Beiträge von Mainschwimmer

    Was ist denn bei dir anders als bei dem TE? Wenn hier eine Rechtsberatung erlaubt wäre, könnte man jeden Fall einzeln behandeln. Da Rechtsberatungen aber nur Anwälten und Mietervereinen erlaubt ist, solltest du zum Amtsgericht gehen, dort einen Beratungsschein beantragen und damit dann zu einem Anwalt für Mietrecht.

    Und beim nächsten Mal eröffne bitte einen neuen Thread und klemm deine Frage nicht einfach an einen anderen an.

    Wenn die Baugenossenschaft diese Wohnung an die genannten Personen vermietet kannst du im Vorfeld nichts dagegen unternehmen.

    Sollten sich deine Befürchtungen bewahrheiten, dann kannst du nur den Vermieter darüber informieren und im Falle einer starken Lärmbelästigung die Miete mindern. Aber erst dann und nicht vorher.

    Hallo Linda,

    wer soll diesen Aufsatz lesen? Hast du vergessen, dass du in der Schule gelernt hast, dass Absätze nötig sind, um einen solch großen Text lesbar zu machen.

    Und dann wäre es auch schön, wenn du deine Probleme in kurzer, knackiger Form schilderst. Deine Empfindungen dem Vermieter gegenüber musst du nicht extra schreiben, hier sind Fakten gefragt, nichts als Fakten.

    Ja natürlich muss ich das denken! Wenn du aber nicht in der Lage bist, dich bei deinem Vermieter durchzusetzen, dass seine Angaben die Temperatur des Wassers betreffend, nicht zutreffend sind, dann frage ich mich ernsthaft, was du hier erwartest?

    Soll jemand aus dem Forum deinem Vermieter einen Brief schreiben, dass ab 22:00 Uhr anstatt heißem nur noch lauwarmes Wasser in der Leitung ist, oder was erwartest du? Wenn du nach Prozenten für die Mietminderung suchst, dann frage Google. Dort gibt es Urteile zu Wohnungsmängeln nachzulesen. Ich jedenfalls habe keine Lust, dir die Arbeit abzunehmen.

    1. Kein Vermieter muss Nachmieter akzeptieren, die der ausziehende Mieter anbringt, es sei, dass die Nachmieterstellung im Mietvertrag vereinbart ist. Also hier habt ihr schlechte Karten und werdet bis zum 31.03. die Miete bezahlen dürfen.

    2. Und noch einmal schlechte Karten, denn Wasserflecken an der Decke und anderswo berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung. Da muss schon mehr passieren, z.B. die ganze Decke einstürzen, oder die Bude abbrennen.

    Bevor du hier weiter endlose Mails deines Vermieters einstellst, prüfe doch zuerst einmal um Mitternacht, ob du warmes Wasser in der Leitung hast. Denn wenn der Warmwassertank groß genug ist, können bedenkenlos mehrere Mieter auch nach 22:00 Uhr duschen. Es dauert halt nur etwas länger bis das warme Wasser an der Armatur ankommt.

    Zitat

    Ein Handwerker ist dann gekommen. Der ist zum Endschluss gekommen, dass eine dauerhafte Lösung sehr aufwändig wäre.

    Wo er Recht hat hat er Recht.

    1. müssten die kompletten Bodenfliesen weg und dann den Estrich mit Gefälle neu auftragen. Anschließend neu verfliesen.

    2. gehört dann der Abfluss unter dem Niveau der Bodenfliesen, damit das Wasser auch abfließen kann.

    3. ich würde mir die zusätzliche Arbeit mit dem Wasser schieben mit einer kleinen Minderung der Miete bezahlen lassen. Die Handwerker haben ganz einwandfrei Pfusch abgeliefert, der Bauherr hats nicht bemerkt. Also darf er dafür bezahlen.

    Zitat

    dass mein Flur 16m lang ist und sich kein Heizkörper drin befindet,

    Hast du eine Fabrikhalle oder eine Kaserne angemietet? Flure in Wohnungen haben in der Regel keine Heizkörper. Und was dir der Makler erzählt hat, kannste eh vergessen. Nur Schriftliches zählt, das gesprochene Wort ist nicht zu beweisen.

    Zitat

    Dachte man bekommt hier nen bisschen hilfe

    Klar kriegste die. Aber wenn du meinst, dass sich bei dem ausgelutschten Thema jemand voll reinkniet, dann hast du falsch gedacht.

    Eine individuelle Beratung bekommst du beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Hier gibt es tipps und Ratschläge, wie du dir selbst helfen kannst.

    Dieses Thema Lärm vom Nachbarn ist schon gefühlte 1.457 Mal auf der Tagesordnung gewesen. Darum ist es doch nicht zuviel verlangt, dass du dich mit wenigen Mausklicken über deine Rechte informierst.

    Google

    Solltest du nicht klicken und lesen können, dann wird sich hier bestimmt jemand finden, der dir dabei hilft.

    Zitat

    Es sah aus wie Flies

    Spezielles Toilettenpapier oder Slipeinlagen können so aussehen. Aber wenn es zutrifft, dass nur du an der Abwasserleitung hängst, dann dürfte die Suche nach dem Verursacher erfolgreich gewesen sein.

    Ööh, Heizkostenabrechnungen (auch für Warmwasser) werden zu 99,9% von externen Dienstleistern erstellt. Dabei wird für jeden Abnehmer eine Abrechnung erstellt. Diese Abrechnung erhält der Mieter. Was er nicht zu sehen bekommt ist die Gesamtabrechnung des Hauses.

    Zitat

    Treppenhausreinigung wurde auf der Eigentümerversammlung von 2009 beschlossen

    Wenn du Eigentümer bist, hättest du dagegen stimmen können. Bist du aber Mieter, dann gilt nur das, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Zitat

    ohne daß wir von der Hausverwaltung

    Die Hausverwaltung ist nur Vertragspartner der Eigentümer, für dich ist dein Vermieter zuständig. Und nur der.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!