ZitatJetzt die frage ist da schon eine mietminderung angebracht oder nicht?
Und dadurch meinst du, dass es nicht mehr durchs Fenster zieht, oder was?
Hast du dem Vermieter den Mangel schriftlich mitgeteilt?
Hast du ihm einen Termin für das Warmwasser gesetzt?
Bevor ich noch weitere Fragen stelle, die du dann mit Nein beantworten wirst, hier Seiten, auf denen du dich schlau lesen kannst:
Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Aber, das mit der Mietminderung für das Fenster wirst du wohl vergessen können. Außer die Undichtigkeit ist während deiner Mietzeit eingetreten. War das Fenster schon bei Einzug alt und undicht, hättest du die Wohnung nicht anmieten dürfen.
Lies dich hier mal ein: § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme