Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage. Vor ca einer Woche ließ mein Vermieter alle Außenfenster meiner Wohnung streichen. Das war auch aller höchste Zeit ich wohne im Altbau und die Fenster sahen von außen so aus, als wäre es seit dem Bau dieses Hauses(1930) gerade mal der zweite Anstrich gewesen. Nun haben die Maler mir gesagt, dass sie mich melden müssten, dass ich die Fenster auch von innen streiche! Nun habe ich im Grunde genommen zwei wichtige Fragen:
1.) Muss ich die Fenster von innen wirklich streichen? Ich meine die Farbe war von außen so kaputt und abgeplatzt, das Wasser ungehindert ins Holz eindringen konnte und dadurch auch die Innenseite beschädigt wurde. Ich wohne schließlich erst seit März 2011 in dieser Wohnung, kann ich trotzdem jetzt schon dazu verpflichtet werden die Fenster von innen zu streichen (ich muss sagen vor allem in Küche und Schlafzimmer sehen sie sehr schlimm aus). Das Problerm im Schlafzimmer ist auch ein ganz anderes: Wie ich bereits gesagt habe wohne ich im Altbau und habe Doppelscheiben also zwei FLügel die sich getrennt von einander öfnnen lassen. Im Schlafzimmer wurde nämlich ein Fehler gemacht. Die Scheiben der Außenflügel wurden vermutlich vor meinem Einzug erneuert. Man hat in die Außenflügel Iso-Gals eingesetzt und den Außenflügel mit Gummidichtungen abgedichtet. Ein befreundeter Tischler meinte, das man das gar nicht machen darf, da Luft in diesem Zwischenraum zirkulieren muss weil sich sonst Feuchtigkeit ansammelt, welche die Farbe zum Abplatzen bringt. Und genau das ist besonders auf der Außenseite der Innenflügel passiert. Dann ist das doch nicht meine Sache wenn die ein Fehler beim Einbau der Scheibe machen, sprich wenn diese Art von Glas höchstens in den Innenflügel dürfte, da muss doch dann der Vermieter ran und es erneuern, zumal es fast schon in die Richtung Instandhaltung geht und es nicht mehr wirklich eine "Schönheitsreperatur ist"
und meine 2. Frage: Was zählt nun zu der Innenseite der Fenster? Die Innenseite der Außenflügel, die Außenseite der Innenflügel oder nur die Innenseite der Innenflügel?
Als was genau müsste ich und was mein Vermieter denn zum Beispiel im Wohnzimmer an den Fenstern streichen? und ob man mich wirklich schon nach nicht mal 1 1/2 Jahren zum Fenster streichen verdonnern kann besonders bei den oben erwähnten Problemen mit der Außenfarbe und dem falschen Glas!
Ich wäre echt dankbar wenn ihr vielleicht Paragraphen für mich hätten die bei solchen Problemen vielleicht rechtlich eindeutig zeigen wer hier streichen muss also wer für die Kosten auf zu kommen hat!
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ps: falls ihr es braucht hier ein Auszug aus meinem Mietvertrag bzgl. Schönheitsreparaturen und Instandhaltung:
"Kleine Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, wird der Vermieter auf Kosten des Mieters ausführen. Diese Umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden bis zum Betrag von 75,- im Einzelfall an Teilen der Wohnung wie z.b Hähne und Schalter für Wasser, Jalousien, WC- und Badezimmereinrichtungen, Beleuchtungskörper etc.
Da in der Miete keine Kosten hierfür kalkuliert sind, verpflichtet sich der Mieter ab Übergabe der Mieträume die Schönheitsreperaturen selbst auszuführen, und zwar fachgerecht. Zu den Schönheitsreperaturen gehören die Reinigung der Böden eischl. Teppiche, Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände das Streichen der Heizkörper einschl. Rohre, der Innentüren, sowie der Innenseiten von Fenster und Außentüren."