ZitatIch verstehe das bislang nach wie vor so, dass es keine Handhabe unsererseits gibt...
Außer du würdest in Hamburg wohnen:
ZitatIch verstehe das bislang nach wie vor so, dass es keine Handhabe unsererseits gibt...
Außer du würdest in Hamburg wohnen:
Zitatdie nachbarin neben uns betreibt hier sogar ein fotoattelier
Ob das genehmigt ist vom Vermieter?
ZitatWas gibt es für Vorschläge hierzu ??? DANKE.
Keine Wohnung in solch einer Anlage mieten. Die Kosten für Gartenpflege, Hausmeister, Fahrstuhl, usw. läppern sich ganz schön zusammen und müssen von den Mietern getragen werden.
Dann betrifft die Erhöhung nach Mietspiegel genau deine Miete, nämlich die Nettomiete.
Rückfrage: Bezahlst du eine Nettomiete plus Betriebs(neben)kosten oder hast du eine Bruttomiete?
Zitatsowie der Innenseiten von Fenster und Außentüren.
Da steht es doch ganz deutlich im Mietvertrag.
Und bitte den Unterschied zwischen den genannten Schönheitsreparaturen und den Kleinreparaturen beachten. Das sind nämlich 2 ganz verschiedene Baustellen.
Der Beitrag enthält einen gravierende Fehler. Im Fall der vom Mieter installierten Wasseruhr irrt das Mietrechtslexikon gewaltig. Erst wenn alle Wohnungen eines Hauses mit Wasseruhren ausgestattet sind, muss der Vermieter diese für die Abrechnung heran ziehen.
ZitatDa muss es doch ne andere Lösung für geben!
Klar, gibt es. Setz nen Rentner neben die Tonne, der den Müll der Mieter annimmt und trennt. Dürfte aber teurer sein als die zweite Tonne.
Und dann kannst du beim Landratsamt nachfragen, wie groß die Tonne sein muss bei der Zahl der Bewohner des Hauses.
Abfallgebühren - Gebühren für Restmüll und Bioabfall - awb-ffb.com
ZitatDarf der Vermieter das oder muss er einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
Ja, das darf er.
Nein, einen geeigneten Raum muss er nicht zur Verfügung stellen. Wobei bei der letzten Antwort vorab die Frage auftaucht, woher der Vermieter einen solchen Raum herzaubern soll.
Ne, ne, der TE trägt sich mit dem Gedanken seinen Vermieter wegen Körperverletzung anzuzeigen, weil ihn der Schimmel umbringt (er ist Asthmatiker).
ZitatDies kann nur ein Gutachten letztlich klären welches vom Vermieter in Auftrag zu geben ist.
Woher stammt denn dieses Wissen? Bisher war es so, dass der "Geschädigte" den Beweis des Schadens antreten musste. Aber du kannst doch zum Gesundheitsamt gehen und verlangst vom Amtsarzt eine Bestätigung, dass deine Wohnung versport ist.
Dann hättest du was in der Hand gegen deinen Vermieter. Und noch einmal. Warum bist du nicht Mitglied im Mieterverein, oder haben die dich rausgeschmissen?
ZitatDa muss es doch Möglichkeiten geben
Ja, die gibt es. Zuerst einmal im Rathaus anrufen, wer für die Müllabfuhr zuständig ist. Dort dein Problem schildern. Die müssen dann einen Weg finden, wie und wo du deinen Restmüll entsorgen kannst.
Vielleicht gibt es bei dir in der Gemeinde eine sogenannte Windeltonne, die gibt es in vielen familienfreundlichen Orten kostenlos für junge Mütter/Familien.
Aber wenn du dich nicht bewegst und dich vor Ort darum kümmerst, wird das natürlich nichts. Nur im Forum rumjammern bringt dich nicht weiter.
ZitatGibt es dazu einen §?
Wäre es nicht sinnvoller, hier: Home Mitglied zu werden. Dort kann man dir auch die passenden Paragraphen nennen.
ZitatAlso sehe ich richtig das keiner ein Konkrete Antwort weiss?
Da kann ich Berny nur Recht geben. Wenn du in einem Forum zu deinem speziellen Problem eine Antwort erwartest, bist du schief gewickelt. Nur du kannst vor Ort das Problem lösen.
Da ist Gemeinde der erste Ansprechpartner, die haben eine Satzung und da steht das drin!
ZitatHat wohl mit Mietrecht nichts zu tun
Das ist eine neu geschaffene Unterkategorie, nennt sich Müllrecht!
ZitatTrotzdem ist der Abfluß nicht dicht.
Aber die Dichtung löst sich nicht in Luft auf. Woher soll hier jemand wissen, ob du nicht doch da rumgefummelt hast.
Wenn wir einen Lügendetektor hätten. Ja wenn.......
Solche Dinge solltest du nicht vorbringen, denn es lag an dir, Mängel an der Mietsache zeitnah und nicht erst nach Jahren zu melden und zwar beweisbar.
Da du wohl kaum dafür verantwortlich bist, dass die Wasserleitung geplatz ist (Frostschaden?) sollte das einzig Sache des Vermieters sein, die Leitung zu reparieren.
Noch einmal per Einschreiben die Reparatur anmahnen, Frist setzen (14 Tage müssten reichen), im Schreiben schon ankündigen, dass bei weiterer Weigerung, die Reparatur in Selbstvornahme ausgeführt wird. Die Rechnung wird dann mit der Miete verrechnet.
ZitatWie lange hat er Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ?
Warum jetzt Eigenbedarf, davon war doch nicht die Rede?
Kündigungsfrist bei über 5 Jahren Mietzeit: 6 Monate.
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