Hier findest du die Antwort:
Beiträge von Mainschwimmer
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eine eMail geschrieben haben mit einer Aufstellung der Mängel in der Wohnung,
Solche Dinge teilt man auch nicht per Mail, sondern immer per Einwurfeinschreiben mit. Dann hat man wenigstens den Beweis dafür, dass man den Brief abgeschickt hat. Ein Mail stellt keinen Beweis dar.
Zitatob die Wasserkosten durch diese Zeilen gedeckt sind oder nicht
Das weiß man erst, wenn die jährliche Abrechnung der Betriebskosten kommt. Dort sieht man, welche Kosten abgerechnet werden und welche nicht. Die monatliche Zahlung ist lediglich eine "Hausnummer", wie man so sagt.
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Und warum fragst du nicht zuerst bei der Hausverwaltung,
oder soll jemand aus dem Forum das für dich übernehmen? -
Zitat
"Post von Herrn ... bitte bei Frau ... mit einwerfen"
Kann man es noch komplizierter machen, das Schild vielleicht noch beleuchten?
Wenn ich mir Post an eine Adresse schicken lasse, die nicht meine ist, dann steht auf dem Umschlag entweder
Hans Mainschwimmer
bei Veronika FitzOder
Veronika Fitz
z.Hd. Hans MainschwimmerOder
Hans Mainschwimmer
c./o. Veronika FitzNoch Fragen?
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Zitat
Aber warum fragst du nicht den Vermieter oder einen Nachbarn?
Üblicherweise fragt man zuerst dort! Und wenn du die Antwort nicht verstehst, melde dich bitte wieder hier.
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Das ist ein üblicher Vertrag, an dem es nichts auszusetzen gibt. Die Kleinreparaturklausel und auch die Klausel für die Schönheitsreparaturen sind auf aktuellem Stand. Also nicht zu beanstanden.
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Wenn man davon ausgeht, dass er nicht dort wohnt, dann hat sein Name auch dort nichts verloren.
Und die Sache mit den Postsendungen kann man auch anders lösen.
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Aber warum fragst du nicht den Vermieter oder einen Nachbarn?
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Jetzt hör mal bitte ganz genau zu.
Wir haben dir gesagt, wie die rechtliche Seite aussieht. Zur Untermauerung haben wir auf Seiten verlinkt, auf denen die Paragraphen zu finden sind.
Wenn du jetzt nicht in der Lage bist, deiner Vermieterin zu sagen, was Sache ist, dann gibt es nur noch eine Möglichkeit. Du wartest bis zum Jahre 2019, dann gibt es hier im Forum die Möglichkeit, dass es dir jemand vorsingt.
Ein wenig mehr Interesse musst du schon zeigen und die angebotenen Hilfen auch lesen und verstehen.
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Dein Mietvertrag endet am 30. April. Was deine Vermieterin meint ist Mumpitz. Aber einen Nachmieter muss sie nicht akzeptieren, außer es ist im Mietvertrag vereinbart.
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Zitat
Mietverhältnisses frühstens zum 31.08.2011
Das ist der wichtigste Satz.
Dies ist ein Mietvertrag mit Kündigungsauschluss für ein Jahr, also jederzeit mit dreimonatiger Frist kündbar. Das mit den 47 Monaten ist lediglich ein Hinweis, dass der Verzicht auch so lange sein könnte.
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Wenn in deinem Mietvertrag zu lesen ist, dass für beide Seiten ein Kündigunsausschluss über 1 Jahr besteht, dann ist das gültig.
Hier eine Erklärung: Mietrecht: Kndigungsverzicht
Wenn dieser Verzicht nicht in dieser Form vereinbart wurde (der komplette Wortlaut wäre hilfreich), dann kann dieser Vertrag mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
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Zitat
anderen Wohnungen dürfen natürlich NICHT vom gleichen Vermieter sein
Das war einmal, unten ein Auszug aus der Website des Berliner Mietervereins:
Vergleichswohnungen
Die einfachste - für den Mieter aber gefährlichste - Begründungsmöglichkeit ist der Hinweis auf die Miethöhe in drei vergleichbaren Wohnungen. Bei Begründungen dieser Art ist besondere Vorsicht geboten. Denn die Miete von drei Vergleichswohnungen stellt in der Regel nicht die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Erfahrungsgemäß suchen sich Vermieter nach Möglichkeit solche Vergleichswohnungen heraus, die besonders teuer vermietet worden sind.
Der Vermieter kann seine Mieterhöhung auch mit Wohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand begründen; die Wohnungen können sogar im selben Haus liegen.
Der Vermieter ist verpflichtet, die im Mieterhöhungsschreiben angegebenen Vergleichswohnungen genau zu beschreiben. Dazu genügt es im Regelfall, dem Mieter Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoss und Quadratmeter-Preis zu geben. Grundsätzlich dürfen die Vergleichswohnungen kleiner oder größer sein als die Wohnung des Mieters. Entscheidend ist die Angabe des Quadratmeter-Preises.
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Zitat
Welche Voraussetzungen gelten für eine "individuelle Vereinbarung"
Individuell bedeutet, dass dieser Vertrag von beiden Seiten ausgehandelt und in einem Schriftstück (z.B. als Anhang) festgelegt wurde. Einfügungen in einem Formularvertrag sind keinesfalls individuelle Vereinbarungen.
Individualvereinbarungen: Der Mieter hat Mitspracherecht! | Schreurs Immobilien Blog
Da es in deinem Fall nur um die Auslegung der Verlängerungsklausel geht, ist es angeraten, diesen Vertrag einem versierten Anwalt zur Prüfung vorzulegen.
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Den Schaden, den der Vermieter
Falscher Fehler? Soll Mieter heißen, richtig?
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Diese Frage sollte besser die Privathaftpflicht des Mieters beantworten, falls vorhanden.
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warum sollte dann z.B. in §573a Abs 2 expliziert auch der Wohnraum innerhalb der eigenen Wohnung aufgeführt sein?
Weil es Untermietverhältnisse mit mehr als einer Person gibt.
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Wenn du mit der einen Vergleichswohnung nicht einverstanden bist, dann weise das Mieterhöhungsbegehren zurück. Dann muss dein Vermieter sich noch einmal auf die Suche machen.
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Warum bist du eigentlich so scharf darauf, jetzt schon zum Anwalt zu rennen? Warte doch erst einmal ab, was der Exvermieter und sein Anwalt so alles an Argumenten (Lügen) vorbringen. Erst dann ist ein Anwalt für dich nötig.
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