Kündigung in WG

  • Hallo,

    ich wohne in einer WG, in der auch der Vermieter wohnt. Wir haben ab Juni 2012 einen Untermietvertrag abgeschlossen auf unbestimmte Zeit. Zur Kündigungsfrist steht nichts im Vertrag. Eine Teilmöbilierung ist angekreutzt, ich bewohne aber eigentlich ein unmöbiliertes Zimmer, bei dem der Vermieter zur Bedingung gemacht hat, dass eine Schrankwand stehen bleibt. Leider wurde das aber nicht schriftlich festgehalten. Die sonstige Einrichtung der Wohnung: Bad und Küche stellt der Vermieter.

    Meine Frage: ist es rechtens, dass ich eine außerordentliche Kündigung, also ohne Angabe des Grundes mit einer Frist von einem Monat bekommen darf?
    Der Vermiter beruft sich auf den § 573c Abs. 3 BgB. Ich finde dazu allerdings nur eine Seite im Internet und bin mir unsicher ob das so gilt. Ich bin zudem Hartz4 Empfänger, hat man dann einen besonderen Kündigungsschutz?

    § 573c Abs. 3 BgB lautet angeblich:
    Die Kündigungsfrist für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und vom Vermieter mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist, ist die kündigung nun gemäß §573c Abs. 3 BgB spätestens zum Fünfzentenv eines Monats zum Ablauf des Monats zulässig.
    Von den Vorschriften kann zum Nachteil des Mieters nicht abgewichen werden.

    Ist der Paragraph wirklich korrekt?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen
    viele Grüße von Julia

  • Nun, mein liebes Kind, ob der angeführte Paragraf nur angeblich oder wirklich so lautet, erfahren Sie bei Google unter BGB § 573 c. Ansonsten müsste ich es jetzt tun, bin aber leider dazu viel zu faul.

  • Mietzekatze:

    "Der Vermiter beruft sich auf den § 573c Abs. 3 BgB. Ich finde dazu allerdings nur eine Seite im Internet und bin mir unsicher ob das so gilt."
    @Kolinum's Vorschlag hast Du ja inzwischen gelesen.

    "Ich bin zudem Hartz4 Empfänger, hat man dann einen besonderen Kündigungsschutz?"
    Nein.

    "§ 573c Abs. 3 BgB lautet angeblich:
    ....
    Ist der Paragraph wirklich korrekt?"
    Das Bürgerliche GesetzBuch der Bunten Republik Deutschland IST korrekt.

  • Zitat

    ich wohne in einer WG

    Das dürfte wohl nicht ganz stimmen. Eine WG wäre nämlich ein Wohngemeinschaft von mehreren Personen, in der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben.

    Du aber wohnst in einer Wohnung, zusammen mit dem Vermieter, hast demnach ein Untermietverhältnis.

    Näheres gibt es hier: Mietrecht: Die Kündigung eines Untermieters

    Da ich von hier aus nicht beurteilen kann, ob das Zimmer tatsächlich möbliert ist, oder nicht und welche Konsequenzen daraus entstehen, solltest du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen. Für 10,- Euro wird dir dann der Anwalt für Mietrecht deiner Wahl eine 100% Auskunft geben.

  • Zitat

    Für 10,- Euro wird dir dann der Anwalt für Mietrecht deiner Wahl eine 100% Auskunft geben.

    Und ich wiederhole mich gerne, oder bist du nicht in der Lage die 10,- Euro zu bezahlen? Der Anwalt darf dir eine Rechtsberatung angedeihen lassen, wir hier nicht.

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