachgefragt, aber die haben mich abgespeist, von wegen, das man wüsste das im Keller Feutigkeit ist und dor nur Fahrräder und der gleichen lagern sollte...:confused: :mad:

    Kann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen?

    Vielen Dank schon mal, für Eure Hilfe.

    lg

  • Ich zittiere aus einem Beitrag : "Werden die Gegenstände eines Mieters im Keller durch Feuchtigkeit oder Schimmel beschädigt, kann vom Vermieter Schadensersatz gefordert werden. So das Urteil des Amtsgerichtes Gera. Eine Haftung des Vermieters sei auch dann nicht ausgeschlossen, wenn in der Hausordnung vor Feuchtigkeitsschäden gewarnt wird.

    Ein Mieter hatte Teile seines Hausrats auf dem Boden des Kellers abgestellt, obwohl die Hausordnung einen entsprechenden Hinweis enthielt. Demnach sollten Gegenstände dort nicht direkt auf dem Boden, sondern rund 20 bis 30 Zentimeter über dem Boden gelagert werden, da Feuchtigkeit im Keller zum Beispiel durch einen Wasserrohrbruch nicht auszuschließen sei.

    Als der Mann nach einiger Zeit bemerke, dass seine Sachen vom Schimmel befallen waren, verlangte er vom Vermieter Schadensersatz. Der Vermieter weigerte sich jedoch mit Hinweis auf die Warnung. Das Amtsgericht gab dennoch dem Mieter Recht, da diesen keine Schuld an der Feuchtigkeit treffe und die Warnung ohnehin nur als Empfehlung zu sehen gewesen sei. Zudem sei der Keller auch ohne Wasserrohrbruch oder einen ähnlichen Vorfall feucht gewesen. Darüber hinaus wäre der Schaden auch dann entstanden, wenn der Mieter die Gegenständen in der vom Vermieter empfohlenen Höhe gelagert hätte.

    Aktenzeichen: Amtsgericht Gera 4 C 775/01.

    (sueddeutsche.de/ dpa)

    Einmal editiert, zuletzt von Dine666 (12. Januar 2012 um 13:53)

  • Wenn ich schon Amtsgericht lese. Davon muss sich kein anderer Amtsrichter überhaupt beeindrucken lassen.

    Unsere Eltern und Großeltern haben gewusst, dass Keller zum Lagern von Kohlen, Kartoffeln, Brennholz und Eingemachtem gedacht sind. Nicht zum Einlagern von Campingartikeln, die vielleicht nicht ganz trocken waren.

    Da aber jeder/jede Deutsche sein Glück vor Gericht versuchen kann, bleibt dir der Weg zur Klage unbenommen.

  • Ahhhhhh ja...Tut mir leid, kenne mich in Sachen Gerichte nicht Aus....Dachte, das ist so etwas wie nen Gundsatzurteil...:(

    Wo wir von Kartoffeln und Eingemachtem und Brennholz reden...Unsere Nachbarin lagert Kartoffeln und Brennholz in ihrem Keller und auch diese Sachen sind alle mit einem feinen Grünen Flaum überzogen...

    Dieser Keller scheint absolut unbenutzbar für jegliche Einlagerungen zu sein...Sogar der Sattel meines Fahrrades war angeschimmelt...:mad:

    Fakt ist, daß dieser Keller in meiem Mietvertrag steht und ich diesen mit meiner Miete mit bezahle und in keinster Weise nutzen kann.:mad:

    Wir haben uns extra eine Wohnung mit Keller gesucht, weil man eine ganze Campingausrüstung nicht in der Wohnung lagern kann...

    Das is doch echt zum verzweifeln...:(

  • Dine666:

    Wie schön, dass Du Deine Frage aus Posting #1 bereits im Posting #4 selbst beantwortet hast.

    Naja, laut Mainschwimmer kann man das Urteil ja nicht verallgemeinern...:-(

    Is doch alles Mist...:(

  • Is doch alles Mist...:(


    Nein, sondern feucht und/oder verschimmelt oder bald verrostet.
    Ich würde mal nachschauen, ob nicht zwei Fenster an gegenüberliegenden Hausseiten etwas zu öffnen sind, um Luftaustausch herbeizuführen.

  • Diese sind bereits geöffnet, aber nur im Herbst/Winter, wenns net warm draussen ist...Daran scheint es also net zu liegen... :(

    Ich kann nur hoffen , das sich der Schimmel nicht weiter in die Wohnungen zieht...

    Weil für die Hausverwaltungist mit den Worten : "Die Keller sind nun mal feucht, da kann man nichts machen." alles erledigt ist...
    Aber Schimmel ist gesundheitsgefährdend, auch wenn es erst mal nur im Keller ist.

    Tolle Hausverwaltung. Die unternehmen warscheinlich erst dann was, wenn der Schimmel sich in die Wohnungen vorgearbeitet hat...

  • Dine666:

    "Diese sind bereits geöffnet, aber nur im Herbst/Winter, wenns net warm draussen ist..."
    Das ist richtig, denn, wenn sommerlich warme Luft an die kalten Källerwände stossen würde, würde sie Feuchtigkeit auskondensieren.

    "Tolle Hausverwaltung. Die unternehmen warscheinlich erst dann was, wenn der Schimmel sich in die Wohnungen vorgearbeitet hat..."
    Nein, wenn Mieten gemindert werden...:D

  • Zitat

    Wo wir von Kartoffeln und Eingemachtem und Brennholz reden...Unsere Nachbarin lagert Kartoffeln und Brennholz in ihrem Keller und auch diese Sachen sind alle mit einem feinen Grünen Flaum überzogen...

    Ja und? Kartoffeln lagern gerne in feuchten, kühlen Kellern. Noch nie davon gehört?

    Zitat

    Ich kann nur hoffen , das sich der Schimmel nicht weiter in die Wohnungen zieht...

    Das wird nicht passieren. Vor vielen Jahren gab es praktisch nur feuchte Keller, die Wohnungen waren aber alle schimmelfrei.

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