Die Küche, in mittlerem Blau gestrichen, soll nun komplett von Mieter A und B renoviert werden. Müssten die Mieter dieses tun?
Der Gesetzgeber spricht mittlerweile von dezenten Farben. Ob ein mittleres blau dazu zählt, will ich bezweifeln.
Auch der Backofen soll angeblich sehr verschmutzt sein. Müsste dieser auch von Mieter A und B geputzt werden?
Wieso angeblich? Rückstände vom Backen und Grillen hinterlässt man nicht!
Im Schlafzimmer gibt es eine Esprit Tapete, diese ist schwarz und weiss gestreift. Müsste diese auch entfernt / renoviert werden?
Auch wenn Sie persönlich von Jette Joop stammen würde, neutral ist sicherlich etwas anderes.
Die Terrasse ist voll von Unkraut, da Mieter A und B seit Januar 2012 diese fiktive Wohnung nicht mehr bewohnen. Müssten Mieter A und B die Terrasse entkrauten?
Dumme Frage, natürlich nicht. Der Vermieter muss nur etwas abwarten. Spätestens zum 1. Advent dürften die Wildkräuter verendet sein.
Vermutlich gibt es eine Vereinbarung zwischen Mieter A und B und deren Vormietern, in denen Mieter A und B die Vormieter von den Renovierungs- und Instandsetzungspflichten entbinden.
Mit Vermutungen kommt man im Mietrecht nicht sehr weit. Hier zählen Fakten - Fakten - Fakten.