Auszug: Muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen?

  • Hi Leute,

    ich habe meinen im Jahr 2005 geschlossenen Mietvertrag gekündigt und möchte nun wissen, ob ich die Schönheitsreparaturen wirklich durchführen muss, die im Mietvertrag vorgegeben werden. Nach den vielen BGH-Urteilen der letzten paar Jahre habe ich einfach den Durchblick verloren, was meine Rechte als Mieter diesbezüglich angeht.

    Der besagte Mietvertrag scheint einer dieser Standardmietverträge in Formularform zu sein, wo man nur noch bestimmte Sachen ausfüllen oder hier und da ein Häkchen setzen muss. Eingezogen bin ich wie gesagt 2005.

    Nun zum eigentlichen Vertragstext. In $ 3 Abs. 5 heißt es:

    Regelmäßig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
    * in Küchen, Bädern und Duschen alle _3_ Jahre,
    * in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle _5_ Jahre,
    * in anderen Nebenräumen alle _7_ Jahre.

    Dabei wurden mit einer Schreibmaschine die Zahlen "3", "5" und "7" vom Vermieter in das Formular eingetragen. Zusätzlich wurde rechts neben den drei Punkten des obigen Satzes vom Vermieter mit einem Stift eine die drei Punkte umfassende geschweifte Klammer gezeichnet, deren Spitze auf die vom Vermieter mit einer Schreibmaschine verfasste Anmerkung "bzw. spätestens bei Ende der Mietzeit, je nachdem, was zuerst eintritt" zeigt.

    Nun also meine Frage: Ist so eine Formulierung nach heutiger Rechtsprechung noch wirksam? Mit anderen Worten: Muss ich bei Auszug die Schönheitsreparaturen vornehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Martin

  • Aus meiner Sicht ist das eine starre Fristenregelung und ist ungültig (BGH-Urteil). Besenrein genügt!


    ... und ohne Beschädigungen.
    Er hat ja nicht geschrieben, WIE er die Mietsache seinerzeit übernommen hat. Eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen.

  • Ich habe die Wohnung damals vom Vormieter übernommen. Dieser war Erstmieter und hat erst 1 Jahr drin gewohnt, so dass es nichts zu renovieren gab. Alles was ich tun musste war, meine Möbel reinzustellen und fertig.

    Was mich an der Formulierung des oben beschriebenen Satzes des Mitvertrages stört ist "Regelmäßig ... werden fällig". Kann man das gleichsetzen mit "in der Regel ... werden fällig"? Falls ja, ist das vielleicht sogar wirksam...

    Martin

  • Guten Tag,

    Laut meines Mietvertrages muss ich bei Auszug aus der Wohnung die sogenannten Schönheitsreparaturen durchführen. In wie weit ist dies rechtens? Im folgenden der Auszug aus dem Mietvertrag. Dazu muss noch erwähnt werden das die farben an den Wänden kräftig sind und nicht jedermann Geschmack.


    Mietvertrag:

    $15 Schönheitsreparaturen

    1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung die laufenden Schönheitsreparaturen fachgerecht nach Maßgabe der folgenden Ziffer 2 auf eigene Kosten vorzunehmen, es sei denn, unter §27 ist eine abweichende Vereinbarung getroffen. (dies ist nicht der Fall)

    2. Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen:

    -in Küchen, Bädern, Duschen, alle 3 Jahre
    -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Balkonen und Loggien, alle 5 Jahre
    -in anderen Räumen (wie z.B. Boden-, Keller-, Abstell- und Hobbyräumen sowie Garagen) alle 7 Jahre.

    3. Von den in Ziffer 2 genannten fristenzeiträumen kann während der Mietzeitabgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert.

    4. Die Gewähr, dass die Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern, übernimmt derjenige Vertragspartner, der sie vorzunehmen hat.
    Die Schönheitsreparaturen umfassen sämtliche Anstriche, das Tapezieren, die Fußbodenpflege und dergleichen einschließlich der Innenseiten aller Außenfenster und Außentüren, soweit es sich nicht um Kunststoff- oder Aluminiumelemente handelt.
    Vor dem Neuanstrich sind Decken- und Wandflächen abzuwaschen. Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Beläge dürfen nicht überklebt werden. Rauhfaser- und Strukturtapeten dürfen nur mit einer nicht füllenden Dispersionsfarbe waschbeständig gestrichen werden (Mindesanforderung). Fenster, Türen und Fußleisten müssen vor der Lackierung vorgestrichen sein. Stoßstellen und Unebenheiten sind auszuspachteln. Schorfige und gerissene Altanstriche müssen abgelaugt werden oder abgebrannt werden. Heizkörper und Rohrleitungen sind nur mit Heizkörperlackfarbe zu streichen. Auf eine ausreichende Schutzlackierung bei Holzfußböden und Pflege der Parkettflächen mit Bohnerwachs wird ins besondere hingewiesen.
    Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf nicht von einer üblichen Ausführungsart abgewichen werden. Der zur Durchführung der Schönheitsreparaturen Verpflichtete ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

    5. Der Vermieter kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mieter die fälligen Schönheitsreparaturen nicht durchführt und ihm hierführ eine Frist gesetzt wurde oder eine Fristsetzung nach den gesetlichen Vorschriften entbehrlich war.

    6. Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffer 2 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit Mietbeginn bzw. seit der letzte Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffer 2, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchführt.
    Die höhe dieses Kostenersatzes wird anhand eines Kostenvoranschlages eines anerkannten, ausgewählten Fachbetriebes des Malerhandwerks über die üblicherweise bei der Renovierung der Mieträume anfallenden Schönheitsreparaturen ermittelt. Sie entspricht dem Verhältnis der in Ziffer der 2 festgesetzten Fristen für die Durchführung der Schönheitsreparaturen und der Wohndauer seit Mietbeginn bzw. seit den zuletzt durchgeführten Schönheitreparaturen.

    Danke vorab!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Pjero

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