ZitatPosten Ererbauzinsen.
Wenn damit Erbbauzinsen gemeint sind, dann sind diese Kosten tatsächlich nicht umlegbar.
Wenn keine weiteren Fehler in der Abrechnung erscheinen, dann rechnet man den strittigen Betrag heraus, teilt das dem Vermieter/Rechnungsersteller mit und überweist den unstrittigen Teil.