Mir wurde ein Vertrag vorgelegt, der eine Kündigung quasi ausschliesst, da ich die ersten 2 Jahre bezahlen muß und nicht untervermieten darf. Ist das erlaubt?
kündigugsausschluß für die ersten 2 jahre
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quappe9 -
19. September 2012 um 19:25 -
Erledigt
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Ja, du musst ja die Wohnung nicht anmieten.
Ein Kündigungsausschluss (per Vertrag) ist bis zu 4 Jahren möglich, eine Untervermietung kann vertraglich ausgeschlossen werden. Letzteres wäre sowieso nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich.
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...der eine Kündigung quasi ausschliesst, da ich die ersten 2 Jahre bezahlen muß
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?? -
Es ist erlaubt die ordentliche (fristgerechte) Kündigung auf bestimmte Zeit auszuschließen. Wenn dies für Mieter und Vermieter vereinbart wird.
Bis maximal 4 Jahre in einem Formularmietvertrag möglich.
Zitatda ich die ersten 2 Jahre bezahlen muß
Willst etwa keine Miete zahlen?
Untervermietung ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Es zwingt Dich keiner den Vertrag zu unterschreiben.
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zu dem Thema gibt es interessante Hinweise vom DMB.
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Die AGB Klausel zum Kündigungsverzichtist dann gültig wenn Sie für beide Seiten also Mieter und VM vereinbart wird und im Regefall auf maximal 4 Jahre beschränkt.
Es darf aber z.B. nicht da stehen der MV läuft über 2 Jahre und kann vom Mieter nicht ordentlich gekündigt werden ...Die AGB Klausel die grundsätzlich eine Untervermietung ausschließt ist nichtig und beweisst nur, dass der Verfasser des MV sich nicht mit der Thematik beschäftigt hat. Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des VM darf aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Genaueres kann man dazu nur sagen, wenn man den genauen Wortlaut der Klauseln vorliegen hat.
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