Verzicht auf Mieterhöhung nach Modernisierung aus eigener Tasche

  • Liebe Mietexperten,

    die rechtliche Lage zu meinem Problem ist, befürchte ich, eindeutig, doch ich möchte mich darüber hier vergewissern, bevor ich einer Mieterhöhung meiner Wohnungsbaugenossenschaft schriftlich zustimme.

    Diese wird seitens der Genossenschaft mit dem allgemeinen Mietspiegel und mangelnder bisheriger Wirtschaftlichkeit begründet (jedoch nicht mit baulicher Aufwertung an meinem Wohnobjekt!)und hat darin in §558 BGB wohl auch eine rechtliche Grundlage. An sich wäre die höhere Miete auch noch verkraftbar, ABER:

    Ich habe kürzlich aus eigener Tasche den uralten Teppichboden (in dem sich bei den Arbeiten sogar Würmer fanden) der Vormieter entfernt und für mehrere hundert Euro, von der Arbeitszeit gar nicht zu reden, neuen Laminatboden verlegt - also die Wohnung damit deutlich in der Wohnqualität aufgewertet.

    Nun steht zwar in der Modernisierungsvereinbarung mit der Genossenschaft, die ich unterzeichnet hatte, dass ich mit meiner Unterschrift auch von Ansprüchen auf Kostenerstattung absehe. Doch gibt es vielleicht eine Rechtssprechung dazu, ob ich damit vielleicht Anspruch auf Verzicht auf Mieterhöhung seitens der WBG habe, solange bis sich meine Investition "amortisiert" hat?

    Bsp.: 500 € Kosten aus eigener Tasche bei Mieterhöhung von 20 € macht 25 Monate länger auf dem alten Mietniveau, bevor die Erhöhung greift. Denn diese Beibehaltung der bisherigen Miete wäre ja streng genommen kein Schaden bzw. Kosten, die der WBG entstehen.

    Ginge sowas nur aus Kulanz der WBG oder hätte ich nach dieser Teilrenovierung auch eine rechtliche Grundlage?

    Bin auch Eure Meinungen gespannt und für Ratschläge dankbar!

  • Hallo imani,
    ob man das so miteinander vermengen kann, bezweifele ich.
    Ich würde dem Vermieter diese Fakten schreiben und bitten, die Mieterhöhung etwas später erst wirksam werden zu lassen.

  • Zitat

    Ginge sowas nur aus Kulanz der WBG oder hätte ich nach dieser Teilrenovierung auch eine rechtliche Grundlage?

    Das wäre nur auf dem Weg der Kulanz möglich, denn der Mietspiegel nimmt keine Rücksicht darauf, dass der Mieter einen Laminatboden verlegt hat.

  • Eine Angleichung an den Mietspiegel ist die eine Sache.
    Ihre Modernisierung, auch mit Genehmigung der Genossenschaft, was Sie wohl hoffentlich getan haben, wieder eine andere.

    Wie bereits geschrieben, sollten man Beides nicht vermengen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!