ZitatLeider sind die drei Fragen noch offen geblieben.
Dann lese in meiner Antwort Punkt 3.
ZitatLeider sind die drei Fragen noch offen geblieben.
Dann lese in meiner Antwort Punkt 3.
ZitatOK,und sorry, nicht jeder versteht dieses Niveau der Ironie.
Niveau soll das sein? Dann aber unterstes, 2 cm über Gosse!
1. Bitte übergehe die Antwort meines "Vorredners". Der verwechselt dieses Forum nämlich mit der Bütt. Vielleicht ist er ja ein Jeck.
2. Informiere dich zusätzlich zu dem, das du bereits gefunden hast, im Mietrechtslexikon: Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
3. Lasse dich vom örtlichen Mieterverein, oder besser von einem Anwalt für Mietrecht über deine Rechte aufklären.
Kompromisse werden zwischen den Vertragspartner geschlossen, nicht in einem Forum.
Aber ich denke, dass der Vermieter keinen Grund hat, an der Heizkostenrechnung zu drehen. Verbraucht ist verbraucht!
Wenn der Wohnwert sinkt, muss auch die Miete sinken. Da spielt es doch keine Rolle, dass die anderen Wohnungen anderen Eigentümern gehören.
Dein Vermieter scheint ein Schlitzohr zu sein, richtig?
ZitatDie Kosten für die Reperatur liegen klar beim Vermieter.
Was lässt dich da so sicher sein? Hast du keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?
ZitatAber wer zahlt die Kosten für die entstandenen überhöhten Nebenkosten?
Stets der, der auch von der Wärme profitiert hat, also ihr.
ZitatWie sieht das rechtlich aus? Muss der Vermieter für die entstandenen Nebenkosten aufkommen oder ich?
Die Frage dürfte oben schon beantwortet sein.
Schauen Sie hier:
Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Mietminderung Gründe U - Z | Mietminderung-Tipps.de
Wenn Sie da nicht fündig werden, hilft Google mit der Suche nach "mietminderung bauarbeiten"
Zitatdas ist blödsinn
Und ich, sowie auch andere hier im Forum, stelle fest, dass du wohl Ahnung hast, aber nur ein bisschen.....und davon zuviel!
Geh doch lieber noch für den nächsten Auftritt in der Bütt üben.
Zitataber sehr wohl kann und natürlich auch darf.
Sag mal, hast du sonst keine Beschäftigung in irgendeiner Bütt, oder warum lässt du hier einen Lacher nach dem anderen los?
Das Ordnungsamt, egal in welchem Bundesland, ist für den ruhenden Verkehr auf öffentlichen Pläzen u.ä. zuständig. Dort dürfen die Mitarbeiter (Politessen, Sheriffs, etc.) Knöllchen verteilen. Aber schon für das Abschleppen eines Falschparkers (Behindertenparkplatz, Rettungsweg, o.ä.) muss die Polizei hinzu gezogen werden.
So, und jetzt rufst du beim Ordnungsamt an, weil du wegen eines dir bekannten Deppen nicht in die Garage fahren kannst. Was dann passiert, dürfte doch wohl klar sein, oder?
ZitatIst Ihnen da was entschlüpft?
Ich denke nicht, denn ich gehe davon aus, dass hier ein nicht qualifizierter Zeitmietvertrag vorliegt.
Darum habe ich ja auch geschrieben:
ZitatAußer es ist ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht, den hätte man abschließen können.
Da sich aber der TE noch nicht geäußert hat, ist erst Aufklärung nötig.
Nachtrag
ZitatWas muss ich tatsächlich machen und was übernimmt die Hausrat/Haftpflicht?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an deinem Eigentum, nicht an dem des Vermieters.
Deine Privathaftpflicht übernimmt Schäden, die du am Vermietereigentum verursacht hast. Z.B. Löcher im Bodenbelag, Brandlöcher im Teppichboden, u.ä.
ZitatSoweit ich das verstanden habe sind solche Vereinbarungen nicht rechtens oder?
Natürlich ist das rechtens. Was vom BGH beanstandet wurde, waren einzig die starren Fristen, die vom Mieter verlangten, dass er unabhängig vom Bedarf in starren Jahresfristen renovieren musste.
In diesem Fall wird auf den Grad der Abnutzung abgestellt. Darum muss der Mieter beim Auszug nur dort renovieren, wo es objektiv nötig ist. Unabhängig davon, wann er das letzte Mal den Pinsel geschwungen hat.
Das gibt dem Mieter also keinen Freibrief, die Wände in schwarz oder rot zu hinterlassen, auch wenn er die Wohnung besenrein übergibt.
Zitatein normaler Zeitmietvertrag geschlossen. Es ist kein qualifizierter Zeitvertrag
Dann ist dies ein unbefristeter Mietvertrag. Außer es ist ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht, den hätte man abschließen können.
ZitatKann ich dem Untermieter dennoch kündigen und muss ich das begründen?
Kündigen ja, begründen nein.
ZitatIst der Mietvertrag in diesem Punkt (Befristung ohne Grund) ungültig?
Nein, denn es ist dann ein ganz normaler unbefristeter Vertrag.
ZitatGilt § 549 denn das Zimmer war nicht möbliert?
Dann gilt die Frist von 3 Monaten, wie bei anderem Wohnraum auch.
ZitatWenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.
Das Amt muss und darf nicht mitspielen! In Vorleistung treten bedeutet, dass man dem Geld hinterher läuft und ein Gericht benötigt, dass den Abgeschleppten zur Zahlung verdonnert.
ZitatAnruf beim Ordnungsamt, die sollen bitte einen Abschleppdienst kommen lassen.
Was kümmert es das Ordnungsamt, wenn eine Garagenzufahrt auf privatem Gelände behindert wird? Nicht die Bohne!
Oh je, das nimmt doch langsam groteske Züge an. Wir streiten hier um Dinge, die wir dem TE mit Mühe und Not aus der Nase gezogen haben. Auf meine Bitte, einen Scan von der betreffenden Seite des Mietvertrages hochzuladen, geht er nicht ein.
Darum sollte man doch erst weiter diskutieren, wenn bekannt ist, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart ist. Denn ob die Person Rasen mäht, Schnee räumt, oder andere Aufgaben ausführt ist doch unter dem Begriff Hausmeister einzuordnen. Oder sehe ich das wieder mal falsch?
Darum zuerst den Mietvertrag gemeinsam mit der Betriebskostenabrechnung hochladen und schon sieht man klarer.
ZitatIch dachte dass man hier im Forum Antworten bekommt mit denen man weitere Schritte einleiten kann. Wie es Aussieht scheiben hier " Besserwisser " unsachgemäße Sachen von denen keine hilfreich sind.
Bevor man solche patzige Antwort gibt, sollte man sich mit dem Sinn und Zweck eines Forums auseinandersetzen. Sich anmelden, eine Frage stellen und dann nur noch abwarten bis die Antworten, wenn möglich in Textform, eintreffen, die man dann an den Vermieter weiter reichen kann, haut einfach nicht hin.
Deine Anfrage war in den letzten Wochen gefühlte xxx Male hier im Forum. Ob es dabei um Schimmel, Zugluft, lauwarme Heizkörper o.ä. ging ist doch zweitrangig. In allen Fällen ist es ein Mangel, der den Wohnwert einer Wohnung sinken lässt. Wie man sich da als Mieter richtig verhält und welche Möglichkeiten es gibt, wurde garantiert schon Hunderte Male erklärt.
Und dann gibt es hier, wie in jedem anderen Forum auch die FAQ.
wenn du dich dort mal durchklickst, wirst du erkennen, wie die Suche nach Beiträgen und Themen funktioniert.
Und noch einmal, hier bekommst du Ratschläge. Wenn das nicht reicht, dann gibt es im Netz reichlich Anwaltsseiten, die für einen festen Betrag rechtssichere Auskünfte geben.
Zitatsonderkündigung? wen ja welcher der gründe ist passend?
Wie ich das sehe, keiner. Wenn aber der Wohnwert sinkt, hat der Mieter das Recht die Miete entsprechend zu mindern:
Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Ansonsten Kündigungsfrist 3 Monate.
Wenn man sich aus dem Haus, bzw. der Wohnung aussperrt gibt es überall Schlüsselnotdienste, die mit mehr oder weniger Aufwand Türen öffnen. Der beschriebene Service dieses Unternehmens übernimmt andere Aufgaben, vom Türen öffnen habe ich nichts gelesen. Oder ich habe es übersehen.
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