ZitatDann stellt ihm einen Herd und eine Spüle hin und der Fall ist gegessen.
Was dürfte damit
und
ZitatEure komplette Kücheneinrichtung nehmt ihr dann aber mit.
wohl gemeint sein? 3x darfst du raten.
ZitatDann stellt ihm einen Herd und eine Spüle hin und der Fall ist gegessen.
Was dürfte damit
und
ZitatEure komplette Kücheneinrichtung nehmt ihr dann aber mit.
wohl gemeint sein? 3x darfst du raten.
ZitatKurz nach Einzug bot sich unser Vermieter an, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 900 € zu zahlen, da er für die Bereitstellung von Herd und Spüle zuständig wäre.
Dann stellt ihm einen Herd und eine Spüle hin und der Fall ist gegessen. Eure komplette Kücheneinrichtung nehmt ihr dann aber mit.
Engagiere eine Arbeitslosen, der die Anschlüsse ständig im Auge hat. Oder installaliere ein Videokamera mit Bewegungsmelder, dann hast du den Strom/Wasserdieb auch sofort digital gebannt.
Und jetzt überlege mal, was deine Frage mit Mietrecht zu tun hat.
Na und?
Die 170,- Euro sind nur in der falschen Zeile. Und da steht auch ganz deutlich, dass Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung zu zahlen sind.
Oh Herr lass Hirn regnen!
Schon mal drüber nachgedacht, dass sich der Vermieter in der Zeile geirrt hat, oder habt Ihr eine Garage angemietet, die mehr als 50% der Miete für die Wohnung kostet?
Und wenn du wissen willst, was rechtens ist und was nicht, frag einen Richter.
Zitathiermit Fristlos zum sofortigen Zeitpunkt das Mietverhältnis ....
Dieser Termin nennt sich fristlos (sofortige Kündigung), da muss kein Datum genannt werden.
Wenn du so dumm warst und ohne Gegenleistung (z.B. in €) unterschrieben hast, die Wohnung in Rauhfaser zu tapezieren, dann frage ich mich ernsthaft, warum du das nicht machen willst.
Zitatgeht es bei meinem thema nur um klagen? haben wir kein recht auf eine warme wohnung?
Und wenn du auch ein Problem hast, dann beginne dafür einen neuen Thread. Es geht nicht an, dass du einen fremden Beitrag dazu benutzt, um deine Frage zu stellen.
Auf eine Eingangsfrage kann man antworten, wenn man dazu etwas zu sagen hat. Eigene Fragen und Probleme schildert man in einem eigenen Beitrag!
ZitatMit dem Vermieter darüber zu Sprechen ist aussichtslos,er ist sehr "temperamentvoll",droht immer gleich mit Kündigung.
Und das kann ich erst recht nicht verstehen. Die Kosten für die Eichung sind nämlich umlegbar und belasten den Vermieter überhaupt nicht.
Wobei keine Wasseruhr heute nachgeeicht wird, die werden gegen neue getauscht, weil das preiswerter ist.
Zitatund die letzte Eichung offenbarte die Jahreszahl 1981 (Ersteichungsjahr)!
Das dürfte der Hauptwasserzähler gewesen sein, richtig? Auf diesen Zähler hat der Vermieter keinen Einfluss, der gehört dem Wasserwerken (Stadtwerke) und wird von denen gewartet.
Dass die Stadtwerke einen Zähler 30 Jahre lang ohne Nacheichung betreiben, kann ich nicht glauben.
ZitatDer Wasserhahn ist ebenfalls kaputt und läuft seit Tagen
Nur so zum Nachdenken. Ich bin seit 1966 Mieter und habe in dieser Zeit niemanden gebraucht, der mir einen Wasserhahn repariert.
Und nicht nur unter dem Gesichtspunkt, dass solche Peanuts heute zu den Kleinreparaturen gehören, die dann in der Regel der Mieter bezahlen darf.
ZitatWohne seit 1.6.2012
Bitte etwas genauer, nicht die Uhrzeit sondern das Jahr.
ZitatDer Vermieter hat auch im letzten Gespräch deutlich gemacht, dass wenn wir "Ärger" machen, schön weiter zahlen dürfen. Regelrechte Erpressung, weil er weiss dass wir in Kontakt mit unseren Nachbarn stehen und diese all die Probleme bestätigen können.
Was ist daran Erpressung, wenn der Vermieter auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht. Und die Stellung eines Nachmieters ist tatsächlich Kulanz und keine Selbstverständlichkeit.
Schlimm, ganz schlimm!
Aber da gibt es doch Fernsehsender, die nachmittags Krawallprogramme laufen haben, die suchen doch immer wieder neues "Futter" für die Glotze.
Zitataber dann verlaengert sich die Kuendigungszeit um weitere 3 Monate.
Nochmal 3, dann wären das ja 9 Monate?
ZitatHat jemand Erfahrung ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?
Nur zu zeige ihn an! Ich frage mich nur, wo und bei wem das passieren soll? Bei Körperverletzung müsste die Staatsanwaltschaft tätig werden. Glaubst du wirklich, dass man dort tätig wird?
Warum fragst du nicht deinen Anwalt, was du machen sollst, anstatt den großen Aufstand zu machen? Und warum hast du nicht schon längst ein neues Zimmer gesucht/gefunden? Fehlt dir dann der Stress mit deinem Vermieter?
Wenn beide im Mietvertrag stehen, dann können nur beide den Vertrag mit der gesetzlichen Frist kündigen. Dem Vermieter kann es egal sein, ob du zahlen kannst oder nicht. Er holt sich das Geld vom dem/der, die Knete hat.
Und die, die die Miete bezahlt hat, holt sich deinen Anteil dann von dir, notfalls mithilfe des Gerichts.
Zitatda ich kein Rechtsanwalt bin.
Ich bin auch keiner.
Zitatund auch die Meinung meines Maklers.
Und der ist auch kein RA.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du doch Zugang zu deinem Zähler und den Sicherungen. Durch die Fummelei des "Technikers" ist die Hauptsicherung des Hauses rausgeflogen. Und ob du zu dieser Sicherung rund um die Uhr Zugang haben musst, dürfte der Knackpunkt sein.
Da du gemerkt hast, dass Telefonate oder ähnliches nichts bringen, ab sofort nur noch schriftlich zur Behebung der Mängel auffordern. Bei wichtigen Dingen auch per Einschreiben.
Zum Thema Briefkasten habe ich das hier: Mietrecht: Anspruch des Mieters auf einen Hausbriefkasten
ZitatJedenfalls habe ich ein Schreiben aufgesetzt indem ich der Zahlung der Rechnung widerspreche mit oben genannten Gründen. Nun mal abwarten wie das weiter geht.
Das Schreiben ist aber an die Firma gerichtet, die den Herd nicht reparieren konnte, richtig?
ZitatAber rein rechtlich muss mir der Zugang zu meinen Sicherungen rund um die Uhr möglich sein?!
Wenn du dich damit so gut auskennst, dann wird es dir nicht schwer fallen, dieses Recht auch zu erstreiten.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!