Hallo,
ein fiktiver Fall:
Mal angenommen, Mieter A u. B., ein Pärchen, beziehen eine Wohnung von Vermieter C am 01.07.2010.
Nun, weil A und B sich getrennt haben, haben sie fristgerecht zum 31.05.2012 gekündigt und von Vermieter C eine Bestätigung hierfür bekommen.
Nun nehmen wir mal an, es kommt erst am 08.06.2012 zu einer vorläufigen Übergabe der Wohnung, weil Vermieter C noch auf Kur war.
Die Küche, in mittlerem Blau gestrichen, soll nun komplett von Mieter A und B renoviert werden. Müssten die Mieter dieses tun?
Auch der Backofen soll angeblich sehr verschmutzt sein. Müsste dieser auch von Mieter A und B geputzt werden?
Im Schlafzimmer gibt es eine Esprit Tapete, diese ist schwarz und weiss gestreift. Müsste diese auch entfernt / renoviert werden?
Die Terrasse ist voll von Unkraut, da Mieter A und B seit Januar 2012 diese fiktive Wohnung nicht mehr bewohnen. Müssten Mieter A und B die Terrasse entkrauten?
Vermutlich gibt es eine Vereinbarung zwischen Mieter A und B und deren Vormietern, in denen Mieter A und B die Vormieter von den Renovierungs- und Instandsetzungspflichten entbinden.
Würde diese Vereinbarung greifen, so das Mieter A und B nun doch sämtliche Renovierungs- und Instandhaltungspflichten ausführen müssten?
Zu guter Letzt: Wem dieser Fall interessiert, der kann gerne sämtliche Kopien von Mietvertrag und Vereinbarung hier einsehen.
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