Wenn du nicht dafür gesorgt hast, dass eine Zwischenablesung vorgenommen wurde (und zwar am letzten Tag deiner Mietzeit, nicht am Auszuggstag), dann musst du damit leben, dass nach der Gradtagstabelle abgerechnet wird.
Erstmal ein paar Daten:
- gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011
Und so lange läuft auch deine Pflicht zur Zahlung von Miete und Nebenkosten.
- ausgezogen bin ich Anfang April und umgemeldet habe ich mich auf den 02.04.2011
Hat mit der obigen Pflicht nichts zu tun.
- ab 02.04. stand die Wohnung also leer
Nicht so ganz, denn sie war immer noch von dir gemietet.
- Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist also 01.01.2011 bis 31.05.2011
Noch einmal nö. Abrechnungszeitraum ist immer ein volles Jahr. Kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Du hast lediglich von den gesamten Betriebskosten 5/12 zu tragen, deinen Anteil.
- meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen
Irrelevant