Unberechtigte Schadenersatzforderung - Anwaltskosten

  • Wir liegen nun seit Wochen im Streit mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir haben von unserem ehemaligen Vermieter eine Schadenersatzforderung erhalten, die einige Posten enthielt, bei denen ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt wurde, dass diese aus seiner Sicht in Ordnung waren.

    Da er seit unserer Kündigung immer wieder mit Lügen und unberechtigt hohen Kostenvoranschlägen (u.a. was die Wandgröße betraf) kam und wir das Gefühl hatten betrogen zu werden, haben wir uns dazu entschlossen seine Forderung zunächst zu ignorieren.

    Auf telefonische Nachfrage warum wir denn nicht bezahlt haben, haben wir ihm keine Auskunft erteilt und er hat mit einem Rechtsanwalt gedroht. Im Schreiben von seinem RA war wieder die unberechtigte Endsumme ausgewiesen, offenbar wurde da wieder nichts geprüft. Dementsprechend haben wir uns auch einen Rechtsanwalt gesucht. Mittlerweile hat unser ehemaliger Vermieter zugegeben, dass seine Forderung "versehentlich" Posten enthielt, die wir nicht zahlen müssen.

    Nun zu meiner Frage: Aufgrund der hohen Schadenersatzforderung hat es sich für uns "gelohnt" einen Anwalt einzuschalten, was wir bei der gerechtfertigter niedrigen Endsumme sicher nicht getan hätten. Sind wir deshalb berechtigt die Kosten, die uns durch unseren RA entstanden sind, von der noch ausstehenden Zahlung an unseren Vermieter abzuziehen?

  • Leider hat Ihre Frage mit Mietrecht nur indirekt zu tun. Ob Kostenforderungen von Anwälten rechtens sind oder nicht, das erfahren Sie am besten bei Ihrem Anwalt.
    Hier findet keine Rechtsberatung statt.

  • Dementsprechend haben wir uns auch einen Rechtsanwalt gesucht. Mittlerweile hat unser ehemaliger Vermieter zugegeben, dass seine Forderung "versehentlich" Posten enthielt, die wir nicht zahlen müssen.


    Wie schon geschrieben, wendet Euch an Euern Anwalt. Er könnte ja auch mal prüfen, ob nicht der § 263 StGB zur Anwendung kommen könnte.

  • Zitat

    Sind wir deshalb berechtigt die Kosten, die uns durch unseren RA entstanden sind, von der noch ausstehenden Zahlung an unseren Vermieter abzuziehen?

    Nein, natürlich nicht! Du hättest es auf einen Gerichtsbeschluss ankommen lassen sollen, dann hätte das Gericht die Kosten entsprechend verteilt.

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