Nebenkosten Wichtig

  • hallo

    wir sind in eine neue wohnung gezogen und haben vom alten vermieter gestern die nebenkostenabrechnung bekommen
    wir zahlten auch 600 euro kaution vor einem jahr....
    wir hatten ein guthaben von 45 euro was uns der vermieter überwies...nun meine frage...wir haben heute erst gesehn das im mietsvertrag gar keine nebenkosten aufgeführt snd.....zwar die grundmiete 300 euro plus 170 euro ..diese stehn in der rubrik tiefgarage/garage.....was anderes steht nicht im mietsvertrag auch nicht für was die 170 euro sind..aber in der abrechnung ist alles aufgeführt wofür er geld möchte..allgemeinstrom, müll, grundsteuer, hausverwalter, heizung, warmwasser, gebäudeversicherung gartenpflege....wir wohnten in einem mehfamilienhaus........
    weiss jemand ob das rechtens ist, da diese dinge nicht im mietsvertrag stehen ( haben es leider erst gestern gesehn das dort nix aufgeführt ist

    lieben gruß
    torsten

  • Oh Herr lass Hirn regnen!

    Schon mal drüber nachgedacht, dass sich der Vermieter in der Zeile geirrt hat, oder habt Ihr eine Garage angemietet, die mehr als 50% der Miete für die Wohnung kostet?

    Und wenn du wissen willst, was rechtens ist und was nicht, frag einen Richter.

  • Na und?
    Die 170,- Euro sind nur in der falschen Zeile. Und da steht auch ganz deutlich, dass Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung zu zahlen sind.

    Sehe ich auch so !

    Oder anders herum. Sie haben ein Guthaben von 45 € zurückerstattet bekommen. Für was denn eigentlich, wenn Sie keine Nebenkosten gezahlt haben. Etwa von der Garagenmiete ?

    Ich denke schon, dass hier alles dem Grunde nach seine Richtigkeit hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (10. März 2012 um 14:16)

  • Im vertrag steht (sinngemäß): Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung.
    In dieser Verordnung ist genau geregelt, was an Nebenkosten umgelegt werden kann.

    Wenn du deinen Vertrag jetzt wortwörtlich nehmen willst und auf den Zeilenfehler bestehen willst, so ändert dies nichts daran, dass du die Nebenkosten zu zahlen hast.
    Lediglich die bereits gezahlte Vorauszahlung würde sich auf 0,- Euro reduzieren. Überleg mal, was für eine hohe Nachzahlung in dem Fall auf dich zukäme.

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