Hallo alle zusammen,
ich habe mich hier registriert, da ich ein paar Fragen habe, bei denen ich nicht wirklich voran komme.
Ich versuche euch mal den Fall umfassend zu schildern:
Also, ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete (Landkreis Fürstenfeldbruck, Bayern (weiß net ob das von Bedeutung ist))
Laut Hausordnung sind wir zur Mülltrennung verpflichtet.
Heißt, nur Restmüll kommt bei uns in die Tonne! Darüber hinaus haben wir einen Container für Papier und Pappe und eine Biotonne!
Plastik, Dosen, Flaschen, Sperrmüller etc. müssen zum Wertstoffhof gebracht werden!
So weit so gut!
Nun ist es allerdings folgendermaßen:
1.) Nach eigenen Beobachtungen trennen außer mir vielleicht noch zwei Mieter (von insgesamt acht) ihren Müll! Das heißt, ich sehe jeden Tag aufs Neue wie jemand seine Müllsäcke samt Dosen, Flaschen Platik etc. in die Restmülltonne donnert!
2.) Dies hat natürlich zur Folge dass diese Restmülltonne meistens auch restlos (wat ein Wortspiel)
überfüllt ist! Die Säcke stapeln sich dann neben oder auf der Tonne! Dienstags wird die Tonne geleert, manchmal ist sie schon Donnerstags Abends rappelvoll! Habe schon Styropor entdeckt (in großen Mengen), Holzabfälle, iwelche Metallteile etc.. (Vom Plastikmüll u Flaschen ganz zu schweigen!)
3.) Dieses Verhalten führt zu zwei Konsequenzen (für mich):
a.) Manchmal kann ich diese Tonne gar nicht mehr nutzen weil sie so voll ist! (Habe schon zweimal Müll in die Arbeit mitgenommen um ihn da zu entsorgen (natürlich nach Rücksprache mim Cheffe) Verdammt! Ich zahle doch jeden Monat für diese Dienstleistung und kann sie nicht nutzen!
und b.) Nun habe ich eine erhöhte Nebenkostenabrechnung wegen zusätzlich angefallener Müllentsorgung!
Klar, die Abfallwirtschaftsbetriebe lassen sich das zusätzliche Volumen bezahlen!
Zu dieser Sache ist noch folgendes zu sagen:
1.) Die Vermieterin weiß seit JAHREN von diesem Problem! Ich zitiere sie mal frei: "Ich habs aufgegeben, ich habe schon so oft etwas gesagt, ich kann nicht mehr. Ich habe keine Lust mehr! Dann zahlt ihr halt alle höhere Nebenkosten!"
2.) Laut unseren Abfallwirtschaftsbetrieben FFB ist sie nicht verpflichtet dagegen etwas zu unternehmen! Klar sie könnte eine zweite Tonne dazustellen! (Kost ja auch nix. Hahaha...)
Ob sich die Abfallwirtschaftsbetriebe da wohl auskennen??
2b.) Naja wie auch immer. Jetzt kommt der Oberscherz: Laut den AWBs soll ich selbst Detektiv spielen. Das heißt es steht mir frei, betreffende Personen anzuzeigen, wenn ich sie dabei erwische wie sie ihren Müll unsachgemäß entsorgen! Damit mache ich mir sicherlich Freunde unter meinen Nachbarn! Warum findet unsere Vermieterin das nicht selbst heraus, und handhabt das so? Inkl Kostenauferlegung... Die überlegen es sich beim nächsten Mal zweimal!
Puh, jetzt komme ich dann aber langsam zum Abschluss:
Laut dem AG Münster, Urteil vom 04.01.06, 59 C 2601/05, darf eine Vermieterin das erhöhte Restmüllaufkommen NICHT auf die übrigen Mieter umlegen! Sie muss den pflichtwidrig handelnden Mieter zur Kasse bitten!
Ist das Urteil denn noch aktuell?
Bzw. Wer hat da ne Ahnung von? Darf sie die Kosten nun umlegen, oder doch nicht?
Hat schon jemand Erfahrungen damit?
Kann ich sie eventuell dran kriegen, weil ich monatlich für Müllentsorgung zahle, aber die Tonne nicht nutzen kann, weil sie meistens schon überfüllt ist?
Ich weiß, Fragen über Fragen. Aber vielleicht kennt sich ja einer von euch aus, oder hat gar selbst Erfahrungen!
Habe schon im Internet recherchiert, aber nichts Konkretes (außer dem Urteil) gefunden!
Vielen herzlichen Dank schon mal!
ps.: Es wäre sehr schön, wenn ihr zu euren Antworten auch eine kurze Begründung abgebt! Wäre echt cool!