Hausordnung OK?

  • Moin,
    wir wohnen nun seit mitte 2011 in unserer Wohnung,und haben seit dem Tag des Einzugs auch Ärger mit zwei Nachbarn.
    Erst hat sie der Laute CD-Player unserer Tochter gestört (sie ist behindert und konnte bis vor kurzem sehr schlecht hören).
    Nun ist es der Schleudergang unserer Waschmachine der stört.
    Wir wohnen im 2.OG,besagte Nachbarn im 1.OG und EG direkt unter uns.
    Gestern stand auch jemand von der Hausverwaltung vor der Tür und hat uns zur Umsetzung der Hausordnung ermahnt.Wäsche waschen dürften wir nur bis 19:30 Uhr.
    "Rücksicht auf die übrigen Hausbewohner-Schutz vor Lärm
    Grundsätzlich soll in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr im Hause Ruhe herrschen. Auch zu anderen Tageszeiten sind störende Geräusche wie Türenwerfen, lärmendes Verhalten, Treppenlaufen usw. durch die die übrigen Hausbewohner belästigt werden oder die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu unterlassen. Soweit bei Verrichtung hauswirtschaftlicher Arbeiten im Hause (einschließlich Keller und Hof)das Verursachen von Geräuschen nicht zu vermeiden ist, sind solche Arbeiten in die Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr an Werktagen zu legen, Samstags in die Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Gesang, Hausmusik und die Betätigung von Radioapparaten, Tonbandgeräten, Fernsehgeräten usw. darf nimals zur Störung der übrigen Hausbewohner führen. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr ist das Musizieren untersagt. Radioapparate, Fernsehgeräte usw. sind stets aus Zimmerlautstärke einzustellen."
    Ist das erlaubt?


    Einmal editiert, zuletzt von mmhh (8. September 2012 um 17:41)


  • wir wohnen nun seit mitte 2011 in unserer Wohnung,und haben seit dem Tag des Einzugs auch Ärger mit zwei Nachbarn.

    Sie sind ein wahrer Pechvogel. Mir ist es leider in meinen schon sehr vorgerückten Alter bisher noch nicht gelungen jemals mit meinem Nachbarn Ärger gehabt zu haben.

    Zitat

    Erst hat sie der Laute CD-Player unserer Tochter gestört (sie ist behindert und konnte bis vor kurzem sehr schlecht hören).

    Behinderungen dürfen nicht zur Belästigung anderer Mitbewohner führen.

    Zitat

    Nun ist es der Schleudergang unserer Waschmachine der stört.

    Vielleicht versuchen sie eine geräusch- bzw. vibrationsärmere Aufstellung der Maschine.

    An der Hausordnung kann ich nichts Böses entdecken; sie regelt das Zusammenleben der Bewohner eines Hauses und gilt ausnahmslos für alle Bewohner einschließlich Vermieter

  • Sie sind ein wahrer Pechvogel. Mir ist es leider in meinen schon sehr vorgerückten Alter bisher noch nicht gelungen jemals mit meinem Nachbarn Ärger gehabt zu haben.


    Auch mir in meinem verrückten, äh, vorgerücktem Alter und zu später, äh, früher Stunde noch nicht...:D

  • Boah seit Ihr alt ey ;)

    das Problem ist dass manche Mieter halt überempfindlich sind wenn andere mal etwas lauter sind, bei sich selbst aber andere Maßstäbe anlegen.
    Leider kann dass massiv zu einer Störung des Hausfriedens führen.
    Gerade auch wieder das Problem, neu eingezogene Mieter, vorher gabs im Haus nie Meldungen wegen Lärm, aber wenn dann 2 mal noch wer nach 22 Uhr auf dem Balkon sich unterhält wird gleich die Polizei informiert.

    Wenn die Leute keine anderen Probleme haben...

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (10. September 2012 um 11:15)

  • Boah seit Ihr alt ey ;)
    das Problem ist dass manche Mieter halt überempfindlich sind wenn andere mal etwas lauter sind, bei sich selbst aber andere Maßstäbe anlegen.


    Dafür sind wir reif und weise,
    der eine laut, der andere leise...:p

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