Die Fristen sind zwar vorhanden, aber durch den Zusatz "Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen" nicht starr.
Was ich aber bemängele (und der BGH) sind die starren Abgeltungsklauseln bei Auszug. Hier dürfte der Vermieter ein Eigentor geschossen haben.
Nähere Infos z.B. hier: Abgeltungsklausel Endrenovierung
Beachten sollte man aber, dass die Wohnung weiter vermietbar ist. Knallige Farben (z.B. dunkelviolett, dunkelbraun, o.ä.) braucht kein Mieter zu akzeptieren. Das würde dann unter Sachbeschädigung laufen.