Beiträge von Mainschwimmer

    Die Fristen sind zwar vorhanden, aber durch den Zusatz "Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen" nicht starr.

    Was ich aber bemängele (und der BGH) sind die starren Abgeltungsklauseln bei Auszug. Hier dürfte der Vermieter ein Eigentor geschossen haben.

    Nähere Infos z.B. hier: Abgeltungsklausel Endrenovierung

    Beachten sollte man aber, dass die Wohnung weiter vermietbar ist. Knallige Farben (z.B. dunkelviolett, dunkelbraun, o.ä.) braucht kein Mieter zu akzeptieren. Das würde dann unter Sachbeschädigung laufen.

    Auf wichtige Fragen gibst du aber keine Antwort, warum?

    Sind in dem Haus 27 separate Wohnungen, oder 27 Personen gemeldet/wohnhaft.

    Zur Verdeutlichung: Im Klingelpütz ist folgende Belegung:

    Die JVA Köln hat 1075 Haftplätze die sich auf 41 Transportgefangene, 374 männliche Untersuchungsgefangene, 176 männliche jugendliche Untersuchungsgefangene, 304 männliche Strafgefangene, 141 weibliche Gefangene und 39 weibliche jugendliche Gefangene verteilen.

    Und da gibt es auch nur einen Briefkasten.

    Zitat

    Für 10,- Euro wird dir dann der Anwalt für Mietrecht deiner Wahl eine 100% Auskunft geben.

    Und ich wiederhole mich gerne, oder bist du nicht in der Lage die 10,- Euro zu bezahlen? Der Anwalt darf dir eine Rechtsberatung angedeihen lassen, wir hier nicht.

    Zitat

    ich wohne in einer WG

    Das dürfte wohl nicht ganz stimmen. Eine WG wäre nämlich ein Wohngemeinschaft von mehreren Personen, in der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben.

    Du aber wohnst in einer Wohnung, zusammen mit dem Vermieter, hast demnach ein Untermietverhältnis.

    Näheres gibt es hier: Mietrecht: Die Kündigung eines Untermieters

    Da ich von hier aus nicht beurteilen kann, ob das Zimmer tatsächlich möbliert ist, oder nicht und welche Konsequenzen daraus entstehen, solltest du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen. Für 10,- Euro wird dir dann der Anwalt für Mietrecht deiner Wahl eine 100% Auskunft geben.

    Zitat

    durch den Dank im Voraus eine qualifizierte gute Antwort bekommen.

    Du hättest von Anfang an schreiben sollen, dass du nur Antworten erwartest, die dir in den Kram passen. Die würden dich zwar für den Moment erfreuen, aber spätestens vor Gericht wäre Ende mit lustig.

    Und Antworten/Tipps/Ratschläge gibt es in diesem Forum unabhängig davon, ob Mieter oder Vermieter.

    Solche Fragen ohne weitere Angaben sind das Salz in der Suppe eines Forums.

    Was würdest du antworten, wenn ich frage, ob es möglich sein kann, dass mein Auto auf 10.000 km 800 Liter Super verbraucht, dabei fahre ich ganz selten Vollgas. Mein voriges Auto hat bei der gleichen Strecke nur 700 Liter gebraucht.

    Merkst du, wie unsinnig meine Frage ist?

    Zitat

    Vielleicht kennen Sie ja Waykos Vermögensverhältnisse, das Sie das auch ohne beurteilen können !?

    Beluga66

    Hier geht es doch nicht um die Vermögensverhältnisse des TE, um PKH zu beantragen, sondern doch wohl darum, dass der TE völlig falsche Vorstellungen davon hat, was zur Wohnfläche gehört und was nicht.

    Und Sie meinen, dass der Rechtspfleger am AG in solch einem Fall einen Persilschein ausstellt? Ich gehe davon aus, dass Sie tatsächlich nicht wissen, in welchen Fällen solch ein Schein ausgestellt wird. Es dürfte doch wohl eher zutreffen, dass der Mieter und nicht der Vermieter PKH beantragen kann.

    Zitat

    1. Muss ich die Wohnung malern ( habe knallige Farben )

    Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden.

    Hier zählt einzig der altbekannte Satz: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

    Das heißt im Klartext, dass die 760,- Euro ganz allein dein Bier sind und du damit deinen Vermieter momentan sehr glücklich gemacht hast.

    Und die Sache mit den von dir zu zahlenden sogenannten Kleinreparaturen hast du übrigens total falsch verstanden. Hier mal eine Erklärung dazu:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Hier werden Fragen zum Mietrecht so gut es geht beantwortet. Aufsätze und Lebensgeschichten bitte an anderer Stelle veröffentlichen Oder du schreibst diesen Text noch einmal in komprimierter Form.

    Ich bin sicher, dass du deine Fragen auch in wenigen Sätzen formulieren kannst.

    Zitat

    ich durch den fall mein mietsvertrag eher kündigen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Weiteres wird dir der nette Anwalt für Mietrecht sicherlich erklären.

    Kann man die Hausverwaltung für diesen Fehler haftbar machen?

    Nur wenn dir aufgrund dessen ein Schaden entstanden wäre. Und das ist ja nicht passiert.

    Muss ich den Strom überhaupt bezahlen?

    Da du/ihr ihn ja verbraucht habt, musst du ihn natürlich nicht bezahlen:D

    Was kann man tun?

    Mit dem Versorger reden, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Und demnächst das Konto besser im Blick haben, dann hätte dir schon längst auffallen müssen, dass kein Stromgeld abgebucht wird.

    Zitat

    4. Der Mieter ist alleine und läßt alle Räume verwarlosen. Damit hat er nachweißlich keinen Bedarf an mehr Wohnraum.

    Das ist aber eine mutige Behauptung

    5. Welche Räume werden zur Bemessung herangezogen?
    - Gästetoilette okay
    - Küche okay
    - Bad okay
    - Flur okay
    - 5 Zimmer okay
    - Abstellraum innerhlab der Wohnung okay
    - Dachboden Quatsch
    - großes Kellergewölbe Quatsch
    - Gartenhaus Quatsch
    - Grundstück Quatsch
    LEider ist im Mietvertrag kein Hinweis auf die Berechnungsart, daher gilt vermutlich die alte Bemeesung und die Din Norm dürfte ungültig sein.


    Und jetzt bleibt nur noch der Hinweis von Beluga66 zu wiederholen. Auf, auf zum Anwalt. Vielleicht kann der ja noch was retten.

    Zitat

    Ich würde zum Mieterschutzbund gehen und das mal checken lassen, ich glaube, da stimmt was nicht ...

    Glauben wird in der Kirche praktiziert. Hier ist doch alles klar, vorausgesetzt man kann richtig lesen.

    Dieser Mietvertrag ist einer, bei dem auch die Möglichkeit besteht, dass eine Zentralheizung für die Wärme eingesetzt wird. Da hier aber mit Nachtstrom geheizt wird, ist der ganze Absatz in dem Vertrag nicht relevant.

    Darum ist auch nichts angekreuzt, wo man hätte Kreuzchen machen können.

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