Zitatwir können uns dieses Schreiben bzw. diese "Rückstände" überhaupt nicht erklären!
Ich bin mir zu 100% sicher, dass das hier im Forum auch niemand kann.
Zitatwir können uns dieses Schreiben bzw. diese "Rückstände" überhaupt nicht erklären!
Ich bin mir zu 100% sicher, dass das hier im Forum auch niemand kann.
Sonst gehts noch? Schaff dir einen Goldfisch oder Goldhamster an, dem kannst du dann den Unsinn erzählen.
Verschone dieses Forum aber mit weiteren Belästigungen.
Scheinbar haben die Mieter nicht so gereinigt, wie es nötig war. Was bleibt dem Vermieter also übrig, um ein vorzeigbares Ergebnis zu bekommen? Eine Fremdfirma zu beauftragen, wenn die eigenen Mieter es nicht bringen.
Und wenn es der Hausmeister nicht mehr macht, müssen Profis ran.
ZitatHat die andere Partei rechtlich Möglichkeiten seinen Anteil einzufordern?
Aber sicher! Und würde vor jedem Gericht auch Recht bekommen.
ZitatMußt aber aufpassen, das Du nicht mal
Wiso ich? Du stellst doch hier so eigenartige Behauptungen auf.
ZitatGeht hier nix um "lau",
Klar geht das um lau, denn deine Vorstellung, dass die Gebühren für Messeinrichtungen der Vermieter tragen müsste, lässt keinen anderen Schluss zu.
Zitatwie die Wasseruhr zum Grundbestandteil einer Wohnung, wie z.B. die Heizung.
Solltest du für deine Wohnung eine eigene Wasseruhr haben, geht die zu deinen Lasten, genau wie die Messeinrichtungen für die Heizung, die du auch bezahlst. Also nix mit Grundbestandteil einer Wohnung für lau.
Zitatdas ist der nächste Schritt.
Nee, nee, das ist der erste Schritt! Du sollst nur anfragen und keinen Streit vom Zaun brechen.
Bevor man in einem Forum um Meinungen fragt, sollte man zuerst den Vermieter um eine Erklärung bitten. Dieses Vorgehen ist das einzig sinnvolle!
Ja, du musst ja die Wohnung nicht anmieten.
Ein Kündigungsausschluss (per Vertrag) ist bis zu 4 Jahren möglich, eine Untervermietung kann vertraglich ausgeschlossen werden. Letzteres wäre sowieso nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich.
ZitatNach den Recherchen im Netz kommt dieser Fall ab und zu vor, soweit ich das bis jetzt überblicke bin ich doch im Recht, oder nicht ?
Du hast doch schon selbst recherchiert und bist zu einem Ergebnis gekommen. Hier im Forum wird aber kein Recht gesprochen, deshalb musst du dich mit deinem Vermieter auseinandersetzen und wenn nötig, die Angelegenheit vom Gericht klären lassen.
Dabei wird dir dann ein Anwalt helfen, den du auch übers Internet erreichen kannst.
Z.B. hier: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de
Und damit sitzt er am längeren Hebel und kann die Zustimmung verweigern, bzw. von einer zusätzlichen Zahlung abhängig machen.
Zitatund ob ich einverstanden wäre einen neuen aufzusetzen für den 1.10
Und was ist daran so schwer zu verstehen? Du hast zugestimmt, damit ist der Vertrag nicht aufgehoben, sondern nur verschoben. Wenn dir Kosten o.ä. entstanden wären, hättest du die geltend machen können.
ZitatIst der alte Mietvertrag in dem Sinne noch gültig, bzw bindend?
Ja! Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten wie bei einem Kauf übers Internet. Man kann aber in der Regel den Vertrag mit der dreimonatigen Frist z.B. zum 31.12. kündigen.
ZitatKann man da von Moral uns so ein Kram sprechen ?
Was hat das mit Moral zu tun? Von Moral spricht der Pfarrer oder Pastor in der Kirche, aber das ist kein Thema im Mietrecht!
ZitatIch hatte 2 unabhängige Zeugen
Das ist aber keine Antwort auf meine Frage. Oder bist du mit den beiden Zeugen beim Vermieter aufgelaufen und hast eine Erklärung abgegeben?
Zitatim Amtsgericht und die hat gesagt
Wer ist die? Ist das die, die keine Ahnung hat?
Noch einmal: Bei einer Mietzeit von 7 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate!
Und! Die Vergrößerung der Tierarztpraxis ist noch immer kein Grund für die Kündigung deiner Wohnung.
ZitatNun geh ich morgen zum Anwalt.
Dann aber zu einem der auf Mietrecht spezialisiert ist.
ZitatDem Vermieter habe ich das zeitnah mitgeteilt.
In welcher Form, beweisbar schriftlich, oder wie?
Zum Thema Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wird hier alles gesagt: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
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